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   OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10   

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https://dejure.org/2010,3835
OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10 (https://dejure.org/2010,3835)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.11.2010 - 1 Ws 277/10 (https://dejure.org/2010,3835)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. November 2010 - 1 Ws 277/10 (https://dejure.org/2010,3835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 263a, 242, 263, 266b, 266 StGB
    Untreue; Forderungsbetrug; missbräuchliche Verwendung einer Tankkarte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 263 StGB; § 266 StGB
    Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte als Betrug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte als Betrug

  • hensche.de

    Betrug, Untreue

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; StGB § 266
    Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte als Betrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Hinweis auf vertragswidrige Nutzung von Tankkarten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vertragswidrige Nutzung einer Tankkarte ist Betrug

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Tankkarten missbraucht - Betrug!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Missbrauch einer Tankkarte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Verwendung von Tankkarten des Arbeitgebers ist Betrug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer setzt überlassene Tankkarte vertragswidrig ein - Fehlender Hinweis an Arbeitgeber begründet Straftat - Arbeitgeber über Korrektheit der Abrechnung durch Arbeitnehmer getäuscht

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2152
  • NStZ 2011, 218
  • NZV 2012, 308 (Ls.)
  • StV 2011, 164
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Sie entspricht aber der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. schon BGHSt 1, 186 und die Nachweise bei Fischer, § 266 StGB Rn. 6 ff).

    Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (vgl. BGHSt 1, 186, 188 f.; 3, 289, 294; 4, 170, 172; 13, 315, 317; weitere Nachweise bei Fischer, a.a.O., § 266 Rn. 29).

  • BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68

    Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Der Verstoß gegen die Pflicht, sich vertragsgemäß zu verhalten, ist als solche noch keine Untreue (vgl. BGHSt 22, 190; 24 386).
  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (vgl. BGHSt 1, 186, 188 f.; 3, 289, 294; 4, 170, 172; 13, 315, 317; weitere Nachweise bei Fischer, a.a.O., § 266 Rn. 29).
  • BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92

    Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Solche Zwei-Partner-Systeme sind von § 266b StGB nicht erfasst (vgl. BGHSt 38, 281; Fischer, § 266b StGB m.w.N. auch zur Gegenansicht).
  • LG Dresden, 21.06.2005 - 10 Ns 202 Js 45549/03
    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Dies zugrunde gelegt kann bei der missbräuchlichen Verwendung einer Tankkarte eines Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitgeber, auf dessen Kosten er an Vertragstankstellen Kraftstoff zu dienstlichen Zwecken mit der Karte erwerben kann, von einer qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht nicht die Rede sein (vgl. Schönke/Schröder-Perron, § 266 StGB, Rn. 26 a.E.; AG Eggenfelden, NStZ-RR 2009, 139; a.A. LG Dresden, NStZ 2006, 633 [die hiergegen erhobene Revision wurde vom OLG Dresden durch Beschluss vom 21. Juni 2005, Az 1 Ss 790/05, nach § 349 Abs. 2 StPO verworfen]).
  • BGH, 15.03.1960 - 1 StR 46/60
    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Eine aktuelle Vorstellung des Verfügenden von der Wirkung seines Handelns ist beim Forderungsbetrug nicht erforderlich (vgl. BGHSt 14, 172; 41, 201).
  • BGH, 11.12.1957 - 2 StR 481/57

    Fahrkartenschalter - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, 'Spielraum und

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (vgl. BGHSt 1, 186, 188 f.; 3, 289, 294; 4, 170, 172; 13, 315, 317; weitere Nachweise bei Fischer, a.a.O., § 266 Rn. 29).
  • BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (vgl. BGHSt 1, 186, 188 f.; 3, 289, 294; 4, 170, 172; 13, 315, 317; weitere Nachweise bei Fischer, a.a.O., § 266 Rn. 29).
  • LG Bonn, 18.06.1999 - 32 Qs 144/99

    Mobilfunkcodekarte - § 263a StGB, betrugsnahe Auslegung, Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung der im Außenverhältnis wirksam überlassenen Tankkarte stellt keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. LG Bonn NJW 1999, 3726).
  • BVerfG, 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99

    Zur Bestimmung einer anderen Strafkammer für die Durchführung des Hauptverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Besondere Gründe, die eine entsprechende Entscheidung veranlasst hätten (vgl. BVerfG StV 2000, 537), waren nicht ersichtlich.
  • AG Eggenfelden, 12.01.2009 - 2 Cs 54 Js 33229/06

    Missbräuchliche Nutzung einer Tankkarte zum Nachteil des Arbeitgebers:

  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 10/82

    Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge wegen Mängeln in der Darlegung des

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

  • OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14

    Computerbetrug: Unberechtigte Nutzung einer vom Arbeitgeber überlassenen

    Die Vermögensverfügung des insoweit getäuschten Arbeitgebers liegt in solchen Fällen darin, dass er es im Vertrauen auf die berufliche Verwendung der mit der Tankkarte bezahlten Waren unterlässt, Regressansprüche gegen den Arbeitnehmer geltend zu machen (vgl. Senat, 2 Ss 157/13 v. 1.4.2014; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - StV 2011, 164 ; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011, Anm. 3 mwN; Brand/ Hotz, JuS 2015, 714 ).

    Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. BGH, 1 StR 412/02 v. 17.12.2002 - BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - NStZ 2005, 213 ; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - NStZ 2011, 218 für Tankkarte; OLG Köln, Ss 624/90 v. 9.7.1991 - NJW 1992, 125 für EC-Karte; LG Bonn, 32 Qs 144/99 v. 18.6.1999 - NJW 1999, 3726 für Mobilfunkcodekarte; Fischer, aaO. Rn. 13; Schönke/Schröder-Perron, aaO. Rn. 16; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011 Anm. 3; LK-StGB-Tiedemann/Valerius, 12. Aufl. § 263a Rn. 55; Brand/Hotz, JuS 2014, 714 ).

  • LAG Hamm, 10.05.2013 - 10 Sa 1732/12

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Verwendungeiner Firmenkreditkarte -

    Es spricht angesichts der Stellung, Selbständigkeit, Bewegungsfreiheit und fehlenden Kontrollierbarkeit des Klägers als im Außendienst tätigem Vertriebs- und Marketingleiter und der damit verbundenen Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums vieles für eine strafbare Untreue in Form des Missbrauchstatbestands im Sinne von § 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB ( vgl. OLG Celle 5. November 2010 - 1 Ws 277/10 - zu II 1 der Gründe, NStZ 2011, 218 für die einem Kraftfahrer vom Arbeitgeber überlassene Tankkarte; LG Dresden 21. Juni 2005 - 10 Ns 202 Js 45549/03 - zu V der Gründe, NStZ 2006, 633 für die einem Polizeibeamten vom Dienstherrn überlassene Tankkarte; OLG Hamm 6. Juni 2003 - 2 Ss 367/03 - zu II 2 der Gründe, NStZ-RR 2004, 111 für eine eingeräumte Kontovollmacht).

    Das dem Kläger vorzuwerfende Verhalten liegt aber in einem aktiven Tun ( vgl. OLG Celle 5. November 2010 - 1 Ws 277/10 - zu II 3 c der Gründe, NStZ 2011, 218).

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21

    Strafbarkeit wegen missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte

    Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. BGH, 1 StR 412/02, Beschl. v. 17.12.2002, 1 StR 482/03, Beschl. v. 31.3.2004, NStZ 2005, 213; OLG Celle, Beschl. v. 5.11.2021 - 1 Ws 277/10, BeckRS 2010, 28415 [Tankkarte]; OLG Köln, NJW 1992, 125, 126 f. [EC-Karte]; Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 263a Rn. 13; Schönke/Schröder-Perron, a. a. O. Rn. 11, 15).
  • LG München I, 04.02.2016 - 23 Ns 256 Js 112128/14

    Tankkarte - Missbrauch einer dienstlich ausgegebenen Karte zu Lasten des

    Das Oberlandesgericht Celle nimmt insoweit in seiner Entscheidung, abgedruckt in NStZ 2011, 218 an, bei der missbräuchlichen Verwendung einer Tankkarte eines Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitgeber, auf dessen Kosten er an Vertragstankstellen Kraftstoff zu dienstlichen Zwecken mit der Karte erwerben kann, könne von einer qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht nicht die Rede sein.
  • VG Köln, 11.10.2012 - 6 K 992/12

    Beweis der objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Täuschungshandlung

    Der Sachverhalt war dabei teilweise an den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 05.11.2010 - 1 Ws 277/10 - (NStZ 2011, 218 ff.) angelehnt.
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