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   OLG Schleswig, 20.01.1976 - 1 Ws 332/75   

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OLG Schleswig, 20.01.1976 - 1 Ws 332/75 (https://dejure.org/1976,1883)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.01.1976 - 1 Ws 332/75 (https://dejure.org/1976,1883)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Januar 1976 - 1 Ws 332/75 (https://dejure.org/1976,1883)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1467
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 07.12.2017 - 5 Ws 541/17

    Zulässigkeit der Beschwerde der Verletzten gegen die Versagung der Akteneinsicht

    Die Vorentscheidung wird durch eine eigene Ermessensentscheidung ersetzt (vgl. OLG Schleswig, NJW 1976, 1467; OLG Hamm NJW 2012, 3046).
  • LG Hildesheim, 13.12.2023 - 21 Qs 4/23

    Erstattung notwendiger Auslagen; Einziehungsbeteiligter; Billigkeit

    b) Eine solche Ermessensbetätigung hat das auf § 465 Abs. 1 StPO als Rechtsgrundlage abstellende Amtsgericht nicht vorgenommen, weshalb sie von der Kammer gemäß § 309 Abs. 2 StPO selbst vorzunehmen ist ( OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Januar 1976 - 1 Ws 332/75 ; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 5 Ws 541/17 ; KK-StPO/Zabeck, a.a.O., § 309 Rn. 6).
  • LG Wuppertal, 21.07.2017 - 26 Qs 130/17

    Kostenentscheidung, Einstellung

    Die Kammer ist aufgrund der zulässigen Beschwerde zu einer vollumfänglichen Sachprüfung und einer eigenen Ermessensentscheiduhg befähigt und nicht auf die Nachprüfung von Ermessensfehlern des Ausgangsgerichts beschränkt [OLG Schleswig, NJW 1976, 1467, 1468 m. w. N.; dem folgend Schmitt, a. a. 0., § 309 Rn. 4; Zabeck, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 309 Rn. 6].
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.06.2021 - 12 Qs 37/21

    Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung bei Entlassung des Beschuldigten aus

    Die Kammer ist insoweit nicht auf eine reine Rechtmäßigkeitskontrolle der erstinstanzlichen Entscheidung beschränkt, sondern trifft auch unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten eine eigenständige Ermessensentscheidung (OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Januar 1976 - 1 Ws 332/75, NJW 1976, 1467, 1468; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 309 Rn. 4; Hoch in SSW-StPO, 4. Aufl., vor §§ 304 ff. Rn. 13; Neuheuser in MünchKomm-StPO, § 309 Rn. 28; Matt in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 309 Rn. 7).
  • OLG Schleswig, 27.06.2019 - 1 Ws 106/19
    Vielmehr kann der Senat die Vorentscheidung durch eine eigene Ermessensentscheidung ersetzen (Senatsbeschluss vom 20. Januar 1976, 1 Ws 332/75, zitiert nach juris; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 61. Auflage, § 8 StrEG, Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2011 - 3 Ws 210/11

    Überprüfbarkeit einer nach § 57 Abs. 7 StGB angeordneten Sperrfrist

    Uneinigkeit besteht darüber, ob das Rechtsmittelgericht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Erstrichters setzen darf ( BGH NJW 1964, 2119; HansOLG Hamburg MDR 1970, 255; OLG Schleswig NJW 1976, 1467; Meyer-Goßner , StPO, 54. Aufl., § 309 Rn. 2; LR-Matt , StPO, 25. Aufl., § 309 Rn. 7; KK-Engelhardt , StPO, 6. Aufl., § 309 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1994 - 1 Ws 1184/93
    Nach den den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des Urteils (§§ 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG , 464 Abs. 3 Satz 2 StPO ) und, soweit diese sich darüber nicht verhalten, dem verwertbaren Akteninhalt (vgl. Senatsbeschluß in JurBüro 1986, 249, 251; OLG Frankfurt NJW 1978, 1017, 1018; OLG Schleswig NJW 1976, 1467) ist der frühere Angeklagte aufgrund der Beobachtungen der Polizeibeamten J und B und des Umstandes, daß er sich in der 7. Etage des polizeilich als Rauschgiftumschlagplatz bekannten Hauses S-straße 5 in der Nähe des Treppenhausfensters aufgehalten hat, aus dem kurz zuvor ein Pack Heroin auf die Straße zu einem dort wartenden Betäubungsmittelkunden geworfen worden war, in den Verdacht geraten, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben.
  • KG, 23.02.1987 - 5 Ws 12/87

    Strafverfolgung; Maßnahme; Beschuldigter; Entschädigung; Ausschluß

    Der Senat schließt sich jedenfalls in Abweichung von dieser Entscheidung und entgegen der Rechtspr. des OLG Schleswig [NJW 1976, 1467] der im Schrifttum einhellig (Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl., § 6 StrEG Rdn. 1 ..) vertretenen, vom OLG Karlsruhe (MDR 1977, 1041 ) geteilten, vom OLG Frankfurt (NJW 1978, 1017, 1018 a. E.) stillschweigend praktizierten und vom BGH (BGHSt 29, 169 [hier: IV (467) 127 e]) in bezug auf die Versagungsgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG zur Grundlage seiner Entscheidung gemachten Rechtsauffassung an, daß der Generalklausel des § 5 Abs. 2 StrEG der Vorrang vor der Fakultativvorschrift des § 6 StrEG zukommt.
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