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   OLG Düsseldorf, 19.05.2017 - 1 Ws 2/17   

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OLG Düsseldorf, 19.05.2017 - 1 Ws 2/17 (https://dejure.org/2017,22157)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.05.2017 - 1 Ws 2/17 (https://dejure.org/2017,22157)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 1 Ws 2/17 (https://dejure.org/2017,22157)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhandlungsdauer als maßgebliches Kriterium für die Bestimmung der angemessenen Terminsgebühr

  • Burhoff online

    Terminsgebühr, Bemessung, Anrechnung der Pflichtverteidigergebühren, Kostenerstattung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhandlungsdauer als maßgebliches Kriterium für die Bestimmung der angemessenen Terminsgebühr

  • rechtsportal.de

    StPO § 464b ; VV RVG Nr. 4120 ; RVG § 14 Abs. 1
    Verhandlungsdauer als maßgebliches Kriterium für die Bestimmung der angemessenen Terminsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Terminsgebühr: Hauptverhandlungsdauer beim Schwurgericht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmung der Terminsgebühr für Fortsetzungstermine

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2017 - 1 Ws 2/17
    Allerdings steht dem Rechtsanwalt ein Spielraum von 20% (Toleranzgrenze) zu, der auch von den Gerichten zu beachten ist; die von ihm getroffene Bestimmung ist erst dann unbillig und deshalb nicht verbindlich, wenn die berechnete Gebühr um mehr als 20% über der liegt, die das Gericht für objektiv angemessen hält (BGH NJW-RR 2007, 420, Tz. 5; BVerwG NJW 2006, 247, Tz. 24; BSG NJW 2010, 1400, Tz. 19).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2000 - 1 Ws 930/99

    Bemessung der Verteidigergebühr bei Rahmengebühren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2017 - 1 Ws 2/17
    Ein objektiver Gradmesser für die Bestimmung der Gebühr für die Fortsetzungstermine ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Dauer der Verhandlung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Januar 2011 - III-1 Ws 322/10, vom 27. Januar 2006 - III-1 Ws 238/05, vom 12. Juni 2003 - III-1 Ws 36-43/03 und vom 11. Januar 2000 - 1 Ws 930/99).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2017 - 1 Ws 2/17
    Allerdings steht dem Rechtsanwalt ein Spielraum von 20% (Toleranzgrenze) zu, der auch von den Gerichten zu beachten ist; die von ihm getroffene Bestimmung ist erst dann unbillig und deshalb nicht verbindlich, wenn die berechnete Gebühr um mehr als 20% über der liegt, die das Gericht für objektiv angemessen hält (BGH NJW-RR 2007, 420, Tz. 5; BVerwG NJW 2006, 247, Tz. 24; BSG NJW 2010, 1400, Tz. 19).
  • OLG Zweibrücken, 11.01.2011 - 1 Ws 322/10
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2017 - 1 Ws 2/17
    Ein objektiver Gradmesser für die Bestimmung der Gebühr für die Fortsetzungstermine ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Dauer der Verhandlung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Januar 2011 - III-1 Ws 322/10, vom 27. Januar 2006 - III-1 Ws 238/05, vom 12. Juni 2003 - III-1 Ws 36-43/03 und vom 11. Januar 2000 - 1 Ws 930/99).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 7.04

    Rahmengebühr; Mittelgebühr; Durchschnittsfall; billiges Ermessen; unbillige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2017 - 1 Ws 2/17
    Allerdings steht dem Rechtsanwalt ein Spielraum von 20% (Toleranzgrenze) zu, der auch von den Gerichten zu beachten ist; die von ihm getroffene Bestimmung ist erst dann unbillig und deshalb nicht verbindlich, wenn die berechnete Gebühr um mehr als 20% über der liegt, die das Gericht für objektiv angemessen hält (BGH NJW-RR 2007, 420, Tz. 5; BVerwG NJW 2006, 247, Tz. 24; BSG NJW 2010, 1400, Tz. 19).
  • LG Cottbus, 20.01.2022 - 24 KLs 34/20

    Gebührenbemessung, Strafverfahren, Terminsgebühr

    Somit ist das wesentliche Bemessungskriterium der Terminsgebühr zeitliche Inanspruchnahme des Rechtsanwalts (LG Cottbus, B. v. 17.12.19, 22 Qs 223/19; OLG Düsseldorf, B. v. 12.05.17, 61 Qs 5/17; B. v. 19.05.17, 1 Ws 2/17 - juris).
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   OLG Bremen, 23.02.2017 - 1 Ws 2/17 (2 Ws 1/17)   

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