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OLG Frankfurt, 17.11.1988 - 1 Ws 202/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20
Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des …
Beim Übersteigen eines Gartenzauns oder -tors mit der Absicht, in ein dahinter liegendes Haus einzubrechen, kommt es darauf an, ob Zaun oder Tor schon eine gewahrsamssichernde Funktion zukommt (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, aaO, einerseits und BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 14/17, NStZ-RR 2017, 340 andererseits; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. November 1988 - 1 Ws 202/88). - LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2021 - 12 Qs 18/21
Unmittelbares Ansetzen bei Wohnungseinbruchsdiebstahl über Balkon im 1. OG
Die Kammer teilt weiter die Wertung des Bundesgerichtshofs im zitierten Beschluss, wonach es für einen wesentlichen Schutz des Hauses nicht ausreicht, wenn das Gartentor durch einfaches Öffnen oder - wie hier - durch einfaches Übersteigen überwunden werden kann (a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. November 1988 - 1 Ws 202/88, juris Rn. 2, das es für ausreichend erachtete, dass der Angeklagte über den Zaun gesprungen ist, zu dessen Höhe sich der Senat allerdings nicht äußerte).