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   OLG Zweibrücken, 16.01.1991 - 1 Ws 18 - 19/91, 1 Ws 18/91, 1 Ws 19/91   

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OLG Zweibrücken, 16.01.1991 - 1 Ws 18 - 19/91, 1 Ws 18/91, 1 Ws 19/91 (https://dejure.org/1991,6884)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.01.1991 - 1 Ws 18 - 19/91, 1 Ws 18/91, 1 Ws 19/91 (https://dejure.org/1991,6884)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Januar 1991 - 1 Ws 18 - 19/91, 1 Ws 18/91, 1 Ws 19/91 (https://dejure.org/1991,6884)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 270
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 3 Ws 157/16

    Widerruf; Strafaussetzung; Bewährung; Auslandstat; Österreich; Vertrauensschutz

    Jedenfalls auf inländische rechtskräftige Urteile darf sich das Widerrufsgericht stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 1 Ws 18/91, StV 1991, 270).
  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 361/07

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund eines rechtskräftigen

    Dieses darf sich zwar auf ein rechtskräftiges Urteil (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270 mit weit. Nachw.) oder einen rechtskräftigen Strafbefehl (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136) stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen.
  • OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ws 5/16

    Auslandstaten als Anlass zum Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung;

    Jedenfalls auf inländische rechtskräftige Urteile darf sich das Widerrufsgericht aber stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen ( vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270; KG NStZ-RR 2005, 94, NStZ 2015, 165 m.w.N. ).
  • KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07

    Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der

    Das Widerrufsgericht darf sich aber auf ein rechtskräftiges Urteil stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Probanden gewinnen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2011 - 1 Ws 151/11

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit in der

    Dies gilt aber dann nicht, wenn die Gründe eines rechtskräftigen Urteils den Schuldspruch nicht tragen, wenn dem Widerrufsgericht aufgrund anderer Beweismittel die Unschuld des Verurteilten bekannt ist, es die Rechtsauffassung des Tatrichters nicht teilt oder wenn sich im Strafbefehlsverfahren dessen typische, mit seinem summarischen Charakter zusammenhängende Risiken für die Ermittlung des wahren Sachverhalts verwirklicht haben (vgl. KG, Beschlüsse vom 13. Juli 2005 - 5 Ws 356/05 - m.w.N. und vom 30. Juni 2005 - 5 Ws 291/05 - m.w.N.; OLG Düsseldorf, StV 1996, 45; OLG Zweibrücken, StV 1991, 270; MüKo-Groß, StGB, § 56 f Rnr. 40 m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB, 27. Auflage, § 56 f Rnr. 3; Fischer, StGB, 58. Auflage, § 56 f Rnrn. 4, 5 m.w.N.).
  • KG, 08.07.2004 - 1 AR 615/04

    Bewährungswiderruf wegen neuer Straftatbegehung

    Die durch ihn abgeurteilte Straftat ist als Widerrufsgrund ungeeignet, wenn der Strafbefehl nur aufgrund eines Tatverdachts ergangen ist und - kumulativ - ohne anerkennende Willensentschließung des Verurteilten nur aufgrund prozessualer Versäumnisse Rechtskraft erlangt hat (KG aaO.; ähnlich OLG Zweibrücken StV 1991, 270).
  • KG, 23.05.2014 - 2 Ws 198/14

    Bewährungswiderruf wegen Auslandstat

    Das Gericht darf sich aber auf ein rechtskräftiges Urteil stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270 ; Senat NStZ-RR 2005, 94; Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Fischer, StGB 61. Aufl., § 56f Rdn. 7; Stree a.a.O.).
  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 477/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund rechtskräftiger

    Das Gericht darf sich zwar auf ein rechtskräftiges Urteil (zu Besonderheiten bei einem rechtskräftigen Strafbefehl vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136 und Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 2 Ws 344-345/12 - mit weit. Nachweisen) stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270 ; Senat NStZ-RR 2005, 94; Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Fischer, StGB 61. Aufl., § 56f Rdn. 7; Stree a.a.O.).
  • KG, 01.03.2000 - 5 Ws 58/00
    In Rechtsprechung und Lehre wird im Hinblick darauf, daß im Strafbefehlsverfahren nur eine summarische Prüfung nach Aktenlage stattfindet (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270) und anstatt der vollen richterlichen Überzeugung von der Straffälligkeit des in einer Hauptverhandlung Verurteilten der hinreichende Tatverdacht jedenfalls nach einer aus § 408 II StPO abgeleiteten verbreiteten Ansicht zu seinem Erlaß genügt (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., vor § 407 Rdn. 1 m. w. Nachw., auch zur Gegenmeinung; Stree NStZ 1992, 153, 157), die Auffassung vertreten, der Strafbefehl biete keine ausreichende Grundlage für den Widerruf.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1995 - 1 Ws 516/95
    Ihre Begehung einschließlich der Schuld des Verurteilten mußte somit zur Überzeugung der Strafvollstreckungskammer feststehen (vgl. Dreher/Tröndle a.a.o. Rdnr. 3 b zu 56 f.; OLG Zweibrücken StV 1991, 270; Stree, JR 1991, 478).
  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 478/13

    Bindung des Widerrufsgerichts an die Ausgangsverurteilung i.R.d. Widerrufs der

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