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   OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03   

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https://dejure.org/2003,7297
OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03 (https://dejure.org/2003,7297)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.09.2003 - 1 Ws 242/03 (https://dejure.org/2003,7297)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. September 2003 - 1 Ws 242/03 (https://dejure.org/2003,7297)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags; Erforderliche Darlegungen im Klageerzwingungsverfahren; Bezeichnung des oder der Beschuldigten; Darstellung eines über Gegenstand anhängigen oder anhängig gewesenen Zivilprozesses oder Verwaltungsgerichtsverfahrens

  • Judicialis

    StPO § 172 Abs. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172 Abs. 3 Satz 1
    Klageerzwingungsantrag gegen Verantwortliche einer GmbH & Co. KG - Darlegungslast des Antragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 331
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ws 249/02

    Klageerzwingungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Einstellung zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03
    Auch kann der Strafsenat über die Frage einer etwaigen Aussetzung des Klageerzwingungsverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Zivilprozesses oder Verwaltungsgerichtsverfahrens (analog §§ 154 d, 262 Abs. 2 StPO) nur dann entscheiden, wenn er im Antrag über dessen Stand bzw. vorläufiges Ergebnis informiert wird (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 145; Senatsbeschluss vom 06. Mai 2003 - 1 Ws 113/03).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2001 - 1 Ws 184/01

    Einschätzung der Beweislage; Staatsanwaltschaft; Klageerzwingungsantrag;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03
    Dabei ist die Auseinandersetzung mit der Beweislage das Kernstück des Klageerzwingungsantrags, das Auslassungen nicht verträgt (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 79).
  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03
    Erforderlich ist eine aus sich selbst heraus verständliche, in sich geschlossene Sachdarstellung; diese muss in groben Zügen auch den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide sowie die Darlegung enthalten, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Erwägungen der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft nicht zutreffen sollen (vgl. BVerfG NJW 2000, 1027; OLG Stuttgart, Die Justiz 2000, 127; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 172 Rdn. 27; Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Auflage, § 172 Rdn. 38).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03
    Es ist zwar Aufgabe des Oberlandesgerichts, über die Einhaltung des Legalitätsprinzips zu wachen; hierzu gehört jedoch nicht, dass das Gericht erst Ermittlungen darüber anzustellen hätte, wer als Beschuldigter in Betracht kommen könnte (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112; OLG Stuttgart, Die Justiz 1987, 80; OLG Düsseldorf VRS 77, 226; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 172 Rdn. 34; Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Auflage, § 172 Rdn. 35).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.1989 - 1 Ws 401/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03
    Es ist zwar Aufgabe des Oberlandesgerichts, über die Einhaltung des Legalitätsprinzips zu wachen; hierzu gehört jedoch nicht, dass das Gericht erst Ermittlungen darüber anzustellen hätte, wer als Beschuldigter in Betracht kommen könnte (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112; OLG Stuttgart, Die Justiz 1987, 80; OLG Düsseldorf VRS 77, 226; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 172 Rdn. 34; Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Auflage, § 172 Rdn. 35).
  • OLG Stuttgart, 18.11.1986 - 4 Ws 339/86

    Ausschließung eines Verteidigers; Verfahrensgegenständliche Tat; Verdacht der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03
    Es ist zwar Aufgabe des Oberlandesgerichts, über die Einhaltung des Legalitätsprinzips zu wachen; hierzu gehört jedoch nicht, dass das Gericht erst Ermittlungen darüber anzustellen hätte, wer als Beschuldigter in Betracht kommen könnte (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112; OLG Stuttgart, Die Justiz 1987, 80; OLG Düsseldorf VRS 77, 226; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 172 Rdn. 34; Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Auflage, § 172 Rdn. 35).
  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich den entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst aus Anlagen zusammenzustellen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. September 2003 - 1 Ws 242/03 -, NStZ-RR 2003, 331; Moldenhauer, a.a.O.), insbesondere wenn durch das Einkopieren von Strafanzeigen oder Beschwerdeschriften die Sachdarstellung verunklart wird.
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 Ws 336/16

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an die Darlegungslast bei Behauptung

    Zu den im Klageerzwingungsverfahren gebotenen Darlegungen können auch die Darstellung in einem anderen - hier fachgerichtlichen - Verfahren gehören (OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 331; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 172 Rn. 27a a.E.).
  • BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich den entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst aus Anlagen zusammenzustellen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. September 2003 - 1 Ws 242/03 -, Rn. 8), insbesondere, wenn durch das Einkopieren von Strafanzeigen oder Beschwerdeschriften die Sachdarstellung verunklart wird.
  • OLG Köln, 03.12.2010 - 1 Ws 146/10

    Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

    Zur Sachdarstellung in diesem Sinne gehört auch, dass der Antragsteller die etwaige Einlassung des Beschuldigten (vgl. KG NJW 1969, 108; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 143; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 13.12.2007 - 52 Zs 593/07 - Schmid, in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 172 Rn. 38) , die von der Staatsanwaltschaft getätigten Ermittlungen und deren wesentliche Ergebnisse, die Gründe der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügung, den Inhalt der dagegen eingelegten Beschwerde (vgl. zu Letzterem SenE v. 04.11.2003 - 1 Zs 989/03 - SenE v. 23.04.2008 - 53 Zs 48/08 -) sowie den Inhalt der Beschwerdeentscheidung des Generalstaatsanwalts so konkret und vollständig wiedergibt, dass der Senat - auch insoweit ohne Rückgriff auf die Akten - überprüfen kann, ob die Staatsanwaltschaft das Legalitätsprinzip verletzt hat (vgl. OLG Düsseldorf JMBl NW 1992, 106 = VRS 82, 352; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 331; OLG Hamm VRS 107, 197; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 172 Rn. 27).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 69/15

    Klageerzwingungsverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei

    Der bei der Schlüssigkeitsprüfung auf das Antragsvorbringen beschränkte Senat vermag daher nicht zu beurteilen, inwieweit dem Verwaltungsgerichtsverfahren Bedeutung für die Beweiswürdigung und/oder die rechtliche Würdigung im Klageerzwingungsverfahren zukommt (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 331).
  • OLG Köln, 03.04.2007 - 51 Zs 606/06

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags

    Zur Sachdarstellung in diesem Sinne gehört auch, dass der Antragsteller die etwaige Einlassung des Beschuldigten, die von der Staatsanwaltschaft getätigten Ermittlungen und deren wesentliche Ergebnisse, die Gründe der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügung, den Inhalt der dagegen eingelegten Beschwerde (vgl. zu Letzterem SenE v. 04.11.2003 - 1 Zs 989/03;v. 27.10.2005 - 51 Zs 65/05; v. 06.01.2006 - 53 Zs 295/05) sowie den Inhalt der Beschwerdeentscheidung des Generalstaatsanwalts so konkret und vollständig wiedergibt, dass der Senat - auch insoweit ohne Rückgriff auf die Akten - überprüfen kann, ob die Staatsanwaltschaft das Legalitätsprinzip verletzt hat (vgl. OLG Düsseldorf JMBl NW 1992, 106 = VRS 82, 352; OLG Stuttgart NStZ-NStZ-RR 2003, 331; OLG Hamm VRS 107, 197; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 07.11.2008 - 1 Ws 298/08

    Klageerzwingungsverfahren: Formlos übersandter Beschwerdebescheid der

    Zur Zulässigkeit des Antragsvorbringens, das nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO diejenigen Tatsachen enthalten muss, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, gehören auch die prozessualen Voraussetzungen einer Sachentscheidung (OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 331).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15

    Darlegungs- und Begründungsanforderungen in § 172 Abs. 3 S. 1 StPO

    Der bei der Schlüssigkeitsprüfung auf das Antragsvorbringen beschränkte Senat vermag daher nicht zu beurteilen, inwieweit dem Verwaltungsgerichtsverfahren Bedeutung für die Beweiswürdigung und/oder die rechtliche Würdigung im Klageerzwingungsverfahren zukommt (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 331 ).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2006 - 1 Ws 182/06

    Strafverfahren: Erforderlicher Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

    Dies ist vielmehr Aufgabe des Rechtsanwalts, der nach § 172 Abs. 3 S. 2 StPO den Antrag abfassen und unterzeichnen muss (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 331).
  • OLG Koblenz, 04.11.2016 - 2 Ws 396/16

    Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren: Zulässigkeit eines

    Da Ziel des Klageerzwingungsverfahrens die Anordnung der Erhebung der öffentlichen Klage durch das Oberlandesgericht ist (§ 175 StPO), diese sich aber nicht gegen Unbekannt richten kann, muss der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur den Beschuldigten namentlich benennen oder ihn wenigstens in eindeutiger Weise bezeichnen (vgl. Senatsbeschlüsse 2 Ws 608/09 vom 01.02.2010 und 2 Ws 606/09 vom 08.02.2010; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 331; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 83; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112, 114; OLG Düsseldorf VRS 77, 226 f.; OLG Oldenburg MDR 1986, 692; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 172 StPO Rn. 34 m.w.N.; KK-StPO/Moldenhauer, 7. Aufl., § 172 Rn. 35).
  • OLG Brandenburg, 05.01.2017 - 2 Ws (KE) 206/16

    Klageerzwingungsverfahren: Formelle Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche

  • OLG Hamm, 28.09.2006 - 2 Ws 211/06

    Klageerzwingungsverfahren; Begründung des Antrags; Anforderungen; Zulässigkeit

  • OLG Frankfurt, 01.07.2013 - 1 Ws 78/13

    Formerfordernisse für Antrag nach § 172 StPO

  • OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 1 Ws 33/14

    Formerfordernisse des § 172 Abs. 2 StPO

  • OLG Köln, 02.06.2009 - 55 Zs 27/09
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