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   OLG Brandenburg, 26.02.2007 - 1 Ws 23/07   

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OLG Brandenburg, 26.02.2007 - 1 Ws 23/07 (https://dejure.org/2007,2925)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2007 - 1 Ws 23/07 (https://dejure.org/2007,2925)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 1 Ws 23/07 (https://dejure.org/2007,2925)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähige Kosten eines Zeugenbeistands; Rechtsbehelf der Landeskasse gegen die Festsetzung der einem Zeugenbeistand erstattungsfähigen Kosten entsprechend sachlich zuständiger Spruchkörper und dessen Besetzung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 68 b; ; RVG § ... 33 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 8 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 8 S. 1 2. Halbsatz; ; RVG § 33 Abs. 8 S. 2; ; RVG § 48; ; RVG § 55 Abs. 2 S. 1; ; RVG § 56 Abs. 2 S. 1; ; RVG VV Nr. 4112; ; RVG VV Nr. 4114; ; GVG § 76 Abs. 2; ; GVG § 76 Abs. 1 S. 1 2. Halbsatz; ; GVG § 122 Abs. 1; ; OWiG § 80 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwaltsvergütung: Grund- und Verfahrensgebühr für den Zeugenbeistand, Vorausgegangene Verteidigertätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 287
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 04.11.2005 - 4 Ws 61/05

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Verfahrensgebühr für einen Zeugenbeistand

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2007 - 1 Ws 23/07
    Die in Vorbemerkung 4 Abs. 1 VV enthaltene Regelung ist demzufolge weder in der Weise zu verstehen, dass der Zeugenbeistand stets die volle Grundgebühr, Verfahrensgebühr und Terminsgebühr zu beanspruchen hätte, noch insoweit, dass er stets auf die Abrechnung nach den Nr. 4301 Ziff. 4 VV zum RVG beschränkt sei (KG 4. Strafsenat RVGreport 2006, 107).

    Wegen der bereits erfolgten Einarbeitung in das gegen den Zeugen geführte Strafverfahren gleichen Inhalts und der deshalb nicht mehr notwendigen Vorbereitung hiesiger Strafsache kann der Beistand demgegenüber die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV nicht beanspruchen, die gerade den entsprechenden Aufwand abdecken will (vgl. KG RVGreport 2006, 107).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2002 - 3 Ws 336/02

    Kostenfestsetzung nach Durchführung eines Strafverfahrens gem. § 464b Satz 3 StPO

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2007 - 1 Ws 23/07
    Derartige Gesichtspunkte haben indes im Kostenfestsetzungsverfahren, bei dem es lediglich um die Abwicklung der kostenrechtlichen Folgen eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafprozesses geht, keine maßgebende Bedeutung mehr (zutreffend OLG Düsseldorf NStZ 2003, 324; Senatsbeschluss vom 21. Juli 2003 - 1 Ws 66/03 -).
  • KG, 18.01.2007 - 1 Ws 2/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütung der Tätigkeit eines dem Zeugen beigeordneten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2007 - 1 Ws 23/07
    Umgekehrt muss sich nicht jede Bestellung eines Zeugenbeistandes ("für die Dauer der Vernehmung") als Einzeltätigkeit darstellen, da die gesetzliche Regelung des RVG ein derartiges Normenverständnis ebenfalls nicht gebietet und anderenfalls gerade mit der Neuregelung der Vergütungsvorschriften beabsichtigte einzelfallbezogene Entscheidungen (BT-Drs. aaO S. 146: "Leistungsorientiertere Vergütungsregelungen", S. 220 : "Spielraum ... , dem konkreten Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts Rechnung zu tragen") ausgeschlossen werden würden, ferner Nr. 4300 ff VV nur subsidiär anzuwenden sind (vgl. Vorbemerkung 4.3 Abs. 1 VV; a.A. KG 1. Strafsenat, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 2/07 - : Ausgleich atypisch umfangreichen Aufwands durch Pauschgebühr nach § 51 RVG).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2003 - 1 Ws 66/03

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2007 - 1 Ws 23/07
    Derartige Gesichtspunkte haben indes im Kostenfestsetzungsverfahren, bei dem es lediglich um die Abwicklung der kostenrechtlichen Folgen eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafprozesses geht, keine maßgebende Bedeutung mehr (zutreffend OLG Düsseldorf NStZ 2003, 324; Senatsbeschluss vom 21. Juli 2003 - 1 Ws 66/03 -).
  • OLG Oldenburg, 20.12.2005 - 1 Ws 600/05

    Beschwerde des Zeugenbeistandes gegen einen Beschluss vom Landgericht; Antrag auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2007 - 1 Ws 23/07
    Welche Gebühren dieses Abschnitts entstanden sind, richtet sich danach, womit konkret der Rechtsanwalt vom Gericht beauftragt wurde und welche Tätigkeit er erbracht hat (OLG Oldenburg JurBüro 2006, 197).
  • KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05

    Gebühr des Zeugenbeistandes: Vergütung des nach dem Stichtag zum Zeugenbeistand

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2007 - 1 Ws 23/07
    Der Wortlaut der Vorbemerkung 4 Abs. 1 des VV läßt eine (erweiternde) Auslegung im Sinne unterschiedsloser Vergütung des Zeugenbeistandes nach den Vergütungstatbeständen der Nr. 4100 ff VV nicht zu (so aber KG 3. Strafsenat RVGreport 2005, 341; Burhoff RVGreport 2006, 81), weil er auf alle Vergütungsregelungen des 4. Abschnitts, also gerade auch auf diejenige für Einzeltätigkeiten (Nr. 4300 ff VV) Bezug nimmt.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2007 - 2 Ws 257/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung des Zeugenbeistands nach Teil 4 Abschnitt 1 RVG

    Ob der in einem Strafverfahren für einen Zeugen als Beistand bestellte Rechtsanwalt hinsichtlich seiner Vergütung einem Verteidiger gleichzustellen ist und demnach die Gebührentatbestände nach Teil 4 Abschnitt 1 VV in der Regel Anwendung finden (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2007, 287, 288 = JurBüro 2007, 482, 483; OLG Schleswig NStZ-RR 2007, 126, 127 [unter Aufgabe der bisherigen Rspr., Beschluss vom 29. März 2006, NStZ-RR 2006, 255]; OLG Koblenz NStZ-RR 2006, 254, 255; OLG Köln NStZ 2006, 410, 411; KG, 3. Strafsenat, StraFo 2005, 439 = NStZ-RR 2005, 358 = Rpfleger 2005, 694, 695) oder ob dessen Gebührenanspruch auf die Vergütung einer Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV beschränkt ist (vgl. OLG Oldenburg NdsRpfl 2007, 222, 223; NdsRpfl 2006, 353, 354; OLG Celle, Beschluss vom 21. Mai 2007 [1 Ws 195/07]) richtet sich nach dem Umfang der übertragenen (und tatsächlich geleisteten) anwaltlichen Tätigkeit.

    Eine "entsprechende Anwendung" der Vorschriften in Teil 4 besteht nicht in einer unterschiedlosen, sondern in einer nach Maßgabe der Beiordnung und der erbrachten Tätigkeit sinngemäßen Übertragung der in den nachfolgenden Abschnitten aufgeführten Gebührentatbestände (vgl. KG, 5. Strafsenat, StraFo 2007, 41, 42; OLG Brandenburg NStZ-RR 2007, 287, 288 = JurBüro 2007, 482, 483; OLG Stuttgart NStZ 2007, 343, 344).

    Für die Absetzung der Grundgebühr wegen der bereits erfolgten Einarbeitung in das gegen den Zeugen geführte Strafverfahren (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2007, 287, 288 = JurBüro 2007, 482, 483) fehlt eine Rechtsgrundlage.

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2009 - 3 Ws 451/08

    Vergütung des als Zeugenbeistand tätigen Rechtsanwalts als Einzeltätigkeit

    Nach anderer Ansicht hängt die Anwendung des ersten Abschnitts davon ab, ob der nach § 68b StPO beigeordnete Rechtsanwalt im Einzelfall tatsächlich mehr als eine Einzeltätigkeit entfaltet hat, was etwa bei umfangreichen Vorüberlegungen über den Umfang der rechtlich gebotenen Aussagetätigkeit des Zeugen der Fall sein soll (so OLG Brandenburg, NStZ-RR 2007, 287 f.).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2007 - 2 Ws 256/07

    Zeugenbeistand; Abrechnung; Einzeltätigkeit

    Ob der in einem Strafverfahren für einen Zeugen als Beistand bestellte Rechtsanwalt hinsichtlich seiner Vergütung einem Verteidiger gleichzustellen ist und demnach die Gebührentatbestände nach Teil 4 Abschnitt 1 W in der Regel Anwendung finden (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2007, 287, 288 = JurBüro ~007, 482, 483; OLG Schleswig NStZ-RR 2007, 126, 127 [unter Aufgabe der bisherigen Rspr., Beschluss vom 29. März 2006, NStZ-RR 2006, 255]; OLG Koblenz NStZ-RR 2006, 254, 255; OLG Köln NStZ 2006, 410, 411; KG, 3. Strafsenat, StraFo 2005, 439; NStZ-RR 2005, 358; Rpfleger 2005, 694, 695) oder ob dessen Gebührenanspruch auf die Vergütung einer Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 W beschränkt ist (vgl. OLG Oldenburg NdsRpfl 2007, 222, 223; NdsRpfl 2006, 353, 354; OLG Celle, Beschluss vom 21. Mai 2007 [1 Ws 195/07]) richtet sich nach dem Umfang der übertragenen (und tatsächlich geleisteten) anwaltlichen Tätigkeit.

    Eine "entsprechende Anwendung" der Vorschriften in Teil 4 besteht nicht in einer unterschiedlosen, sondern in einer nach Maßgabe der Beiordnung und der erbrachten Tätigkeit sinngemäßen Übertragung der in den nachfolgenden Abschnitten aufgeführten Gebührentatbestände (vgl. KG, 5. Strafsenat, StraFo 2007, 41, 42; OLG Brandenburg NStz-RR 2007, 287, 288 = JurBüro 2007, 482, 483; OLG Stuttgart NStZ 2007, 343, 344).

    Für die Absetzung der Grundgebühr wegen der bereits erfolgten Einarbeitung in das gegen den Zeugen geführte Strafverfahren (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2007, 287, 288 = JurBüro 2007, 482; 483) fehlt eine Rechtsgrundlage.

  • OLG Hamm, 28.05.2008 - 4 Ws 91/08

    Zeugenbeistand; Beiordnung; Tätigkeit; Abrechnung; Einzeltätigkeit

    Ihm stünden - außer im Wiederaufnahmeverfahren (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 6. Januar 2006 - 2 Ws 9/06 -, www.burhoff.de) - die Grundgebühr (VV 4100), die Verfahrensgebühr (VV 4112 bzw. 4118) und die Terminsgebühr (VV 4114 bzw. 4120) zu (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 1 Ws 435/05 - KG - 3. Strafsenat - NStZ-RR 2005, 358; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2007 - 1 Ws 23/07; LG München, Beschluss vom. 19.2.2007, 12 KLs 247 Js 228539/05; OLG Schleswig, Beschluss vom. 03.11.2006, 1 Ws 449/06 - veröffentlicht jeweils unter www.burhoff.de; Burhoff RVG report 2004, 458).

    Das OLG Brandenburg (Beschluss vom 26.02.2007 - 1 Ws 23/07) stellt demgegenüber auf den Umfang der Tätigkeit im Termin ab.

  • OLG Hamm, 07.11.2007 - 2 Ws 289/07

    Zeugenbeistand; Abrechnung; Einzeltätigkeit; vorher Verteidiger

    Anders als mit dieser Formulierung kann der Rechtsanwalt dem Zeugen nicht beigeordnet werden (vgl. dazu OLG Brandenburg JurBüro 2007, 482 = NStZ-RR 2007, 482; siehe auch Burhoff, a.a.O., Vorbem. 4.1 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2007 - 4 Ws 671/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Zeugenbeistands

    Ob der in einem Strafverfahren für einen Zeugen als Beistand bestellte Rechtsanwalt hinsichtlich seiner Vergütung einem Verteidiger gleichzustellen ist und demnach die Gebührentatbestände nach Teil 4 Abschnitt 1 V,! in der Regel Anwendung finden (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2007, 287, 288 = JurBüro 2007, 482, 483; OLG Schleswig NStZ-RR 2007, 126, 127 (unter Aufgabe der bisherigen Rspr., Beschluss vom 29. März 2006, NStZ-RR 2006, 255]; OLG Koblenz NStZ-RR 2006, 254, 255; OLG Köln NStZ 2006, 410, 411; KG, 3. Strafsenat, StraFo 2005, 439 = NStZ-RR 2005, 358 = Rpfleger 2005, 694, 695) oder ob dessen Gebührenanspruch auf die Vergütung einer Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV beschränkt ist (vgl. OLG Oldenburg NdsRpfl 2007, 222, 223; NdsRpfl. 2006, 353, 354; OLG Celle, Beschluss vom 21. Mai 2007 [1 Ws 195/07]) richtet sich nach dem Umfang der übertragenen {und tatsächlich geleisteter} anwaltlichen Tätigkeit.

    Eine "entsprechende Anwendung" der Vorschriften in Teil 4 besteht nicht in einer unterschiedlosen, sondern in einer nach Maßgabe der Beiordnung und der erbrachten Tätigkeit sinngemäßen Übertragung der in den nachfolgenden Abschnitten aufgeführten Gebührentatbestände (vgl. KG, 5. Strafsenat, StraFo 2007, 41, 42; OLG Brandenburg NStZ-RR 2007, 287, 288 = JurBüro 2007, 482, 483; OLG Stuttgart NStZ 2007, 343, 344; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 7. November 2, 007 l1f-2 Ws 256+257107).

  • OLG Brandenburg, 21.02.2011 - 1 Ws 123/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch eines als Zeugenbeistand beigeordneten

    Zur Begründung hat es sich der gleichlautenden Meinung der Kostenbeamtin des Gerichts und des Bezirksrevisors in seiner Stellungnahme vom 23. März 2010 angeschlossen und ausgeführt, dass inzwischen in der Rechtsprechung eine von der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Februar 2007, Az.: 1 Ws 23/07; zitiert nach juris) abweichende Meinung im vordringen sei, welcher nach Betrachtung der Systematik der in Betracht kommenden Gebührentatbestände des 4. Teils des VV RVG der Vorzug zu geben sei.
  • OLG Köln, 07.05.2008 - 2 Ws 220/08

    Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands

    Das OLG Brandenburg (Beschluss vom 26.2.2007 - 1 Ws 23/07) will fallbezogen entscheiden, nach welcher Gebührenvorschrift die Tätigkeit des Zeugenbeistands zu vergüten ist.
  • OLG Brandenburg, 14.03.2007 - 1 Ws 257/06

    Verteidigervergütung: Geltendmachung der Zusatzgebühr nach Nr. 4141VV RVG für

    Die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde, über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden hatte (§§ 56 Abs. 2 Satz 1, 33 Abs. 8 Satz 1 HS 2 RVG) ist zulässig (§§ 56 Abs. 2 Satz 1, 33 Abs. 3 Satz 1 und 3 RVG; vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. Februar 2007 - 1 Ws 23/07).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2008 - 2 Ws 21/08

    Rechtsanwaltsvergütung in Strafsachen: Gebühren des Zeugenbestands

    Die hier vertretenen Ansichten reichen von einer uneingeschränkten vergütungsrechtlichen Gleichstellung mit einem Verteidiger über differenzierende Betrachtungsweisen, die zum Teil die Grundgebühr und die Terminsgebühr zusprechen, zum Teil die Verfahrens- und die Terminsgebühr bis hin zu einer Beschränkung des Gebührensanspruchs auf eine Verfahrensgebühr wegen der Einzeltätigkeit des Zeugenbeistandes nach Nr. 4103 Ziff. 4 VV RVG (vgl. die Nachweise in OLG Dresden, Beschluss vom 17.12.2007 - 3 Ws 84/07 - , zit. nach www.burhoff.de; ferner OLG Celle, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 195/07 -, zit. nach juris; ergänzend Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.02.2007 - 1 Ws 23/07 -, zit. nach juris).
  • OLG Dresden, 06.11.2007 - 2 Ws 495/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Zeugenbeistands

  • OLG Dresden, 17.09.2007 - 1 Ws 173/07

    Gleichstellung eines Verteidigers im Strafverfahren mit einem Zeugenbeistand;

  • OLG Braunschweig, 06.07.2010 - Ws 163/10

    Vergütung des Zeugenbeistands

  • LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung eines Zeugenbeistands

  • OLG Dresden, 27.06.2007 - 2 Ws 495/06

    Rechtsanwaltsgebühren des Zeugenbeistands; Möglichkeit des Entstehens der

  • LG Chemnitz, 10.08.2010 - 2 Qs 129/10

    Abrechnung der Tätigkeit eines gerichtlich bestellten Zeugenbeistandes als

  • OLG Saarbrücken, 19.01.2010 - 1 Ws 210/09

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Tätigkeit

  • OLG Saarbrücken, 19.01.2010 - 1 Ws 228/09

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Tätigkeit

  • OLG Frankfurt, 14.02.2008 - 2 Ws 11/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Zeugenbeistands

  • OLG Brandenburg, 14.03.2007 - 1 Ws 257/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Rücknahme der Revision

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