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   OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 406/14 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2014,32081
OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 406/14 (StrVollz) (https://dejure.org/2014,32081)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.10.2014 - 1 Ws 406/14 (StrVollz) (https://dejure.org/2014,32081)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 1 Ws 406/14 (StrVollz) (https://dejure.org/2014,32081)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Taschengeldvorschuss für Strafgefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVollzG ND § 43; StVollzG § 109
    Taschengeldvorschuss für Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorschuss auf das Taschengeld eines Strafgefangenen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorschussleistung auf zu erwartendes Taschengeld eines bedürftigen Gefangenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 389
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.1996 - 5 AR Vollz 43/95

    Zur Frage, ob nicht verbrauchtes Taschengeld des Strafgefangenen auf das

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 406/14
    Das Taschengeld für den zukünftigen Bezugsraum kann nämlich nicht mit der Begründung versagt werden, der Gefangene habe in diesem Monat ja die Auszahlung für den Vormonat zu erwarten und sei daher nicht mehr bedürftig (vgl. BGH NStZ 1997, 205).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 406/14
    Denn die Frage von Art und Weise des Vollzugs einer Maßnahme lässt sich von der Frage der Rechtmäßigkeit der Maßnahme an sich nicht hinreichend klar trennen (vgl. BGH NStZ 1999, 200).
  • BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 903/95

    Bedürftigkeit bei der Gewährung von Taschengeld im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 406/14
    Die Bedürftigkeit eines Gefangenen ist nämlich monatlich neu zu prüfen, sodass aus einem in der Vergangenheit bewilligten Taschengeld kein Anspruch darauf erwächst, es gleichbleibend auch zukünftig zu erhalten (vgl. BVerfG ZfStrVo 1996, 315).
  • OLG Koblenz, 26.08.1988 - 2 Vollz (Ws) 48/88

    Taschengeld; Gefangener; Betrag

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 406/14
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Taschengeld das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum in der Anstalt absichern soll und damit praktisch die Funktion der Sozialhilfe im Strafvollzug übernimmt (vgl. LT-Drs. 15/3565, S. 125), mit der Einschränkung, dass die Existenzversorgung bereits durch die Justizvollzugsanstalt sichergestellt wird (vgl. OLG Koblenz NStZ 1988, 576).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2006 - 3 Ws 680/06

    Strafvollzug: Relevanter Bedürftigkeitszeitraum für die Gewährung von Taschengeld

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 406/14
    aa) Nicht zu beanstanden ist zunächst der Ausgangspunkt, dass der Anspruch auf Bewilligung von Taschengeld gemäß § 43 NJVollzG rückwirkend für den Vormonat zu bewilligen ist (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 62; a.A. LG Bamberg, FS 2013, 61).
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