Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 14.02.2006 - 1 Ws 33/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anklageschrift wegen gewerbsmäßigen Betruges: Notwendiger Inhalt beim Vorwurf der systematischen Veranlassung von Personen zu nutzlosen kostspieligen Telefonanrufen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erfüllung der durch die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift aufgestellten Anforderungen beim Vorwurf komplexerer Straftaten oder Organisationsdelikte; Strafbarkeit der Veranlassung zu kostspieligen Telefonanrufen durch wahrheitswidrige angebliche Kontaktanzeigen; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfüllung der durch die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift aufgestellten Anforderungen beim Vorwurf komplexerer Straftaten oder Organisationsdelikte; Strafbarkeit der Veranlassung zu kostspieligen Telefonanrufen durch wahrheitswidrige angebliche Kontaktanzeigen; ...
- Judicialis
StPO § 200 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 200 Abs. 1
Zur Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei größerem Organisationsdelikt. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 31.10.2005 - 10 KLs 29/05
- OLG Oldenburg, 14.02.2006 - 1 Ws 33/06
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 467
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 14.02.2006 - 1 Ws 33/06
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine einheitliche Tat in Form eines sogenannten Organisationsdelikts begeht, wer einen auf die Begehung von Straftaten gerichteten Geschäftsbetrieb aufbaut und betreibt, in dessen Rahmen planmäßig unter Einschaltung von Gehilfen und/oder Mittätern, eine Vielzahl von strafbaren Einzelakten begangen werden, vgl. BGH NJW 2004, 2840, 2841; BGH NJW 2004, 375, 378. Aus der Anklage ergibt sich, dass der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft auf ein einheitliches Organisationsdelikt bezogen ist. - BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 14.02.2006 - 1 Ws 33/06
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine einheitliche Tat in Form eines sogenannten Organisationsdelikts begeht, wer einen auf die Begehung von Straftaten gerichteten Geschäftsbetrieb aufbaut und betreibt, in dessen Rahmen planmäßig unter Einschaltung von Gehilfen und/oder Mittätern, eine Vielzahl von strafbaren Einzelakten begangen werden, vgl. BGH NJW 2004, 2840, 2841; BGH NJW 2004, 375, 378. Aus der Anklage ergibt sich, dass der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft auf ein einheitliches Organisationsdelikt bezogen ist.
- OLG Oldenburg, 20.08.2010 - 1 Ws 371/10
Ping-Anrufe sind Betrug
Vorliegend sind die Angeschuldigten jedoch - anders als die durch eine Vielzahl von strafbaren Einzelakten tätig gewordenen Beschuldigten in dem der Senatsentscheidung vom 14. Februar 2006 (1 Ws 33/06, NStZ 2006, 467) zu Grunde liegenden Fall - nur zu Beginn der "Ping-Aktion" einmalig tätig geworden.