Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 28.01.2015 | OLG Karlsruhe, 18.02.2015

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.02.2015 - 1 Ws 28 - 30/15, 1 Ws 28/15, 1 Ws 29/15, 1 Ws 30/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3544
OLG Zweibrücken, 25.02.2015 - 1 Ws 28 - 30/15, 1 Ws 28/15, 1 Ws 29/15, 1 Ws 30/15 (https://dejure.org/2015,3544)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.02.2015 - 1 Ws 28 - 30/15, 1 Ws 28/15, 1 Ws 29/15, 1 Ws 30/15 (https://dejure.org/2015,3544)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 1 Ws 28 - 30/15, 1 Ws 28/15, 1 Ws 29/15, 1 Ws 30/15 (https://dejure.org/2015,3544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 51 StGB, § 57 Abs 1 StGB, § 64 StGB, § 67 Abs 2 StGB, § 67 Abs 4 StGB
    Strafrestaussetzung bei Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug: Berechnung der Höchstfrist einer Maßregel; Anrechnung von Maßregelzeiten auf "verfahrensfremde" Freiheitsstrafen; Einzelfallprüfung unter Beachtung der Härtefallregelung des Bundesverfassungsgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Höchstfrist der Maßregel nach § 64 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StGB § 67d Abs. 1 S. 2
    Berechnung der Höchstfrist der Maßregel nach § 64 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2015 - 1 Ws 28/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Konsequenz jedoch selbst in Fällen, in denen nach Anrechnung der Untersuchungshaft bereits zwei Drittel der Strafe vollständig vollstreckt waren und somit für die Anrechnung des Maßregelvollzuges überhaupt nichts mehr übrig blieb, als verfassungsmäßig angesehen (vgl. Beschl. v. 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92 - Ziff. IV.2.).

    Das ist jedoch vom Gesetzgeber so gewollt, um nicht einen Untergebrachten durch den Vorwegvollzug der Maßregel gegenüber demjenigen, der zunächst die Strafe und dann - ohne Anrechnungsmöglichkeit - die Maßregel verbüßt, ungerechtfertigt zu bevorzugen (vgl. Rissing-van Saan/Peglau, a.a.O., Rn. 15 m.w.N.), und wurde vom Bundesverfassungsgericht gebilligt (vgl. Beschl. v. 28.12.1994, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.01.2015 - 1 Ws 29/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7976
OLG Celle, 28.01.2015 - 1 Ws 29/15 (https://dejure.org/2015,7976)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.01.2015 - 1 Ws 29/15 (https://dejure.org/2015,7976)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 1 Ws 29/15 (https://dejure.org/2015,7976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 580 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 07.08.1989 - 1 Ws 198/89
    Auszug aus OLG Celle, 28.01.2015 - 1 Ws 29/15
    Die Kammer hat der Beschwerde nicht abgeholfen und beruft sich insoweit auf die in StV 1990, 117 veröffentlichte Entscheidung des 1. Strafsenats des OLG Celle.

    Die Entscheidung StV 1990, 117 erging durch den damaligen 1. Strafsenat, nicht durch den aktuellen 1. Strafsenat, der vormals als 3. Strafsenat tätig war und die Auffassung in der genannten Entscheidung nicht teilt (vgl. OLG Celle, NStZ 1991, 206; Beschluss vom 28. Februar 2011, 1 Ws 41/11).

  • OLG Stuttgart, 03.05.2000 - 3 Ws 58/00

    Verlängerung der Bewährungszeit über fünf Jahre hinaus

    Auszug aus OLG Celle, 28.01.2015 - 1 Ws 29/15
    Der Senat hat bereits durch Beschluss vom 23. September 2011 (1 Ws 377/11) dargelegt, er wolle weiterhin die auch vom hiesigen 2. Strafsenat angenommene Auffassung vertreten, dass § 56f Abs. 2 Satz 2 StGB zumindest in den Fällen, in denen es zu einer Verlängerung der Bewährungszeit über fünf Jahre hinaus kommt, eine Verlängerung auf höchstens das Anderthalbfache der ursprünglich festgesetzten Bewährungszeit zulässt (so auch OLG Stuttgart, NStZ 2000, 478).
  • OLG Celle, 22.10.1990 - 3 Ws 176/90
    Auszug aus OLG Celle, 28.01.2015 - 1 Ws 29/15
    Die Entscheidung StV 1990, 117 erging durch den damaligen 1. Strafsenat, nicht durch den aktuellen 1. Strafsenat, der vormals als 3. Strafsenat tätig war und die Auffassung in der genannten Entscheidung nicht teilt (vgl. OLG Celle, NStZ 1991, 206; Beschluss vom 28. Februar 2011, 1 Ws 41/11).
  • OLG Jena, 15.01.2010 - 1 Ws 538/09

    Strafaussetzung zur Bewährung: Verlängerung der Bewährungszeit; Höchstfrist der

    Auszug aus OLG Celle, 28.01.2015 - 1 Ws 29/15
    Soweit in der Fachöffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, der Senat habe bislang die Ansicht vertreten, dass die Regelung des § 56f Abs. 2 Satz 2 StGB nur eine Begrenzung hinsichtlich der Verlängerung der Bewährungszeit über die nach § 56a StGB festgesetzte Höchstfrist von fünf Jahren Bedeutung habe und mithin eine Verlängerung der Bewährungszeit bis zu fünf Jahren plus der Hälfte der ursprünglich bestimmten Bewährungszeit möglich sei (so auch OLG Braunschweig, Nds.Rpfl. 2011, 269; OLG Jena, VRS 118, 274), trifft dies nicht zu.
  • OLG Hamm, 12.10.2010 - 15 W 306/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer

    Auszug aus OLG Celle, 28.01.2015 - 1 Ws 29/15
    Soweit in der Fachöffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, der Senat habe bislang die Ansicht vertreten, dass die Regelung des § 56f Abs. 2 Satz 2 StGB nur eine Begrenzung hinsichtlich der Verlängerung der Bewährungszeit über die nach § 56a StGB festgesetzte Höchstfrist von fünf Jahren Bedeutung habe und mithin eine Verlängerung der Bewährungszeit bis zu fünf Jahren plus der Hälfte der ursprünglich bestimmten Bewährungszeit möglich sei (so auch OLG Braunschweig, Nds.Rpfl. 2011, 269; OLG Jena, VRS 118, 274), trifft dies nicht zu.
  • AG Dortmund, 23.12.2019 - 723 AR 4/17

    Bewährungszeit; Bewährungszeitverlängerung; absolutes Höchstmaß

    Zwar ermöglicht § 56f Abs. 2 S. 2 StGB nach wohl allgemeiner Ansicht (OLG Brandenburg, Beschl. v. 03.07.2008, Az. 2 Ws 107/08 Rn. 15 ff.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.12.2017, Az. 3 Ws 85/17 Rn. 8; OLG Celle, Beschl. v. 28.01.2015, Az. 1 Ws 29/15 Rn. 4; Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 56f Rn. 17; Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 56f Rn. 20; Ostendorf in: NK-StGB, 5. Aufl. 2017, § 56f Rn. 14) grundsätzlich auch eine Bewährungszeitverlängerung über die in § 56a Abs. 1 S. 2 StGB bestimmte Regelhöchstgrenze von fünf Jahren hinaus.

    Während hierfür zum einen an die im ursprünglichen Bewährungsbeschluss bestimmte Bewährungszeit angeknüpft wird (hier: drei Jahre), an die sich die Hälfte dieses Zeitraums (hier: 1 ½ Jahre) anschließen darf, und die hieraus ermittelte Gesamtdauer (hier: 4 ½ Jahre) nur insoweit letztlich maßgeblich wäre, wie sie die Regelhöchstgrenze von fünf Jahren des § 56 Abs. 1 S. 2 StGB überstiege - was hier nicht der Fall ist - (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.12.2017, Az. 3 Ws 85/17 Rn. 11 ff.; OLG Celle, Beschl. v. 28.01.2015, Az. 1 Ws 29/15 Rn. 5 f. - jew. zit. nach juris; Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 56f Rn. 17a f.; Ostendorf in: NK-StGB, 5. Aufl. 2017, § 56f Rn. 14; Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 56f Rn. 20), soll nach der Gegenansicht Bemessungsmaßstab zunächst stets einheitlich das Regelhöchstmaß von fünf Jahren (§ 56a Abs. 1 S. 2 StGB) sein, das um die Hälfte der ursprünglich (also im ersten Bewährungsbeschluss) bestimmten Bewährungszeit verlängert werden darf (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 15.10.2013, Az. 2 Ws 512/13 Rn. 23 ff.; OLG Thüringen, Beschl. v. 15.01.2010, Az. 1 Ws 538/09 Rn. 35 ff. - jew. zit. nach juris).

    Hierbei ist die Strafe ist auch zu erlassen, wenn eine Verlängerung der Bewährungszeit nicht mehr möglich ist und - wie hier - an sich an Stelle eines Widerrufs eine Verlängerung der Bewährungszeit als mildere Maßnahme in Betracht käme, diese aber nicht mehr möglich ist, weil das Höchstmaß nach §§ 56a Abs. 1; 56f Abs. 2 S. 2 StGB bereits erreicht ist (OLG Celle, Beschl. v. 28.01.2015, Az. 1 Ws 29/15 Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.12.2017, Az. 3 Ws 85/17 Rn. 6 - jew. zit. nach juris; Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 56g Rn. 2).

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   OLG Karlsruhe, 18.02.2015 - 1 Ws 29/15   

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https://dejure.org/2015,15977
OLG Karlsruhe, 18.02.2015 - 1 Ws 29/15 (https://dejure.org/2015,15977)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.02.2015 - 1 Ws 29/15 (https://dejure.org/2015,15977)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 1 Ws 29/15 (https://dejure.org/2015,15977)
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