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   OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 1 Ws 365/15   

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https://dejure.org/2016,2840
OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 1 Ws 365/15 (https://dejure.org/2016,2840)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12.02.2016 - 1 Ws 365/15 (https://dejure.org/2016,2840)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12. Februar 2016 - 1 Ws 365/15 (https://dejure.org/2016,2840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 JVEG; § 4 Abs. 3 JVEG; § 8 Abs. 1 Nr. 1 JVEG; § 8 Abs. 2 JVEG; § 9 Abs. 1 JVEG; § 12 JVEG; JVEG § 4 Abs. 1; JVEG § 8 Abs. 1; JVEG § 8 Abs. 2 S. 1
    Antrag des Rechtsanwalts auf gerichtliche Festsetzung seiner Vergütung; Bestimmung der Anzahl der für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zu vergütenden Stunden nach einem objektiven Maßstab; Beurteilung des Zeitaufwandes für die Erstellung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag des Rechtsanwalts auf gerichtliche Festsetzung seiner Vergütung; Bestimmung der Anzahl der für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zu vergütenden Stunden nach einem objektiven Maßstab

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafverfahren: Sachverständigenvergütung für Gutachten; objektiv erforderlicher Zeitaufwand

  • rechtsportal.de

    Beurteilung des Zeitaufwandes für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 28.05.2015 - L 12 SF 1072/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten - Ersatz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 1 Ws 365/15
    Das Verbot der reformatio in peius gilt insoweit nicht ( vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Mai 2015 - L 12 SF 1072/14 E, juris ).

    Danach ist für bis zu 200 Aktenseiten mit bis zu 50% gutachtenrelevantem Anteil bei der Plausibilitätsprüfung eine Stunde für Durchsicht und erforderliches Diktat anzusetzen ( vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Mai 2015 - L 12 SF 1072/14 E, juris ).

  • LSG Bayern, 04.07.2014 - L 15 SF 123/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 1 Ws 365/15
    Bei der Kostenfestsetzung durch die Kostenbeamtin vom 06. November 2015 handelte es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Kostenfestsetzung hinfällig wurde ( vgl. u.a. Bayrisches LSG, Beschluss vom 0. Juli 2014 - L 15 SF 123/14, juris ).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 12 SB 795/05 KO-A

    Sachverständigenvergütung - Ermittlung des Zeitaufwands - Stundenpauschale

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 1 Ws 365/15
    Zusammenfassend gestaltet sich die kostenrechtliche Prüfung demnach so, dass in einem ersten Schritt im Rahmen der Plausibilitätsprüfung das Gutachten und seine einzelnen Teile auf sogenannte Standardseiten je Seite umgerechnet werden und anhand von Erfahrungswerten (Blätter je Stunde im Fall der Aktendurchsicht bzw. Seiten je Stunde) für die jeweilige Tätigkeit (Aktendurchsicht, Diktat von Anamnese und Befunden, Beurteilung einschließlich Beantwortung der Beweisfragen, Korrektur) ein Zeitaufwand ermittelt wird, der im Fall eines Routinegutachtens zu erwarten ist ( vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. April 2005 - L 12 SB 795/05 KO-A -, juris ).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 8 W 321/17

    Vergütung von Sachverständigen: Minutengenaue Erfassung des Zeitaufwands und

    Diese zunächst offenbar auf den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit (z.B. LSG Schlesig-Holstein, SchlHA 2012, 476) beschränkte Prüfroutine ist mittlerweile auch von verschiedenen Obergerichten für diverse Bereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit für maßgeblich gehalten worden (so bspw. OLG Braunschweig, Beschl. v. 12.02.2016, 1 Ws 365/15, psychiatrisches Gutachten in einer Strafsache; OLG Nürnberg, Beschl. v. 04.03.2016, 8 Wx 1657/15, medizinisches Gutachten in einer Betreuungssache; OLG Braunschweig, Beschl. v. 10.04.2017, 4 W 1/16, familienpsychologisches Gutachten in einer Familiensache).
  • OLG Braunschweig, 06.10.2016 - 2 W 62/15

    Sachverständigenvergütung: Familienpsychologisches Gutachten

    Dementsprechend findet nur eine Plausibilitätsprüfung der Kostenrechnung anhand allgemeiner Erfahrungswerte statt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016, 1 Ws 365/15, Rn.28; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.01.2014, L 12 KO 4491/12 B, Rn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 08.08.2022 - 4 W 12/22

    Auch die gedankliche Vorbereitung des Gutachtens ist zu vergüten!

    Dabei darf es aber grundsätzlich von der Richtigkeit der Angaben des Sachverständigen ausgehen (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 12.02.2016 - 1 Ws 365/15, JurBüro 2016, 310 - 312; OLG Braunschweig, Beschl. v. 10.04.2017 - 4 W 1/16, FamRZ 2018, 380 - 383; LSG Bayern, Beschl. v. 15.10.2020 - L 12 SF 263/19; Toussaint-Weber, Kostenrecht, 52. Auflage, § 8 JVEG, Rdn. 23 m. w. N.).

    Es ist eine Plausibilitätsprüfung der Kostenrechnung an Hand allgemeiner Erfahrungswerte vorzunehmen (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 12.02.2016 - 1 Ws 365/15, JurBüro 2016, 310 - 312; OLG Braunschweig, Beschl. v. 10.04.2017 - 4 W 1/16, FamRZ 2018, 380 - 383; Toussaint-Weber, Kostenrecht, 52. Auflage, § 8 JVEG, Rdn. 24 m. w. N.).

  • AG Ebersberg, 24.02.2019 - 3 F 733/15

    Gerichtliche Festsetzung der Sachverständigenvergütung und

    Im Ansatz der einzelnen Zeiten für die jeweiligen Tätigkeiten ist diese Rechtsprechungsansicht uneinheitlich (so wird für das Aktenstudium, teilweise nach Inhalt der Akte weiter ausdifferenziert, zwischen 200 Seiten/Stunde [so OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016 - 1 Ws 365/25] und 40 Seiten/Stunde [so OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.04.2017 - 4 W 1/16] angesetzt; für Tests und deren Auswertung ist umstritten, ob für die Durchführung und Auswertung eine halbe Stunde anzusetzen ist [so LSG Bayern, Beschluss vom 09.01.2007 - L 16 R 133/02] oder bereits nur für die Auswertung allein [so als vertretbar bezeichnet von OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.04.2017 - 4 W 1/16]; für die Umsetzung der Ergebnisse von Exploration und Untersuchung in Schriftform wird vertreten ein Ansatz von 5 bis 6 Seiten/Stunde [so OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.04.2017 - 4 W 1/16] oder exakt 6 Seiten/Stunde [so OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016 - 1 Ws 365/25]; für die Beurteilung im Rahmen der schriftlichen Umsetzung finden sich Ansätze von 1 Seite/Stunde [so OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016 - 1 Ws 365/25] bis zu 3 Stunden für eine Seite [so OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.04.2017 - 4 W 1/16]; gleichermaßen ist umstritten, ob Korrektur und Durchsicht angesetzt werden können [so OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016 - 1 Ws 365/15 mit 12 Seiten/Stunde] oder nicht [so OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016 - 2 W 62/15]).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2018 - 8 WF 58/18

    Sachverständigenvergütung im Familienverfahren: Maßstab für die Überprüfung des

    Die von Teilen der Rechtsprechung bei dieser Plausibilitätskontrolle praktizierte Anwendung von Richtwerten der erforderlichen Zeit für Aktenstudium (LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 08.10.2012, L 5 SF 64/11 KO: 100 bis 150 Seiten pro Stunde; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016, 1 Ws 365/15: 200 Seiten pro Stunde; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016: 50 Seiten pro Stunde), Diktat von Anamnese bzw. Wiedergabe der Gesprächs- und Testinhalte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016, 1 Ws 365/15: 6 Seiten pro Stunde; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016: 5 bis 6 Seiten pro Stunde), Beurteilung und Beantwortung der Beweisfragen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016, 1 Ws 365/15: 1 Seite pro Stunde; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016: 1 bis 3 Seiten pro Stunde) und Korrektur einschließlich abschließender Durchsicht (OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016, 1 Ws 365/15: 12 Seiten pro Stunde; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016: kein gesonderter Ansatz) hält das Beschwerdegericht angesichts der Variationsbreite an Beweisfragen in Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats für nicht sachgerecht (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.09.2016, 8 WF 62/15; Beschluss vom 13.04.2016, 8 WF 33/16; Meyer/Höver/Bach/Oberlack/Jahnke, a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 30.10.2018 - 2 W 13/18

    Vergütungsfestsetzung für den Sachverständigen in einer Betreuungssache:

    In einem strafgerichtlichen Verfahren setzt das OLG Braunschweig bei einer Standardseite mit 2.700 Anschlägen wiederum 1 Stunde für den Beurteilungsteil an und für den Sachverhaltsteil für je 100 Seiten Gerichtsakten 1 Stunde Gutachtenerstellung (OLG Braunschweig, 1 Ws 365/15, JuBüro 2016, 196).
  • SG Karlsruhe, 18.10.2018 - S 1 KO 3265/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

    LSG vom 11.01.2016 - L 6 JVEG 1340/15 -, Rn. 14; Sächs. LSG vom 10.03.2015 - L 8 SF 99/13 E -, Rn. 6; OLG Braunschweig vom 12.02.2016 - 1 Ws 365/15 -, Rn. 24; LG Münster vom 16.02.2009 - 5 T 98/08 -, Rn. 13; SG Gelsenkirchen vom 21.01.2005 - S 21 AR 4/05 -, Rn. 5; SG KA vom 21.04.2016 - S 1 KO 1296/16 -, Rn. 14; SG KA vom 23.02.2016 - S 1 SF 568/16 E -, Rn. 7 ).
  • SG Karlsruhe, 07.11.2019 - S 1 KO 3576/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung eines sachverständigen Zeugen -

    Damit wird eine vorherige Berechnung der Beträge im Verwaltungsweg sowohl bei den Einzelpositionen als auch im Gesamtergebnis gegenstandslos (vgl. BGH, Breithaupt 1969, 364, 365; Bay. LSG vom 04.07.2014 - L 15 SF 123/14 -, Rn. 16 und LSG Baden-Württemberg vom 28.05.2015 - L 12 SF 1072/14 E -, Rn. 9 sowie OLG Braunschweig vom 12.02.2016 - 1 Ws 365/15 -, Rn. 24 ; ferner Meyer/Höver/Bach/Oberlack/Jahnke, a.a.O.).
  • SG Dortmund, 27.07.2018 - S 6 SF 313/17
    Das erkennende Gericht schließt sich daher nach eigener Prüfung der bislang überwiegend vertretenen Auffassung an, dass für die Beurteilung und Beantwortung der Beweisfragen eine Stunde für eine Normalseite anzusetzen ist (vgl. aus der jüngeren Zeit auch: OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016, Az.: 1 Ws 365/15).
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