Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 02.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.06.2009 - 1 Ws 292/09 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2009,10394
OLG Celle, 24.06.2009 - 1 Ws 292/09 (StrVollz) (https://dejure.org/2009,10394)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.06.2009 - 1 Ws 292/09 (StrVollz) (https://dejure.org/2009,10394)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 1 Ws 292/09 (StrVollz) (https://dejure.org/2009,10394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafvollzugsverfahren: Formerfordernis der Untätigkeitsbeschwerde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 118 Abs. 1 StVollzG; § 118 Abs. 2 StVollzG
    Formerfordernisse bei der Untätigkeitsbeschwerde in Strafvollzugssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formerfordernisse bei der Untätigkeitsbeschwerde in Strafvollzugssachen

  • Judicialis

    StVollzG § 118 Abs. 1; ; StVollzG § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 118 Abs. 1; StVollzG § 118 Abs. 2
    Formerfordernisse bei der Untätigkeitsbeschwerde in Strafvollzugssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 398
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 08.11.2007 - 1 Ws 376/07

    Verfassungsrechtliche Gebotenheit als Voraussetzung einer ausnahmsweise

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2009 - 1 Ws 292/09
    Der Senat leitet die Statthaftigkeit der Untätigkeitsbeschwerde in Strafvollzugssachen auf Grund verfassungskonformer Auslegung aus § 116 StVollzG ab (vgl. Beschluss vom 8. November 2007 - 1 Ws 376/07 [StrVollz] = StV 2008, 92; NStZ 2008, 348).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2009 - 1 Ws 292/09
    Aus dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfGE 107, 395, 416) folgt daher, dass für die Untätigkeitsbeschwerde als aus § 116 StVollzG abgeleitetem, außerordentlichem Rechtsbehelf die gesetzlichen Regelungen der §§ 116 ff. StVollzG zur Rechtsbeschwerde gelten, soweit sich nicht aus der Natur der Sache - etwa hinsichtlich der Frist nach § 118 Abs. 1 StVollzG - zwingend etwas anderes ergibt.
  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2009 - 1 Ws 292/09
    Im Gegenteil besteht hier wie bei der herkömmlichen Rechtsbeschwerde das Bedürfnis, einerseits das Interesse des Beschwerdeführers an einem formgerechten und zulässigen Rechtsmittel zu wahren und andererseits dem Rechtsbeschwerdegericht die Prüfung grundloser und unverständlicher Anträge zu ersparen (vgl. BVerfG NJW 1960, 427 [428]).
  • BVerfG, 08.01.1996 - 2 BvR 306/94

    Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2009 - 1 Ws 292/09
    Die Angaben haben so genau und vollständig zu sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein auf Grund der Beschwerdebegründung ohne Rückgriff auf die Akten oder sonstige Unterlagen prüfen kann, ob der Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. OLG Rostock NStZ 1997, 429; Callies/Müller-Dietz aaO; Schuler in Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl., § 118 Rdnr. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.06.2009 - 1 Ws 292/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30586
OLG Nürnberg, 02.06.2009 - 1 Ws 292/09 (https://dejure.org/2009,30586)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.06.2009 - 1 Ws 292/09 (https://dejure.org/2009,30586)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - 1 Ws 292/09 (https://dejure.org/2009,30586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterbringung zur Beobachtung zur Vorbereitung eines psychiatrischen Gutachtens: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde; Erfordernis der Unerlässlichkeit der Maßnahme

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Unerlässlichkeit der Unterbringung zur Beobachtung

Papierfundstellen

  • StV 2010, 510
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93

    Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.06.2009 - 1 Ws 292/09
    Allein der Umstand, dass sich der Beschwerdeführer bislang ernsthaft weigert, an der erforderlichen (freiwilligen) Exploration mitzuwirken, kann die vorläufige Unterbringung zur Beobachtung nicht nur nicht rechtfertigen, er steht ihr vielmehr entgegen (vgl. BVerfG a. a. O. unter Hinweis auf BGH StV 1994, 231).
  • OLG Frankfurt, 18.07.1985 - 3 Ws 597/85
    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.06.2009 - 1 Ws 292/09
    Die bloße Möglichkeit aus der Beobachtung des Beschwerdeführers im Rahmen des Klinikaufenthalts Rückschlüsse auf seine Persönlichkeitsstruktur bzw. seine Gefährlichkeit zu ziehen, reicht hierfür ebenfalls nicht aus (vgl. OLG Frankfurt StV 1986, 51).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.06.2009 - 1 Ws 292/09
    10 Das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter eines Menschen, weshalb nach ständiger Rechtsprechung bei einer Unterbringung zur Beobachtung im Sinne von § 81 StPO der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten ist (vgl. BVerfG NJW 2002, 283 m. w. N.).
  • OLG Rostock, 02.01.2014 - Ws 388/13

    Strafverfahren: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zwecks

    Die Unerlässlichkeit ergibt sich nicht von selbst aus dem angestrebten Zweck der Maßnahme (vgl. BVerfG NJW 2002, 283, 285; OLG Nürnberg StV 2010, 510, 511).

    Auch die bloße Möglichkeit, aus der Beobachtung des Beschwerdeführers im Rahmen des Klinikaufenthalts Rückschlüsse auf dessen psychischen Zustand und seine Persönlichkeit zu ziehen, reicht nicht aus (vgl. OLGe Frankfurt a.M., und Düsseldorf aaO; OLG Nürnberg StV 2010, 510).

  • KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12

    Anhörung des Sachverständigen und Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung bei

    Die Unerlässlichkeit ergibt sich nicht von selbst aus dem angestrebten Zweck der Maßnahme (vgl. BVerfG NJW 2002, 283, 285; OLG Nürnberg StV 2010, 510, 511).
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