Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 23.08.2011

Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11   

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https://dejure.org/2011,3339
OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11 (https://dejure.org/2011,3339)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.09.2011 - 1 Ws 381/11 (https://dejure.org/2011,3339)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. September 2011 - 1 Ws 381/11 (https://dejure.org/2011,3339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verständigung, Deal, Rechtsmittelverzicht, Wirksamkeit

  • openjur.de

    Rechtsmittel: Rechtsmittelverzicht nach vorausgegangener, nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechender, Verständigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 257c StPO; § 273 StPO; § 302 StPO
    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei mangelbehafteter Verständigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei mangelbehafteter Verständigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c; StPO § 273; StPO § 302
    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei mangelbehafteter Verständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts auch beim "Deal”?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 20
  • StV 2012, 141
  • AnwBl 2012, 116
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08

    Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11
    Eine Unterbrechung, auch wenn sie im Protokoll als "Rechtsgespräch" bezeichnet wird, trägt nicht die Vermutung einer Verständigung in sich (BGH Beschl. v. 17. Februar 2010, 2 StR 16/10, juris. Bittmann, NStZ-RR 2011, 102, 103).

    So seien schon zuvor Verständigungen, die nicht gesetzlichen bzw. höchstrichterlichen Anforderungen genügten, für insgesamt unbeachtlich gehalten worden (Bittmann, wistra 2009, 414. ders. NStZ-RR 2011, 102ff.).

  • BGH, 27.10.2010 - 5 StR 419/10

    Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit); rechtswidrige Absprache (Umgehung)

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11
    Inwieweit die Regelung des § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO auf Verständigungen "praeter legem" Anwendung findet, ist umstritten und derzeit obergerichtlich nicht entschieden (ausdrücklich offen gelassen in BGH, Beschl. v. 27. Oktober 2010, 5 StR 419/10, NStZ 2011, 473).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11
    Noch vor der gesetzlichen Regelung hatte der Große Senat für Strafsachen beim BGH am 3. März 2005 (BGHSt 50, 40) entschieden, dass ein Rechtsmittelverzicht nach unzulässigen Urteilsabsprachen, die eben einen solchen Rechtsmittelverzicht zum Gegenstand haben, unwirksam ist, wenn der Angeklagte zuvor nicht qualifiziert belehrt wurde.
  • BGH, 14.04.2010 - 1 StR 64/10

    Wirksame Revisionsrücknahme nach Verständigung (unwirksamer Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11
    Für zulässig erachtet hat der BGH die Rücknahme einer Revision, die am Tage der Verkündung gegen ein auf einer Verständigung beruhendes Urteil eingelegt wurde, binnen einer Stunde nach deren Einlegung (Beschl. vom 14. April 2010, 1 StR 64/10, BGHSt 55, 82).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11
    Der "in dubio"Grundsatz findet auf verfahrensrechtliche Fragen insoweit keine Anwendung (BGHSt 16, 164. BGH NJW 2004, 1336).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 ARs 330/03

    Anfrageverfahren zur Unwirksamkeit des in einer Absprache vereinbarten

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11
    Der "in dubio"Grundsatz findet auf verfahrensrechtliche Fragen insoweit keine Anwendung (BGHSt 16, 164. BGH NJW 2004, 1336).
  • BGH, 29.09.2010 - 2 StR 371/10

    Mangelnde Beweiskraft des zu einer etwaigen Verständigung schweigenden Protokolls

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11
    Das Rechtsmittelgericht hat in diesem Fall im Wege des Freibeweisverfahrens aufzuklären, ob dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist, die zur Unwirksamkeit des nachfolgend erklärten Rechtsmittelverzichts führen würde (BGH NJW 2011, 321. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 213.
  • BGH, 17.02.2010 - 2 StR 16/10

    Mangels fristgemäßer Revisionsbegründung unzulässige Revision

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11
    Eine Unterbrechung, auch wenn sie im Protokoll als "Rechtsgespräch" bezeichnet wird, trägt nicht die Vermutung einer Verständigung in sich (BGH Beschl. v. 17. Februar 2010, 2 StR 16/10, juris. Bittmann, NStZ-RR 2011, 102, 103).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 RVs 60/10

    Berufung der Staatsanwaltschaft nach erzielter Verständigung; Beweiskraft des

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11
    OLG Düsseldorf, StV 2011, 80.
  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 3 Ws 141/10

    Beweiskraft des fehlenden Negativattests

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11
    Das Rechtsmittelgericht hat in diesem Fall im Wege des Freibeweisverfahrens aufzuklären, ob dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist, die zur Unwirksamkeit des nachfolgend erklärten Rechtsmittelverzichts führen würde (BGH NJW 2011, 321. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 213.
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13

    Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle

    Nach dem Zweck des gesetzlichen Ausschlusses eines Rechtsmittelverzichts gemäß § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO muss diese Regelung für informelle Absprachen erst recht gelten (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 27. September 2011 - 1 Ws 381/11, StV 2012, 141, 142 mit Anm. Meyer-Goßner; OLG München, Beschluss vom 17. Mai 2013 - 2 Ws 1149, 1150/12, StV 2013, 495, 499 f. mit Anm. Meyer-Goßner, StV 2013, 614; SK/Frisch, StPO, 4. Aufl., § 302 Rn. 32d; vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 offen gelassen von BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 5 StR 419/10, NStZ 2011, 473; a.A. Niemöller NStZ 2013, 19, 22).
  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 2 RVs 47/15

    Verständigung, informelle, Zulässigkeit

    Das Revisionsgericht ist in einem solchen Fall gehalten, im Wege des Freibeweisverfahrens die durch eine diesbezügliche, zulässige Verfahrensrüge aufgeworfene Frage zu überprüfen, ob eine Verfahrensabsprache getroffen worden ist (vgl. OLG Celle, StV 2012, 141; OLG Köln, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.08.2011 - 1 Ws 381/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,31109
OLG Jena, 23.08.2011 - 1 Ws 381/11 (https://dejure.org/2011,31109)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.08.2011 - 1 Ws 381/11 (https://dejure.org/2011,31109)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. August 2011 - 1 Ws 381/11 (https://dejure.org/2011,31109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    Verteidigung, Auswahlrecht des Beschuldigtgen, Vorschlagsrecht des Beschuldigten, Pflichtverteidiger, Auswahl der Person des, Pflichtverteidigung

  • Wolters Kluwer

    Entpflichtung des ohne Auswahlrecht des Beschuldigtgen beigeordneten Pflichtverteidigers

  • Justiz Thüringen

    § 142 Abs 1 S 1 StPO, § 309 Abs 2 StPO
    Pflichtverteidigung: Nachträgliche Beiordnung eines vom Angeklagten gewählten Verteidigers bei Pflichtverteidigerbestellung ohne vorherige Anhörung

  • rechtsportal.de

    StPO § 142 Abs. 1 S. 1; StPO § 309 Abs. 2
    Entpflichtung des ohne Auswahlrecht des Beschuldigtgen beigeordneten Pflichtverteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verteidigung, Auswahlrecht des Beschuldigtgen, Vorschlagsrecht des Beschuldigten, Pflichtverteidiger, Auswahl der Person des, Pflichtverteidigung

Papierfundstellen

  • StV 2012, 330
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 17.12.2009 - 2 Ws 1101/09

    Verfahrensfehlerhafte Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Jena, 23.08.2011 - 1 Ws 381/11
    Ob eine verfahrensfehlerhaft ohne vorherige Anhörung des Beschuldigten erfolgte Beiordnung eines Pflichtverteidigers geheilt wird, wenn sie widerspruchslos bleibt und der Beschuldigte mit dem Pflichtverteidiger über einen längeren Zeitraum vertrauensvoll zusammenarbeitet (vgl. OLG München NJW 2010, 1766 m.w.N.), kann dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - 4 Ws 163/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, Beiordnungsverfahren, Entpflichtung

    Auszug aus OLG Jena, 23.08.2011 - 1 Ws 381/11
    Dieses Anhörungs- und grundsätzliche Bestimmungsrecht des Angeklagten hat das Amtsgericht nicht beachtet und damit die Bedeutung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt außer Acht gelassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.4.2010, Az.: III-4 Ws 163/10, bei juris, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11

    Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl

    Auszug aus OLG Jena, 23.08.2011 - 1 Ws 381/11
    Der beigeordnete Rechtsanwalt ist in diesem Fall auch dann auf Antrag zu entpflichten und ein von dem Beschuldigten gewählter Verteidiger beizuordnen, wenn ernstzunehmende Anhaltspunkte für eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem bisherigen Pflichtverteidiger nicht bestehen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 2.2.2011, Az.: 2 Ws 50/11, bei juris, m.w.N.).
  • LG Bochum, 07.03.2012 - 7 Qs 3/12

    Ermessensfehlerhaftigkeit der Bestellung eines Rechtsanwalts zum

    Dieses Anhörungs- und Mitwirkungsrecht des Beschuldigten ist Ausprägung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, zu dem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2011, Az: 1 Ws 381/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2010, Az: III-4 Ws 163/10, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011, Az: III-4 Ws 127/11 bei juris mwN; OLG Dresden StRR 2007, 305).

    Da es an der gebotenen Mitwirkungsmöglichkeit bei der Auswahl des Verteidigers fehlt, darf an der Bestellung des Pflichtverteidigers nicht festgehalten werden (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2011, Az: 1 Ws 381/11 bei juris).

    Der beigeordnete Rechtsanwalt ist in diesem Fall auch dann zu entpflichten und ein von dem Angeklagten gewählter Verteidiger beizuordnen, wenn ernstzunehmende Anhaltspunkte für eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem bisherigen Pflichtverteidiger nicht bestehen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2011, Az: 1 Ws 381/11: OLG Koblenz, Beschluss vom 02.02.2011, Az: 2 Ws 50/11 bei juris).

  • BGH, 08.03.2022 - StB 4/22

    Unzulässige Beschwerde gegen die Anordnung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen

    Anderenfalls hätten sie die Beanstandungen im eigenen Namen geltend machen müssen und nicht als "die Verteidigung des Angeklagten B." (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 53/06 u.a., NJW 2006, 2712; Thüringer OLG, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 Ws 381/11, juris Rn. 9; OLG Köln, Beschluss vom 3 4 5 24. September 2012 - III-2 Ws 678/12, juris Rn. 14 mwN; SSWStPO/Hoch, 4. Aufl., § 297 Rn. 4).
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