Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 18.01.2007

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   KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07   

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KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07 (https://dejure.org/2007,8058)
KG, Entscheidung vom 25.05.2007 - 1 Ws 36/07 (https://dejure.org/2007,8058)
KG, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07 (https://dejure.org/2007,8058)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von unvorhergesehenen Pausen oder kürzeren Unterbrechungen in der Hauptverhandlung bei Bestimmung der für den Längenzuschlag des Pflichtverteidigers maßgeblichen Zeit; Voraussetzungen für die Gewährung eines Längenzuschlags zu der Terminsgebühr

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pflichtverteidigung - Längenzuschlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4110
    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Längenzuschlag des Pflichtverteidigers

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 08.08.2005 - 4 Ws 118/05

    Pflichtverteidigergebühren: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer

    Auszug aus KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07
    4 a) Einigkeit besteht zunächst darin, dass unvorhergesehene Pausen oder kürzere Unterbrechungen der Hauptverhandlung, die der Rechtsanwalt nicht zu vertreten hat und die er nicht anderweitig nutzen kann, ihm gebührenrechtlich nicht zum Nachteil gereichen sollen (vgl. KG, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 Ws 77/05 - OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05 - und OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Ws 61/06 -, zu Nr. 4110 VV RVG; OLG Stuttgart StV 2006, 200; Schmahl in Riedel/Sußbauer, RVG 9. Aufl., VV Teil 4 Abschnitt 1 Rdnr. 64; Burhoff, RVG, Vorbemerkung 4 Rdnr. 63 und Nr. 4110 VV Rdnrn. 6, 8 ff; Hartmann, Kostengesetze 35. Aufl., VV 4110, 4111 Rdnr. 1).

    5 b) Streitig ist, ob die gebührenrechtlich maßgebliche Dauer der Hauptverhandlung grundsätzlich nach der Zeitspanne zwischen dem angeordneten Beginn und dem tatsächlichen Ende der Sitzung ohne Abzug von auch längeren Unterbrechungen - insbesondere von "Mittagspausen" - zu berechnen ist (so OLG Stuttgart RVGreport 2006, 32; OLG Koblenz (1. Strafsenat) NJW 2006, 1150; OLG Hamm StV 2006, 201), oder ob derartige Unterbrechungen abzuziehen sind (so OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Koblenz (2. Strafsenat) NStZ 2006, 409; OLG Bamberg AGS 2006, 124).

    Allerdings soll jedenfalls eine Pause von mindestens einer Stunde nicht abgezogen werden, weil dem Anwalt diese Zeit zur Erholung und Nahrungsaufnahme zugestanden werden müsse (vgl. OLG Hamm AGS 2006, 282; OLG Stuttgart RVGreport 2006, 32) oder sie häufig nicht ausreiche, um in die Kanzlei zurückzukehren und dort andere Rechtsangelegenheiten zu bearbeiten.

  • KG, 28.06.2006 - 4 Ws 77/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Verhandlungspausen

    Auszug aus KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07
    4 a) Einigkeit besteht zunächst darin, dass unvorhergesehene Pausen oder kürzere Unterbrechungen der Hauptverhandlung, die der Rechtsanwalt nicht zu vertreten hat und die er nicht anderweitig nutzen kann, ihm gebührenrechtlich nicht zum Nachteil gereichen sollen (vgl. KG, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 Ws 77/05 - OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05 - und OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Ws 61/06 -, zu Nr. 4110 VV RVG; OLG Stuttgart StV 2006, 200; Schmahl in Riedel/Sußbauer, RVG 9. Aufl., VV Teil 4 Abschnitt 1 Rdnr. 64; Burhoff, RVG, Vorbemerkung 4 Rdnr. 63 und Nr. 4110 VV Rdnrn. 6, 8 ff; Hartmann, Kostengesetze 35. Aufl., VV 4110, 4111 Rdnr. 1).

    Er kann in der Pause andere Geschäfte wahrnehmen (vgl. KG, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 Ws 77/05 - bei einer angeordneten Unterbrechung von 3 1/2 Stunden).

  • OLG Bamberg, 13.09.2005 - Ws 676/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Längenzuschlag zur Terminsgebühr

    Auszug aus KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07
    4 a) Einigkeit besteht zunächst darin, dass unvorhergesehene Pausen oder kürzere Unterbrechungen der Hauptverhandlung, die der Rechtsanwalt nicht zu vertreten hat und die er nicht anderweitig nutzen kann, ihm gebührenrechtlich nicht zum Nachteil gereichen sollen (vgl. KG, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 Ws 77/05 - OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05 - und OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Ws 61/06 -, zu Nr. 4110 VV RVG; OLG Stuttgart StV 2006, 200; Schmahl in Riedel/Sußbauer, RVG 9. Aufl., VV Teil 4 Abschnitt 1 Rdnr. 64; Burhoff, RVG, Vorbemerkung 4 Rdnr. 63 und Nr. 4110 VV Rdnrn. 6, 8 ff; Hartmann, Kostengesetze 35. Aufl., VV 4110, 4111 Rdnr. 1).

    5 b) Streitig ist, ob die gebührenrechtlich maßgebliche Dauer der Hauptverhandlung grundsätzlich nach der Zeitspanne zwischen dem angeordneten Beginn und dem tatsächlichen Ende der Sitzung ohne Abzug von auch längeren Unterbrechungen - insbesondere von "Mittagspausen" - zu berechnen ist (so OLG Stuttgart RVGreport 2006, 32; OLG Koblenz (1. Strafsenat) NJW 2006, 1150; OLG Hamm StV 2006, 201), oder ob derartige Unterbrechungen abzuziehen sind (so OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Koblenz (2. Strafsenat) NStZ 2006, 409; OLG Bamberg AGS 2006, 124).

  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Ws 61/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Zusatzgebühr bei Verhandlungsdauer von mehr als fünf

    Auszug aus KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07
    4 a) Einigkeit besteht zunächst darin, dass unvorhergesehene Pausen oder kürzere Unterbrechungen der Hauptverhandlung, die der Rechtsanwalt nicht zu vertreten hat und die er nicht anderweitig nutzen kann, ihm gebührenrechtlich nicht zum Nachteil gereichen sollen (vgl. KG, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 Ws 77/05 - OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05 - und OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Ws 61/06 -, zu Nr. 4110 VV RVG; OLG Stuttgart StV 2006, 200; Schmahl in Riedel/Sußbauer, RVG 9. Aufl., VV Teil 4 Abschnitt 1 Rdnr. 64; Burhoff, RVG, Vorbemerkung 4 Rdnr. 63 und Nr. 4110 VV Rdnrn. 6, 8 ff; Hartmann, Kostengesetze 35. Aufl., VV 4110, 4111 Rdnr. 1).

    5 b) Streitig ist, ob die gebührenrechtlich maßgebliche Dauer der Hauptverhandlung grundsätzlich nach der Zeitspanne zwischen dem angeordneten Beginn und dem tatsächlichen Ende der Sitzung ohne Abzug von auch längeren Unterbrechungen - insbesondere von "Mittagspausen" - zu berechnen ist (so OLG Stuttgart RVGreport 2006, 32; OLG Koblenz (1. Strafsenat) NJW 2006, 1150; OLG Hamm StV 2006, 201), oder ob derartige Unterbrechungen abzuziehen sind (so OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Koblenz (2. Strafsenat) NStZ 2006, 409; OLG Bamberg AGS 2006, 124).

  • OLG Hamm, 27.05.2005 - 2 (s) Sbd VIII-54/05

    Hauptverhandlungsdauer; Länge der Hauptverhandlung; Längenzuschlag; Beginn der

    Auszug aus KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07
    5 b) Streitig ist, ob die gebührenrechtlich maßgebliche Dauer der Hauptverhandlung grundsätzlich nach der Zeitspanne zwischen dem angeordneten Beginn und dem tatsächlichen Ende der Sitzung ohne Abzug von auch längeren Unterbrechungen - insbesondere von "Mittagspausen" - zu berechnen ist (so OLG Stuttgart RVGreport 2006, 32; OLG Koblenz (1. Strafsenat) NJW 2006, 1150; OLG Hamm StV 2006, 201), oder ob derartige Unterbrechungen abzuziehen sind (so OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Koblenz (2. Strafsenat) NStZ 2006, 409; OLG Bamberg AGS 2006, 124).
  • OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 Ws 70/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des sog. Längenzuschlags

    Auszug aus KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07
    5 b) Streitig ist, ob die gebührenrechtlich maßgebliche Dauer der Hauptverhandlung grundsätzlich nach der Zeitspanne zwischen dem angeordneten Beginn und dem tatsächlichen Ende der Sitzung ohne Abzug von auch längeren Unterbrechungen - insbesondere von "Mittagspausen" - zu berechnen ist (so OLG Stuttgart RVGreport 2006, 32; OLG Koblenz (1. Strafsenat) NJW 2006, 1150; OLG Hamm StV 2006, 201), oder ob derartige Unterbrechungen abzuziehen sind (so OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Koblenz (2. Strafsenat) NStZ 2006, 409; OLG Bamberg AGS 2006, 124).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2005 - 1 AR 22/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers, Längenzuschlag

    Auszug aus KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07
    Daraus folgt auch, dass für den Sitzungsbeginn auf den in der Ladung angeordneten Zeitpunkt und nicht auf den tatsächlichen Aufruf der Sache abzustellen ist, wenn der Rechtsanwalt pünktlich erschienen ist (vgl. OLG Düsseldorf RVGreport 2006, 170; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315; KG, Beschluss vom 8. November 2005 - 4 Ws 127/05 - a.A. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191; OLG Zweibrücken RVGreport 2006, 170).
  • OLG Saarbrücken, 20.02.2006 - 1 Ws 5/06

    RVG: Rechtsanwaltsgebühren, Dauer der Teilnahme eines Rechtsanwalts an der

    Auszug aus KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07
    Daraus folgt auch, dass für den Sitzungsbeginn auf den in der Ladung angeordneten Zeitpunkt und nicht auf den tatsächlichen Aufruf der Sache abzustellen ist, wenn der Rechtsanwalt pünktlich erschienen ist (vgl. OLG Düsseldorf RVGreport 2006, 170; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315; KG, Beschluss vom 8. November 2005 - 4 Ws 127/05 - a.A. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191; OLG Zweibrücken RVGreport 2006, 170).
  • KG, 09.08.2005 - 3 Ws 59/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Überschreitung angemessener Gebührenwerte für

    Auszug aus KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07
    bb) Auf den Beschluss des 3. Strafsenats des Kammergerichts vom 9. August 2005 (StV 2006, 198) kann sich die Beschwerdeführerin für die Zuerkennung des Längenzuschlags nicht berufen.
  • KG, 08.11.2005 - 4 Ws 127/05

    Pflichtverteidigergebühr: Berücksichtigung von Wartezeiten beim Längenzuschlag

    Auszug aus KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07
    Daraus folgt auch, dass für den Sitzungsbeginn auf den in der Ladung angeordneten Zeitpunkt und nicht auf den tatsächlichen Aufruf der Sache abzustellen ist, wenn der Rechtsanwalt pünktlich erschienen ist (vgl. OLG Düsseldorf RVGreport 2006, 170; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315; KG, Beschluss vom 8. November 2005 - 4 Ws 127/05 - a.A. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191; OLG Zweibrücken RVGreport 2006, 170).
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 3 Ws 583/05

    Längenzuschlag; Pflichtverteidiger; Berücksichtigung von Wartezeiten; Pausen

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Besorgung von Getränken

  • OLG Celle, 12.08.2016 - 1 Ws 297/16

    Abzug von Pausen von über einer Stunde bei der Berechnung der

    Auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Beginns der Hauptverhandlung am betreffenden Tag ist dagegen nicht abzustellen (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12, StraFo 2014, 39; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. August 2005 - 4 Ws 118/05, StV 2006, 200; KG Berlin, Beschluss vom 8. November 2005 - 4 Ws 127/05, juris; Burhoff , in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. 2012, VV-RVG 4108-4111, Rn. 25; Kremer , in: Riedel/Sußbauer RVG, 10. Aufl. 2015, VV-RVG Nr. 4110 Rn. 6. Hierzu tendierend bereits OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07, NStZ-RR 2007, 391.

    cc) Hinsichtlich sonstiger Pausen wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung überwiegend differenziert zwischen kürzeren Pausen, die nicht von der Hauptverhandlungsdauer abzuziehen seien, und längeren Sitzungsunterbrechungen, die bei der Berechnung der Sitzungsdauer in Abzug zu bringen seien (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 Ws 150/08 (K), juris; KG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06 , NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70/06, NJW 2006, 1149; OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. August 2005 - 4 Ws 118/05, StV 2006, 200.

    Unberücksichtigt bleiben muss auch, um dem Pauschalisierungsgedanken hinreichend Rechnung zu tragen, für welche Zeitdauer eine Pause zu ihrem Beginn vom Vorsitzenden verfügt worden war (insofern a. A. KG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07, juris).

    Ebenso auf eine Stunde als Schwelle abstellend KG Berlin, Beschluss vom 4. August 2009 - (1) 1 StE 2/08 - 2 (21/08), juris; KG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07, juris).

  • KG, 05.12.2008 - 1 Ws 283/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütungsanspruch des Verteidigers nach Teilfreispruch;

    Die Rechtspflegerin hat dabei zu Recht die jeweilige Dauer der Sitzungen als ein ganz wesentliches Bemessungskriterium angesehen (vgl. KG aaO) und Unterbrechungen von einer Stunde oder mehr nicht eingerechnet (vgl. Senat, Beschluß vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07 -).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12

    Kein Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für

    So wird von dem wohl überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten, dass die Zeit der Mittagspause - soweit sich diese nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckt - unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (OLG München StRR, 2009, 199; OLG Oldenburg AGS 2008, 177 ; OLG Bamberg AGS 2006, 124 ; OLG Celle NStZ-RR 2007, 391 ; OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NJW 2006, 1149 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 ; differenzierend OLG Jena StRR 2008, 478; KG StRR 2007, 238; OLG Frankfurt, B.v. 13.03.2012 - 2 Ws 18/12 - in [...]).
  • KG, 24.11.2011 - 1 Ws 113/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berechnung der Verteidigergebühren unter

    Denn der Verteidiger nimmt in dieser Zeit nicht an der Hauptverhandlung teil, muss für sie auch nicht zur Verfügung stehen und kann andere Geschäfte erledigen (vgl. Senat, JurBüro 2010, 363; Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07 - bei juris).
  • OLG Celle, 09.07.2008 - 2 Ws 174/08

    Berechnung der für einen Längenzuschlag eines Pflichtverteidigers maßgeblichen

    Demgegenüber soll nach anderer Auffassung die Zeitspanne zwischen dem in der Ladung gerichtlich verfügten Beginn der Hauptverhandlung und dem tatsächlichen Beginn der Dauer der Hauptverhandlung hinzugerechnet werden, wenn der Verteidiger zu diesem Zeitpunkt bereits tatsächlich erschienen war (KG Beschluss vom 25.05.2007 - 1 Ws 36/07 - nach [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2006, NStZ-RR 2006, 391; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.08.2006, NStZ-RR 2006, 392; OLG Stuttgart, Rechtspfleger 2006, 36 f., vgl. auch bereits den Senatsbeschluss vom 10.07.2007 - 2 Ws 124/07 -).

    Hinsichtlich des in Rechtsprechung und Literatur ebenfalls streitigen Abzuges von Mittagspausen hat der Senat bereits entschieden, dass die Dauer der Unterbrechung für eine Mittagspause von der Gesamtdauer der Hauptverhandlung und damit auch von der Teilnahmedauer des Verteidigers in Abzug zu bringen ist (s. Beschluss vom 10. Juli 2007, 2 Ws 124/07; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.06.2007, 1 Ws 310/07 - nach [...]; KG Beschluss vom 25.05.2007, a.a.O.).

  • OLG Celle, 09.07.2008 - 1 Ws 174/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Beginn der

    b) Demgegenüber soll nach anderer Auffassung die Zeitspanne zwischen dem in der Ladung gerichtlich verfügten Beginn der Hauptverhandlung und dem tatsächlichen Beginn der Dauer der Hauptverhandlung hinzugerechnet werden, wenn der Verteidiger zu diesem Zeitpunkt bereits tatsächlich erschienen war (KG Beschluss vom 25.05.2007 - 1 Ws 36/07 - nach JURIS; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2006, NStZ-RR 2006, 391 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.08.2006, NStZ-RR 2006, 392 ; OLG Stuttgart, Rechtspfleger 2006, 36 f., vgl. auch bereits den Senatsbeschluss vom 10.07.2007 - 2 Ws 124/07 -).

    c) Hinsichtlich des in Rechtsprechung und Literatur ebenfalls streitigen Abzuges von Mittagspausen hat der Senat bereits entschieden, dass die Dauer der Unterbrechung für eine Mittagspause von der Gesamtdauer der Hauptverhandlung und damit auch von der Teilnahmedauer des Verteidigers in Abzug zu bringen ist (s. Beschluss vom 10. Juli 2007, 2 Ws 124/07; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.06.2007, 1 Ws 310/07 - nach juris; KG Beschluss vom 25.05.2007, a. a. O.).

  • KG, 08.05.2008 - 1 Ws 134/08

    Erinnerung, Verwirkung, Grundgebühr, Längenzuschlag

    Der Umstand, dass die Erinnerung der Bezirksrevisorin gegen die Kostenfestsetzung zum Teil auf eine Änderung der Rechtsprechung des Kammergerichts zur Zusatzgebühr nach Nr. 4122 VV RVG (Senat, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07 - ) gestützt wird, führt ebenso wenig zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels wie der Umstand, dass das Festsetzungsverfahren durch die Auszahlung der Vergütung vor Einlegung der Erinnerung bereits beendet war.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07-) sind Sitzungspausen, die für die Dauer von mindestens einer Stunde angeordnet wurden, bei der Bestimmung der Termins-gebühr nicht einzurechnen.

  • OLG Saarbrücken, 20.11.2007 - 1 Ws 221/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Pausen, Mittagspause

    Nach einer weiteren Ansicht sind von vornherein zeitlich festgelegte Pausen von mindestens einer Stunde, zu denen auch Mittagspausen gerechnet werden, bei der Bestimmung der Hauptverhandlungsdauer nicht zu berücksichtigen, während Unterbrechungen von unbestimmter Dauer in die Hauptverhandlungsdauer einzurechnen seien (vgl. KG, Beschl. v. 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07).
  • KG, 04.08.2009 - 2 StE 2/08

    Berücksichtigung der Sitzungspausen bei der Ermittlung der zeitlichen Dauer eines

    Denn der Verteidiger nimmt in dieser Zeit nicht an der Hauptverhandlung teil, muss für sie auch nicht zur Verfügung stehen und kann andere Geschäfte erledigen (vgl. Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07 - bei juris).
  • LG Ingolstadt, 08.04.2016 - 1 Ks 11 Js 13880/13

    Mittagspause, Hauptverhandlungszeit, Berechnung, Wartezeit, Längenzuschlag

    Eine derartige Wartezeit ist ebenso wie eine unvorhergesehene Wartezeit bei Sitzungsbeginn (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 25.05.2007 - 1 Ws 36/07 m. w. N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2005 - 4 Ws 118/05; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.04.2014 - 1 Ws 132/14) oder kleinere Unterbrechungen während der Hauptverhandlung (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.11.2007 - 1 Ws 221/07; OLG München, Beschluss vom 23.10.2008 - 4 Ws 150/08; KG, Beschluss vom 04.08.2009 - 2 StE 2/08-2; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2012 - 2 Ws 83/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.04.2014 - 1 Ws 132/14) ausnahmsweise der Dauer der Hauptverhandlung hinzuzurechnen, weil sich der Anwalt während der Dauer derartiger Wartezeiten oder Unterbrechungen in allen Fällen gleichsam dem Gericht zur Verfügung hält.
  • AG Pirmasens, 06.01.2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13

    Pflichtverteidigergebührenanspruch: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer im

  • KG, 01.07.2008 - 1 Ws 16/08

    Längenzuschlag, Berücksichtigung, Mittagspause

  • LG Augsburg, 21.05.2008 - 1 KLs 301 Js 110624/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenrechtliche Einordnung sogenannter Vorgespräche,

  • KG, 04.08.2009 - 1 StE 2/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Einbeziehung von Sitzungspausen für die Bestimmung des

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.01.2007 - 1 Ws 36/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26040
OLG Hamm, 18.01.2007 - 1 Ws 36/07 (https://dejure.org/2007,26040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.01.2007 - 1 Ws 36/07 (https://dejure.org/2007,26040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 36/07 (https://dejure.org/2007,26040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 119
    U-Haft-Gefangener; Trennung von Strafgefangenen; Sicherheit und Ordnung der Anstalt;

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Trennung des in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt von anderen Strafgefangenen; Schutz des als unschuldig geltenden Gefangenen

  • Judicialis

    StPO § 119

  • rechtsportal.de

    StPO § 119
    U-Haft-Gefangener; Trennung von Strafgefangenen; Sicherheit und Ordnung der Anstalt

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