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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.04.2006 - 1 Ws 206/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,25371
OLG Koblenz, 11.04.2006 - 1 Ws 206/06 (https://dejure.org/2006,25371)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.04.2006 - 1 Ws 206/06 (https://dejure.org/2006,25371)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. April 2006 - 1 Ws 206/06 (https://dejure.org/2006,25371)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwaltsvergütung: Zeugenbeistand, Vorherige Verteidigertätigkeit, Vollvertretung contra Einzeltätigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 04.11.2005 - 4 Ws 61/05

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Verfahrensgebühr für einen Zeugenbeistand

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.04.2006 - 1 Ws 206/06
    b) Ob der Zeugenbeistand - anders als der Verteidiger - eine die Verfahrensgebühr (Nr. 4112 VV RVG ) auslösende Tätigkeit darlegen muß (so KG v. 04.11.2005 - 4 Ws 61/05; a. A. wohl OLG Köln v. 06.01.2006 - 2 Ws 9/06; beide in www.burhoff.de ), ist zweifelhaft, kann hier aber offenbleiben.
  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 9/06

    Keine Grundgebühr im Wiederaufnahmeverfahren - Verfahrensgebühr für beigeordneten

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.04.2006 - 1 Ws 206/06
    b) Ob der Zeugenbeistand - anders als der Verteidiger - eine die Verfahrensgebühr (Nr. 4112 VV RVG ) auslösende Tätigkeit darlegen muß (so KG v. 04.11.2005 - 4 Ws 61/05; a. A. wohl OLG Köln v. 06.01.2006 - 2 Ws 9/06; beide in www.burhoff.de ), ist zweifelhaft, kann hier aber offenbleiben.
  • OLG Oldenburg, 20.12.2005 - 1 Ws 600/05

    Beschwerde des Zeugenbeistandes gegen einen Beschluss vom Landgericht; Antrag auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.04.2006 - 1 Ws 206/06
    Es verbietet sich deshalb, die Tätigkeit des Zeugenbeistands generell unter Nr. 4103 Ziff. 4 VV RVG zu subsumieren (a.A. OLG Oldenburg v. 20.12.2005 - 1 Ws 600/05 - RVG -Letter 2006, 31 -).
  • OLG Hamm, 07.11.2007 - 2 Ws 289/07

    Zeugenbeistand; Abrechnung; Einzeltätigkeit; vorher Verteidiger

    Demgegenüber vertritt die inzwischen wohl überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wie BGH (Beschl. v. 17. April 2007 - StB 1/06), (früher) KG (StraFo 2005, 439 = RVGreport 2005, 341; StraFo 2007, 41 = AGS 2006, 329), OLG Koblenz (RVGreport 2006, 232 = AGS 2006, 598 = NStZ-RR 2006, 254), OLG Köln (NStZ 2006, 410), OLG München (Beschluss v. 29. März 2007, 1 Ws 354/07), OLG Schleswig (NStZ-RR 2007, 126 = AGS 2007, 191 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung in NStZ-RR 2006, 255), OLG Stuttgart (NStZ 2007, 343), LG Dresden (Beschluss v. 7. September 2007, 5 KLs 109 Js 27593/05), LG München I (Beschluss v. 19. Februar 2007 - 12 KLs 247 Js 228539/05) und LG Ulm (StraFo 2007, 219) die Auffassung, dass der als Zeugenbeistand tätige Rechtsanwalt seine Tätigkeiten nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG abrechnet (so auch Burhoff (Hrsg.) RVG- Straf und Bußgeldsachen, 2. Aufl., Vorbemerkung 4.1 Rn. 6 ff. sowie Burhoff/Volpert, a.a.O., Vorbem. 4.3 Rn. 16; Burhoff RVGreport 2005, 458; ders., RVGreport 2006, 81).

    Ob etwas anderes gilt, wenn ein Rechtsanwalt dem Zeugen "vom Gerichtsflur weg" beigeordnet wird und sich seine gesamte Tätigkeit dann auf die Beistandsleistung im Gerichtsaal beschränkt, kann der Senat offen lassen, da diese Fallgestaltung hier nicht gegeben ist (ebenfalls offen gelassen von OLG Koblenz RVGreport 2006, 232 = AGS 2006, 598 = NStZ-RR 2006, 254).

    Das kann kein Kriterium für die Einordnung der Tätigkeit des Zeugenbeistands sein, bei dem es sich um eine von der Tätigkeit des Verteidigers unterschiedliche Angelegenheit handelt (vgl. dazu Burhoff, a.a.O., ABC-Teil: Angelegenheiten§§ 15 ff. , Rn. 23, OLG Koblenz RVGreport 2006, 232 = AGS 2006, 598 = NStZ-RR 2006; LG München I, Beschluss vom 19. Februar 2007, a.a.O.).

    Die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Zeugenbeistand ist nicht dieselbe Angelegenheit i.S. des § 15 Abs. 2 RVG wie eine vorausgegangene oder auch zeitlich parallel laufende Verteidigertätigkeit (so zutreffend OLG Koblenz, RVGreport 200 6, 232 = AGS 2006, 598 = NStZ-RR 2006, 254; LG München I im Beschl. v. 19. Februar 2007, 12 KLs 247 Js 228 539/05, www.burhoff.de).

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.10.2006 - 1 Ws 206/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28195
OLG Dresden, 19.10.2006 - 1 Ws 206/06 (https://dejure.org/2006,28195)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.10.2006 - 1 Ws 206/06 (https://dejure.org/2006,28195)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 1 Ws 206/06 (https://dejure.org/2006,28195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 91 Abs. 2
    Gebühren und Kosten: Erstattung der notwendigen Auslagen bei mehreren Verteidigern, Sicherungsverteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2006 - 1 Ws 206/06
    Schließlich werde auch § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO lediglich als Grundsatzregel verstanden, die Ausnahmen zulasse (vgl. BVerfGE 66, 313 ff. m.w.N.).

    Ist somit allein wegen der Schwierigkeit oder des Umfangs des Verfahrens oder aus ähnlichen, vom Angeklagten nicht zu vertretenden Umständen ein Pflichtverteidiger zusätzlich bestellt worden, lässt sich jedenfalls aus Gesichtspunkten der Verursachung eine Kostenüberbürdung schwerlich rechtfertigen (BVerfGE 66, 313 ff.).

  • KG, 02.05.1994 - 4 Ws 1/94
    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2006 - 1 Ws 206/06
    In Fällen wie dem Vorliegenden, wenn die Mitwirkung von zwei Verteidigern aus Gründen der gerichtlichen Fürsorge oder zur Sicherung des Verfahrensfortgangs notwendig war, haben somit ausnahmsweise beide Pflichtverteidiger Anspruch auf Festsetzung ihrer Vergütung in Höhe der Wahlverteidigervergütung als notwendige Auslagen des Angeklagten (vgl. KG Berlin NStZ 1994, 451 f.; Senat, Beschl. v. 10.2.2006 - 1 Ws 47/05).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - 3 Ws 62/05

    Zweiwöchige Notfrist bei sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2006 - 1 Ws 206/06
    In diesem Fall sind die Auslagen für zwei Verteidiger erstattungsfähig (vgl. KG Berlin NStZ-RR 2000, 163; OLG Rostock StV 1997, 33 f.; OLG Düsseldorf StV 2006, 32 ).
  • OLG Oldenburg, 31.01.2005 - 1 Ws 47/05

    Beschwerde des Beschuldigten gegen einen Haftbefehl; Haftgrund der

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2006 - 1 Ws 206/06
    In Fällen wie dem Vorliegenden, wenn die Mitwirkung von zwei Verteidigern aus Gründen der gerichtlichen Fürsorge oder zur Sicherung des Verfahrensfortgangs notwendig war, haben somit ausnahmsweise beide Pflichtverteidiger Anspruch auf Festsetzung ihrer Vergütung in Höhe der Wahlverteidigervergütung als notwendige Auslagen des Angeklagten (vgl. KG Berlin NStZ 1994, 451 f.; Senat, Beschl. v. 10.2.2006 - 1 Ws 47/05).
  • OLG Rostock, 20.09.1996 - I Ws 39/96

    Anspruch des Pflichtverteidigers auf Vergütung nach den Sätzen eines

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2006 - 1 Ws 206/06
    In diesem Fall sind die Auslagen für zwei Verteidiger erstattungsfähig (vgl. KG Berlin NStZ-RR 2000, 163; OLG Rostock StV 1997, 33 f.; OLG Düsseldorf StV 2006, 32 ).
  • OLG Celle, 10.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Erstattungsanspruch des freigesprochenen Angeklagten im Falle der Beiordnung

    b) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass dieser Grundsatz dann eine Ausnahme erfährt, wenn die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers aus vom Angeklagten nicht zu vertretenden Gründen - wie etwa zur Sicherung des Fortgangs des Verfahrens - erfolgt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 2 Ws 176/12 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. September 2011 - 1 Ws 417/11 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 1 Ws 206/06 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 09. August 2002 - 2 Ws 191/02 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Mai 2005 - III-3 Ws 62/05 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juli 2014 - III-1 Ws 305/14 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Mai 2005 - III-3 Ws 62/05 -, juris; KK-StPO/Gieg StPO § 464a Rn. 13, beck-online; aA Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. November 1993 - 1b Ws 255/93 -, juris).

    Der Senat macht unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit von § 464b Satz 3 StPO, § 572 Abs. 3 ZPO Gebrauch, die Sache insoweit zur erneuten Entscheidung unter Berücksichtigung der vorstehenden Rechtsauffassung an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. KG NStZ-RR 2000, 163; OLG Dresden StraFo 2007, 126 ff; OLG Düsseldorf StraFo 2005, 349 ff.).

  • OLG Brandenburg, 14.10.2019 - 1 Ws 105/19

    Umfang der zu erstattenden Verteidigerkosten im Falle eines Anwaltswechsels

    Ohne eine solche Einschränkung steht hingegen - wie vorliegend - dem neu bestellten Rechtsanwalt grundsätzlich die volle gesetzliche Vergütung zu (ähnlich bezüglich einer Beiordnung auf PKH-Basis OLG Celle, NJW 2008, 2511) und ist die Staatskasse im Falle eines aus in der Person des Verteidigers liegenden zwingenden Gründen veranlassten Verteidigerwechsels (§§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, 91 Abs. 2 ZPO) lediglich insofern vor einer etwaigen doppelten Inanspruchnahme geschützt, als dem zunächst beigeordneten Rechtsanwalt der ihm gegen die Staatskasse zustehende Vergütungsanspruch gemäß § 54 RVG kraft Gesetzes entzogen wird, wenn er die Beiordnung oder Bestellung des anderen Rechtsanwalts durch schuldhaftes Verhalten veranlasst hat (vgl. Volpert in: Burhoff (Hg.), a.a.O., § 54 Rn. 2, 35; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 1 Ws 25/17 -) Der Senat macht unter den gegebenen Umständen entsprechend § 464b Satz 3 StPO, § 572 Abs. 3 ZPO von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache zur erneuten Entscheidung unter Berücksichtigung der mitgeteilten Rechtsauffassung an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. KG NStZ-RR 2000, 163; OLG Dresden StraFo 2007, 126; OLG Düsseldorf StraFo 2005, 349; OLG Celle, Beschluss vom 10. September 2018 - 1 Ws 71/18 -).
  • KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10

    Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen eines im Ausland

    Ein von der Rechtsprechung anerkannter Ausnahmefall, in dem zur Verfahrenssicherung oder aus Fürsorgegründen ein Pflichtverteidiger (neben dem Wahlanwalt) oder zwei Verteidiger bestellt worden sind (vgl. OLG Dresden StraFo 2007, 126; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 370; KG NStZ 1994, 451), liegt ebenfalls nicht vor.
  • OLG Jena, 16.09.2011 - 1 Ws 417/11

    Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse: Reise- und

    Für eine Anrechnung der Pflichtverteidigervergütung ist insbesondere dann kein Raum, wenn zusätzlich zum vorhandenen Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger aus vom Angeklagten nicht zu vertretenden Gründen, etwa zur Sicherung des Verfahrens, bestellt wird (OLG Dresden, Beschluss vom 19.10.2006, 1 Ws 206/06, juris; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 21.12.19984, 1 Ws 121/84, juris; Beschluss vom 8.8.2002, 3 Ws 256/02, juris; Beschluss vom 4.5.2005, 3 Ws 62/05, juris; KK-Gieg, StPO, 6. Aufl. § 464a Rd.-Ziff. 13; Meyer-Goßner, a. a. O., § 464a Rd.-Ziff.13).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.09.2006 - 1 Ws 206/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,65442
OLG Brandenburg, 21.09.2006 - 1 Ws 206/06 (https://dejure.org/2006,65442)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.2006 - 1 Ws 206/06 (https://dejure.org/2006,65442)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2006 - 1 Ws 206/06 (https://dejure.org/2006,65442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,65442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.01.2007 - 2 ARs 512/06

    Unzulässige Beschwerde; Fristverlängerung

    Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21. September 2006 - Az.: 1 Ws 206/06 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil dieser Beschluss nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO).
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