Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11520
OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14 (https://dejure.org/2014,11520)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.05.2014 - 1 Ws 216/14 (https://dejure.org/2014,11520)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 216/14 (https://dejure.org/2014,11520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,11520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG; § 95 Abs. 2 AufenthG
    Feststellung einer unerlaubten Einreise eines Ausländers im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG zum Zweck der illegalen Arbeitsaufnahme bei rechtmäßig erworbenem nationalen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung einer unerlaubten Einreise eines Ausländers im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG zum Zweck der illegalen Arbeitsaufnahme bei rechtmäßig erworbenem nationalen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 3, AufenthG § 96 Abs. 1 Nr. 1 b, SDÜ Art. 21, VO 562/2006 Art. 5, SDÜ Art. 5 Abs. 1 c
    Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Schengen-Staat, Schengen-Mitgliedstaat, Schengener Übereinkommen, unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, illegale Arbeitsaufnahme, Schwarzarbeit, Arbeit, Einschleusen von Ausländern, Straftat, Ausländerstrafrecht, Schengener ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine unerlaubte Einreise bei Bestehen eines rechtsmäßigen Aufenthaltstitels eines Schengen-Mitgliedstaates selbst bei missbräuchlichem Zweck der Einreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unerlaubte Einreise trotz tschechischem Aufenthaltstitel?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein strafbares Einschleusen von Ausländern mit rechtmäßig erlangtem Schengen-Titel

  • migrationsrecht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Aus der Rechtsprechung zum Schengenrecht

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 301
  • StV 2015, 360 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Frankfurt/Main, 14.12.2010 - 7 K 851/10

    Besonderer Ausweisungsschutz nach § 56 Abs 1 Nr 1 a AufenthG

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14
    Nicht nur lässt der Begriff der Gefahr für die öffentliche Ordnung schon per se Interpretationsspielraum, er wird durch die Regelung des Art. 5 Abs. 1 lit. c SDÜ auch zusätzlich in der Erkennbarkeit seiner Bedeutung verwässert, weil darin ausdrücklich zugelassen wird, dass die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Aufnahmemitgliedstaat rechtmäßig, gegebenenfalls also auch durch eine legale Erwerbstätigkeit erworben werden (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 14. Dezember 2010, 7 K 851/10.F - juris).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14
    Es ist daher allein darauf abzustellen, dass die betroffenen Ausländer über eine wirksame Einreisegenehmigung verfügt haben (vgl. BGH NJW 2005, 2095; Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 53).
  • VG Düsseldorf, 04.06.2012 - 22 L 613/12

    Schengener Durchführungsabkommen Erwerbstätigkeit Ausweisung

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14
    Danach darf der Ausländer u.a. keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen, worunter die Aufnahme einer illegalen Beschäftigung fallen könnte (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Juni 2012, 22 L 613/12 - juris).
  • BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12

    Hehlerei (tatbestandsloses Handeln des Mittäters der Vortat); Strafzumessung

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14
    Maßgeblich ist, wie weit sich der Täter bereits dem von ihm anvisierten Unterstützungserfolg angenähert und durch sein Handeln eine Gefahr für das betroffene Rechtsgut begründet hat (vgl. BGH NStZ 2013, 483).
  • BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11

    Durchbrechung der Verwaltungsrechtsakzessorietät im Aufenthaltsstrafrecht

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14
    Insoweit käme eine unerlaubte Einreise nur in Betracht, wenn die tschechischen Aufenthaltstitel selbst auf unlautere Weise erlangt worden wären (§ 95 Abs. 6 AufenthG; vgl. BGH NStZ 2012, 644) oder die Motivation der Ausländer, in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen, Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Einreise entfaltete.
  • BGH, 24.03.2021 - 3 StR 22/21

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet (Positivstaater; Absicht zur Aufnahme

    Die Ersetzung des Ausländergesetzes durch das Aufenthaltsgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2005 (vgl. Art. 15 Abs. 3 Nr. 1 Zuwanderungsgesetz, BGBl. 2004 I S. 1950 ff.) gibt keinen Anlass zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung (vgl. dazu BGH, Urteile vom 8. März 2017 - 5 StR 333/16, NJW 2017, 1624 Rn. 9; vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20, juris Rn. 55; so auch OLG Celle, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 216/14, juris Rn. 11; Erbs/Kohlhaas/Senge, AufenthG, 199. EL, § 95 Rn. 6; BeckOK Ausländerrecht/Hohoff, 28. Ed., AufenthG, § 95 Rn. 16.1; aA MüKoStGB/ Gericke, 3. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 40; Bergmann/Dienelt/Winkelmann/Kolber, Ausländerrecht, 13. Aufl., § 14 AufenthG Rn. 13).
  • BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21

    Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und

    Denn die Strafbarkeit einer Ausländerin bemisst sich bei der Einreise und ihrem Aufenthalt bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ausschließlich nach objektiven Kriterien (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, BGHSt 50, 105, 119 f.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2021 - 1 StR 289/20, BGHSt 65, 257, 271 ff.; Beschluss vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21; OLG Celle, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 216/14, Nds. Rpfl.
  • LG Hof, 20.04.2017 - 5 KLs 354 Js 1442/16

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass diese Frage in Rechtsprechung und Literatur höchst kontrovers diskutiert und unterschiedlich beantwortet wird (wie hier: OVG Münster, Beschl. v. 11.11.2015 - 18 B 387/15, Rz. 3, NVwZ-RR 2016, 354, 355 m.w.N.; BeckOK-AuslR/Dollinger, 13. Ed. 01.11.2016, AufenthG § 14 Rn. 12; Bergmann/Dienelt/Winkelmann, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, AufenthG § 14 Rn. 14.1.2.1.1.7.1; a.A. OLG Celle, Beschl. v. 13.05.2014 - 1 Ws 216/14 - Rz. 11 nach juris; Erbs/Kohlhaas/Senge, a.a.O. AufenthG § 14 Rn. 2; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, Bd. 1, 75. EL 19.11.2015, AufenthG § 14 Rn. 20).
  • VG Freiburg, 07.01.2020 - 10 K 38/20

    Vorrangige Abschiebung eines ausreisepflichtigen, im Besitz einer

    Verfügt ein Ausländer über einen rechtmäßig erworbenen nationalen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates, das ihn zur Einreise als Tourist nach Deutschland berechtigt, liegt eine unerlaubte Einreise im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG wohl auch dann nicht vor, wenn diese zum Zweck der illegalen Arbeitsaufnahme erfolgt (vgl. Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 4 AufenthG Rn. 15, § 95 AufenthG Rn. 53 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH sowie die Gesetzesmaterialien zum Entwurf des Aufenthaltsgesetzes; OLG Celle, Beschl. v. 13.05.2014 - 1 Ws 216/14 -, juris Rn. 11; a. A. OVG Münster, Beschl. v. 11.11.2015 - 18 B 387/15 -, Rn. 3; LG Hof, Urteil vom 20.04.2017 - 5 KLs 354 Js 1442/16 -, juris Rn. 77).
  • VG Stuttgart, 15.10.2014 - 12 K 1992/14

    Abschiebungsandrohung in die Ukraine - zum Einreiserecht mit einem ausländischen

    Denn aufgrund des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes im Hinblick auf die Strafbarkeit der illegalen Einreise eines Ausgewiesenen gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG muss es bei der Auslegung des Art. 21 SDÜ allein auf objektive Kriterien ankommen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.05.2014 - 1 Ws 216/14 - juris); im Zweifelsfall muss auch der Grenzbeamte durch einfachen Blick in den Computer wissen, ob der Drittausländer nun einreisen darf oder nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht