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OLG Frankfurt, 02.12.1994 - 1 Ws 245/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1995, 237
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bamberg, 28.05.2020 - 1 Ws 215/20
Inhaltliche Anforderungen an den Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO
Ein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO braucht neben der Bezeichnung der zu verhaftenden Person, der ihr vorgeworfenen Straftat und dem Grund seines Erlasses weder eine Beschreibung der vorgeworfenen Straftat enthalten, noch muss er den Formvorschriften des § 114 Abs. 2 Nr. 2 StPO entsprechen (entgegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.1994 - 1 Ws 245/94 = StV 1995, 237).Der Ansicht, dass der Haftbefehl auch eine kurze Beschreibung der dem Angeklagten vorgeworfenen Straftat enthalten (…Müko/Arnoldi StPO § 230 Rn. 17;… LR-Becker StPO 27. Aufl. § 230 Rn. 3) oder darüber hinaus sogar den Formvorschriften des § 114 Abs. 2 Nr. 2 StPO entsprechen muss (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.1994 - 1 Ws 245/94 = StV 1995, 237;… Meyer-Goßner/Schmitt StPO 63. Aufl. § 230 Rn. 21;… KK/Gmel StPO 8. Aufl. § 230 Rn. 22), was vorliegend nicht der Fall ist, schließt sich der Senat nicht an.
- LG Chemnitz, 11.08.1995 - 1 Qs 173/95
Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Erlaß eines Haftbefehls wegen …
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