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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.03.2003 - 1 Ws 381/02   

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https://dejure.org/2003,26944
OLG Karlsruhe, 25.03.2003 - 1 Ws 381/02 (https://dejure.org/2003,26944)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.03.2003 - 1 Ws 381/02 (https://dejure.org/2003,26944)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. März 2003 - 1 Ws 381/02 (https://dejure.org/2003,26944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungsgeld gegen einen zum Termin unentschuldigt nicht erschienenen Dolmetscher; Anwendbarkeit der für Sachverständige geltenden Ungehorsamsfolgen; Vergleichbarkeit der Aufgaben des Sachverständigen und des Dolmetschers

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.04.1953 - 5 StR 824/52
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.03.2003 - 1 Ws 381/02
    Zieht ihn das Gericht heran, um mangels eigener Sachkunde den Sinn einer außerhalb des Prozessverkehrs angefallenen fremdsprachigen Äußerung zu ermitteln, so hat er die Funktion eines Sachverständigen (BGH a.a.O.), ansonsten ist seine Stellung derjenigen eines Sachverständigen nur ähnlich (BGHSt 4, 154 f. Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 7).

    Inwieweit die für den Sachverständigen geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung auf den Dolmetscher entsprechend angewandt werden können (vgl. BGHSt 4, 154), lässt sich daher nur im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der einzelnen Regelungsgehalte beurteilen (vgl. etwa zur fehlenden Verpflichtung des Dolmetschers zur Beantwortung von Fragen zu seiner Person: LR-Wickern, a.a.O., § 191 GVG Rn. 2).

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.03.2003 - 1 Ws 381/02
    Auch handelt es sich beim Ordnungsgeld nach § 77 StPO um eine strafähnliche Sanktion, so dass einer entsprechenden Anwendung das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG entgegenstünde (so LG Nürnberg-Fürth MDR 1978, 508 f; LG Hildesheim NdsRPfl 1990, 232; AG Tiergarten StV 1987, 13; vgl. auch BVerfGE 20, 323 ff, 331).
  • LG Nürnberg-Fürth, 02.12.1977 - 7 Qs 218/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.03.2003 - 1 Ws 381/02
    Auch handelt es sich beim Ordnungsgeld nach § 77 StPO um eine strafähnliche Sanktion, so dass einer entsprechenden Anwendung das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG entgegenstünde (so LG Nürnberg-Fürth MDR 1978, 508 f; LG Hildesheim NdsRPfl 1990, 232; AG Tiergarten StV 1987, 13; vgl. auch BVerfGE 20, 323 ff, 331).
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.03.2003 - 1 Ws 381/02
    Unter einem Dolmetscher versteht man einen Sprachkundigen, dessen Aufgabe es ist, den Prozessverkehr zwischen dem Gericht und den nicht der deutschen Sprache mächtigen Beteiligten zu vermitteln (BGHSt 1, 4 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl. 2003, § 185 GVG, Rn. 1).
  • OLG Koblenz, 13.05.1974 - 1 Ws 202/74
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.03.2003 - 1 Ws 381/02
    Die unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Koblenz (VRS 47, 353 f.) vertretene Ansicht der Strafkammer, die für den Sachverständigen bestimmten Ungehorsamsfolgen des § 77 StPO könnten auf den ausgebliebenen Dolmetscher entsprechend angewandt werden, teilt der Senat nicht.
  • KG, 19.02.1998 - 4 Ws 25/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.03.2003 - 1 Ws 381/02
    Die Rechtsfrage ist entscheidungserheblich, da vorliegend aufgrund der erfolgten persönliche Übergabe von einer wirksamen Ladung des Dolmetscher auszugehen ist und - unabhängig von der Frage der Anwendbarkeit des § 51 Abs. 2 Satz 3 StPO - erhebliche Entschuldigungsgründe (KG, Beschluss vom 19.02.1998, 4 Ws 25-26/98) nicht vorgebracht wurden.
  • KG, 21.11.2007 - 1 Ws 199/07

    Strafverfahren: Kostentragungspflicht des Dolmetschers bei unentschuldigtem

    Unter einem Dolmetscher versteht man einen Sprachkundigen, dessen Aufgabe es ist, den Prozessverkehr zwischen dem Gericht und den nicht der deutschen Sprache mächtigen Beteiligten zu vermitteln (vgl. OLG Koblenz, Justiz 2003, 449; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 185 GVG Rdn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 05.09.2002 - 1 Ws 381/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12053
OLG Naumburg, 05.09.2002 - 1 Ws 381/02 (https://dejure.org/2002,12053)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.09.2002 - 1 Ws 381/02 (https://dejure.org/2002,12053)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. September 2002 - 1 Ws 381/02 (https://dejure.org/2002,12053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis; Entscheidung durch Beschluss; Behandlung der unerledigten Beschwerde; Aufhebungsantrag; Aktenvorlage

  • blutalkohol PDF, S. 116

    Zuständigkeit für die Überprüfung eines Ausnahmebeschlusses von vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Judicialis

    StPO § 111 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 45
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 21.11.1989 - 6 Ws 220/89
    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.2002 - 1 Ws 381/02
    Hat das Amtsgericht - Strafrichter bzw. Schöffengericht - über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch Beschluss entschieden, und ist gegen das amtsgerichtliche Urteil Berufung sowie gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt, behandelt das Berufungsgericht, dem die Akten nach § 321 S. 2 StPO vorgelegt worden sind, die unerledigte Beschwerde als Aufhebungsantrag mit der Folge, dass gegen den Beschluss des Berufungsgerichts Beschwerde zum Oberlandesgericht zulässig ist (gegen OLG Stuttgart, NStZ 1990, 141, 142).

    Soweit nach der Gegenmeinung (OLG Stuttgart NStZ 1990, 141, 142) über die Beschwerde trotz Anhängigkeit bei der Berufungskammer die Beschwerdekammer des Landgerichts entscheiden soll, verkennt sie, dass dadurch das mit der Sache befasste Berufungsgericht in seiner Entscheidungskompetenz beeinträchtigt wäre.

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