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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04   

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OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04 (https://dejure.org/2005,3142)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.01.2005 - 1 Ws 279/04 (https://dejure.org/2005,3142)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Januar 2005 - 1 Ws 279/04 (https://dejure.org/2005,3142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Unterbringung in einem Haftraum mit mehreren Gefangenen; Zulassung einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Antrag auf Zuweisung eines Einzelhaftraums; Zuerkennung eines Schmerzensgeldes ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Doppelbelegung von Hafträumen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterbringung zweier Häftlinge in einer kleinen Zelle verletzt nicht die Menschenwürde - Zur Doppelbelegung von Hafträumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 18 Abs. 1 § 109 § 112 Abs. 1
    Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Einweisung eines Gefangenen in einen bestimmten Haftraum; Zulässigkeit der Unterbringung zweier Strafgefangener in einem gemeinsamen Haftraum

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04
    Das besondere Feststellungsinteresse ist aber deswegen zu bejahen, weil nach dem Vorbringen des Gefangenen eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung durch menschenunwürdige Unterbringung in Betracht kommt (BVerfG StV 2002, 435; 661;OLG Frankfurt a.a.O).

    Die Rechtsprechung hat sich mehrfach mit der Frage befasst: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27.2.2002 (NJW 2002, 2699) entschieden, dass bei einer Unterbringung zweier Gefangener in einem Haftraum mit einer Grundfläche von 7, 6 qm eine Verletzung der Menschenwürde in Frage stehe und für eine nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer solchen Maßnahme im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG ein Rechtsschutzinteresse bestehe.

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04
    Die Einweisung eines Gefangenen in einen bestimmtem Haftraum stellt eine Maßnahme i.S.d. § 109 StVollzG dar (OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 29; NJW 2003, 2843; OLG Hamm NStZ 1989, 592).

    Das OLG Frankfurt hat im Beschluss vom 15.8.1985 (NStZ 1985, 572) die Unterbringung dreier Gefangener in einem Haftraum mit einer Grundfläche von 11, 54 qm als Verstoß gegen die Menschenwürde gewertet; ebenso im Beschluss vom 2.4.1987 (StV 1988, 540) die Unterbringung dreier Gefangener auf 12 qm, im Beschluss vom 18.7.2003 (NJW 2003, 2843) die Unterbringung zweier Gefangener auf 7, 5 qm und im Beschluss vom 28.11.2002 (NStZ-RR 2003, 59) die Unterbringung von 4 Gefangenen auf 10, 6 qm Grundfläche.

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 606/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04
    Die Einweisung eines Gefangenen in einen bestimmtem Haftraum stellt eine Maßnahme i.S.d. § 109 StVollzG dar (OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 29; NJW 2003, 2843; OLG Hamm NStZ 1989, 592).

    Eine allgemeine Feststellungsklage ist nämlich im Strafvollzugsrecht nicht anerkannt (OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 29).

  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04
    Im Beschluss vom 13.3.2002 (StV 2002, 661) hat es unter dem gleichen rechtlichen Aspekt ausgeführt, eine Unterbringung zweier Gefangener in einem Haftraum mit 8 qm könne das Grundrecht auf Achtung der Menschenwürde verletzen.
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04
    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 4.11.2004 - III ZR 361/03 - die tatrichterliche Würdigung als nicht zu beanstanden gewertet, wonach eine Unterbringung von 5 Gefangenen in einem Haftraum mit 16 qm Grundfläche gegen die Menschenwürde verstoße.
  • OLG Frankfurt, 28.11.2002 - 3 Ws 1176/02
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04
    Das OLG Frankfurt hat im Beschluss vom 15.8.1985 (NStZ 1985, 572) die Unterbringung dreier Gefangener in einem Haftraum mit einer Grundfläche von 11, 54 qm als Verstoß gegen die Menschenwürde gewertet; ebenso im Beschluss vom 2.4.1987 (StV 1988, 540) die Unterbringung dreier Gefangener auf 12 qm, im Beschluss vom 18.7.2003 (NJW 2003, 2843) die Unterbringung zweier Gefangener auf 7, 5 qm und im Beschluss vom 28.11.2002 (NStZ-RR 2003, 59) die Unterbringung von 4 Gefangenen auf 10, 6 qm Grundfläche.
  • OLG Celle, 03.07.2003 - 1 Ws 171/03

    Anspruch eines Strafgefangenen auf einen Einzelhaftraum; Rechtswidrigkeit von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04
    Ähnlicher Auffassung ist das OLG Celle im Beschluss vom 3.7.2003 (StV 2003, 567), das in einem obiter dictum die Unterbringung zweier Gefangener in einem 9, 82 qm großen Haftraum mit abgetrennter Nasszelle für mit der Menschenwürde vereinbar hielt.
  • OLG Frankfurt, 15.08.1985 - 3 Ws 447/85

    Haftraum; Mindestanforderungen an Grundfläche; Anzahl der Gefangenen; Unzulässige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04
    Das OLG Frankfurt hat im Beschluss vom 15.8.1985 (NStZ 1985, 572) die Unterbringung dreier Gefangener in einem Haftraum mit einer Grundfläche von 11, 54 qm als Verstoß gegen die Menschenwürde gewertet; ebenso im Beschluss vom 2.4.1987 (StV 1988, 540) die Unterbringung dreier Gefangener auf 12 qm, im Beschluss vom 18.7.2003 (NJW 2003, 2843) die Unterbringung zweier Gefangener auf 7, 5 qm und im Beschluss vom 28.11.2002 (NStZ-RR 2003, 59) die Unterbringung von 4 Gefangenen auf 10, 6 qm Grundfläche.
  • OLG Frankfurt, 02.04.1987 - 3 Ws 67/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04
    Das OLG Frankfurt hat im Beschluss vom 15.8.1985 (NStZ 1985, 572) die Unterbringung dreier Gefangener in einem Haftraum mit einer Grundfläche von 11, 54 qm als Verstoß gegen die Menschenwürde gewertet; ebenso im Beschluss vom 2.4.1987 (StV 1988, 540) die Unterbringung dreier Gefangener auf 12 qm, im Beschluss vom 18.7.2003 (NJW 2003, 2843) die Unterbringung zweier Gefangener auf 7, 5 qm und im Beschluss vom 28.11.2002 (NStZ-RR 2003, 59) die Unterbringung von 4 Gefangenen auf 10, 6 qm Grundfläche.
  • OLG Koblenz, 11.06.1992 - 2 Ws 202/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04
    Da diese - wie gerichtsbekannt ist - dem Gefangenen nicht schriftlich bekannt gegeben wird, und zwar weder die Ersteinweisung nach Eintritt in den Strafvollzug noch die Verlegungen während des Vollzugs, begann die Anfechtungsfrist des § 112 Abs. 1 StVollzG nicht zu laufen (OLG Frankfurt aaO; OLG Koblenz ZfStrVo 1992, 321).
  • OLG Hamm, 08.08.1989 - 1 Vollz (Ws) 82/89
  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08

    Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt

    So ist teilweise (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 224 und OLG Celle NStZ-RR 2003, 316) die Belegung eines Haftraums mit zwei Gefangenen bei einer Zellengröße von 9 m² bzw. 9,82 m² mit räumlich abgetrennter Nasszelle mit Toilette und Waschbecken von 1, 3 m² bzw. 1,42 m² nur als eine Verletzung einfachen Rechts, nicht hingegen von Art. 1 Abs. 1 GG, angesehen worden.
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05

    Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und

    Die Rechtsprechung der Fachgerichte bejaht zudem eine Menschenwürdeverletzung bei Unterschreitung der genannten Bodenflächenmaße in der Regel erst, wenn neben der geringen Haftraumgröße kumulativ eine nicht ausreichend vom übrigen Haftraum abgetrennte und gesondert entlüftete Toilette vorhanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs 54/05 -, NJW 2006, S. 306 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 StVollz -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, StV 2006, S. 706; LG Halle, Beschluss vom 8. November 2004 - 27 StVK 462/04 -, StV 2005, S. 342), während bei ausreichender Abtrennung der sanitären Anlagen auch eine gewisse Unterschreitung der sonst geforderten Mindestgröße hingenommen wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 1 Ws 171/03 StrVollz -, NStZ-RR 2003, S. 316 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 1 Ws 279/04 -, NStZ-RR 2005, S. 224).
  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

    Ganz überwiegend, so auch vom beschließenden Senat, wird aber angenommen, daß ein solcher Antrag neben einer Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage subsidiär ist (vgl. OLG Frankfurt am Main aaO; Senat, Beschluß vom 28. Juli 2006 - 5 Ws 426/06 Vollz - Kamann/Volckart § 109 StVollzG Rdn. 32; a.A: OLG Karlsruhe ZfStrVO 2005, 299).

    Es ist dann gegeben, wenn er eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung oder eine Verletzung der Menschenwürde schlüssig geltend macht (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; NJW 2002, 2699; NJW 2002, 2700; BVerfGK 6, 344; OLG Karlsruhe StV 2006, 706; ZfStrVO 2005, 299; OLG Hamm StV 2006, 152 = ZfStrVO 2005, 301; OLG Frankfurt am Main NJW 2003, 2843; NStZ-RR 2004, 29; Senat, Beschluß vom 14. März 2007 - 2/5 Ws 325/05 Vollz -).

  • OLG Hamm, 03.07.2014 - 1 Vollz (Ws) 135/14

    Gefangene Nichtraucher haben Anspruch auf eine Nichtraucherzelle

    Nach gefestigter und zutreffender obergerichtlicher Rechtsprechung stellt bereits die Zuweisung des Gefangenen in einen bestimmten Haftraum eine Maßnahme im Sinne des § 109 StVollzG dar (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 1 Ws 279/04 - m.w.N., juris).
  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

    So ist teilweise (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 224 und OLG Celle NStZ-RR 2003, 316) die Belegung eines Haftraums mit zwei Gefangenen bei einer Zellengröße von 9 m² bzw. 9,82 m² mit räumlich abgetrennter Nasszelle mit Toilette und Waschbecken von 1, 3 m² bzw. 1,42 m² nur als eine Verletzung einfachen Rechts, nicht hingegen von Art. 1 Abs. 1 GG, angesehen worden.
  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen

    Ganz überwiegend, so auch vom beschließenden Senat, wird aber angenommen, daß ein solcher Antrag neben einer Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage subsidiär ist (vgl. OLG Frankfurt am Main aaO; Senat, Beschluß vom 28. Juli 2006 - 5 Ws 426/06 Vollz - Kamann/Volckart § 109 StVollzG Rdn. 32; a.A: OLG Karlsruhe ZfStrVO 2005, 299).

    Berührt das Begehren des Gefangenen, nachträglich festgestellt zu wissen, er sei in einem ungeeigneten Haftraum untergebracht worden, die Menschenwürde, so hat er ein rechtlich geschütztes Feststellungsinteresse (vgl. BVerfG NJW 2002, 2699; NJW 2002, 2700; BVerfGK 6, 344; OLG Karlsruhe StV 2006, 706; ZfStrVO 2005, 299; OLG Hamm StV 2006, 152 = ZfStrVO 2005, 301; OLG Frankfurt am Main NJW 2003, 2843; NStZ-RR 2004, 29).

  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug:

    Ein Feststellungsinteresse im Hinblick auf eine mögliche Verletzung der Menschenwürde ist dann zu bejahen, wenn ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG substantiiert geltend gemacht wird, nach dem Sachvortrag des Rechtsschutzsuchenden also nicht von vornherein auszuschließen ist, dass ein Verstoß gegen die staatliche Pflicht zur Gewährleistung der materiellen Mindestvoraussetzungen menschenwürdiger Existenz vorliegt, die dem Gefangenen auch in der Haft erhalten bleiben müssen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 15. Juli 2010, a.a.O. - juris Rdn. 30; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 1 Ws 279/04 - juris Rdn. 9).
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 86/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

    Teilweise ist die Belegung eines Haftraums mit zwei Gefangenen bei einer Zellengröße von 9 m² bzw. 9,82 m² mit räumlich abgetrennter Nasszelle mit Toilette und Waschbecken von 1, 3 m² bzw. 1,42 m² nur als eine Verletzung einfachen Rechts, nicht hingegen von Art. 1 Abs. 1 GG, angesehen worden (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 224 und OLG Celle NStZ-RR 2003, 316).
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 78/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

    Teilweise ist die Belegung eines Haftraums mit zwei Gefangenen bei einer Zellengröße von 9 m² bzw. 9,82 m² mit räumlich abgetrennter Nasszelle mit Toilette und Waschbecken von 1, 3 m² bzw. 1,42 m² nur als eine Verletzung einfachen Rechts, nicht hingegen von Art. 1 Abs. 1 GG, angesehen worden (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 224 und OLG Celle NStZ-RR 2003, 316).
  • BayObLG, 23.01.2024 - 204 StObWs 578/23

    Strafvollstreckungskammer, Rechtsschutzinteresse, Wiederholungsgefahr, Kosten des

    für einen hier nicht vorliegenden Sonderfall OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2005 - 1 Ws 279/04 -, ZfStrVo 2005, 299, juris Rn. 8].
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2016 - 1 Ws 174/16

    Verlegung aus einer Justizvollzugsanstalt in eine Sozialtherapeutische Anstalt

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 54/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08

    Anspruch auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 85/07

    Amtshaftungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen - Zelle mit

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 77/07

    Menschenunwürdige Unterbringung in Gemeinschaftszelle ohne hinreichend

  • KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07

    Unterbringung: Zustimmung des Betreuers zu einer psychopharmakologischen

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 87/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG Karlsruhe, 09.01.2006 - 1 Ws 147/05

    Strafvollzug: Belegung eines Haftraumes mit zwei Gefangenen

  • KG, 27.08.2007 - 5 Ws 376/06

    Strafvollzug: Datenweitergabe durch Vollzugsbehörde; Rechtmäßigkeit getrennter

  • BayObLG, 03.11.2023 - 204 StObWs 221/23

    Anforderungen an die Haftbedingungen, insbesondere an den Sichtschutz von

  • OLG Naumburg, 14.06.2017 - 1 Ws (RB) 24/17

    Strafvollzug: Anspruch eines wegen Körperverletzung an einem Mitgefangenen

  • KG, 01.02.2017 - 2 Ws 253/16

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin: Feststellungsantrag im

  • OLG Hamm, 12.09.2008 - 11 W 62/08

    Sofortige Beschwerde in Sachen Amtspflichtsverletzung; Gemeinschaftliche

  • BayObLG, 15.02.2023 - 204 StObWs 490/22

    Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens,

  • OLG Stuttgart, 26.07.2013 - 4a Ws 155/13
  • KG, 08.04.2020 - 2 Ws 14/20

    Verlegung in andere Justizvollzugsanstalt

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.08.2004 - 1 Ws 279/04   

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https://dejure.org/2004,70028
OLG Schleswig, 04.08.2004 - 1 Ws 279/04 (https://dejure.org/2004,70028)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.08.2004 - 1 Ws 279/04 (https://dejure.org/2004,70028)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. August 2004 - 1 Ws 279/04 (https://dejure.org/2004,70028)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 29.04.2021 - 4 Ws 57/21

    Erzwingungshaft; Verhaftung; weitere Beschwerde; sofortige Beschwerde;

    a) Die Anordnung von Erzwingungshaft fällt nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung, die von weiten Teilen der Literatur geteilt wird, schon nicht unter den Begriff der Verhaftung im Sinne von § 310 Abs. 1 StPO (KG Berlin, Beschl. v. 24.06.1999 - 3 Ws 327/99 = BeckRS 2014, 11944; OLG Hamm NStZ-RR 2006, 320; OLG Rostock NStZ 2006, 245, 246; OLG Schleswig, Beschl. v. 04.08.2004 - 1 Ws 279/04 - juris; offengelassen in: OLG Karlsruhe NStZ-RR 2016, 184 m. Anm. Sandherr NZV 2017, 38; Bohnert in: Krenberger/Krumm, OWiG, 6. Aufl., § 96 Rdn. 19; Mitsch in KK-OWiG, 5. Aufl., § 96 Rdn. 24; Nestler in BeckOK-OWiG, 29. Ed., § 96 Rdn. 31; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 18. Aufl., § 96 Rdn. 22; Sandherr ZfSch 2007, 664 FN 42; Stollenwerk NZV 2010, 125, 127).
  • OLG Hamm, 20.03.2018 - 4 Ws 27/18

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Anordnung von Erzwingungshaft im

    Die Anordnung von Erzwingungshaft fällt nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung nicht unter den Begriff der Verhaftung im Sinne von § 310 Abs. 1 StPO (OLG Hamm NStZ-RR 2006, 320; OLG Rostock NStZ 2006, 245, 246; OLG Schleswig, Beschl.v. 04.08.2004 - 1 Ws 279/04 - juris; offengelassen in: OLG Karlsruhe NStZ 2016, 184).
  • OLG Schleswig, 07.08.2019 - II Ws 2/19

    Beschlüsse, durch die gegen einen Betroffenen Erzwingungshaft angeordnet wurde,

    Darunter fallen nicht die Beschlüsse, durch die ­ wie hier ­ gegen einen Betroffenen Erzwingungshaft nach § 96 OWiG angeordnet worden ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 4. August 2004 ­ 1 Ws 279/04 (81/04); Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 310, Rn. 5).
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