Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.01.2013 - 1 Ws 445/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2473
OLG Nürnberg, 23.01.2013 - 1 Ws 445/12 (https://dejure.org/2013,2473)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.01.2013 - 1 Ws 445/12 (https://dejure.org/2013,2473)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 1 Ws 445/12 (https://dejure.org/2013,2473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Datenlöschung von Dienst-Laptop

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Dienst-Laptop und die gelöschten Daten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer machen sich bei Löschung der auf ihrem Dienst-Laptop gespeicherten Daten nicht strafbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Datenlöschung von Dienst-Laptop

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Ist Daten löschen auf dem Firmenrechner strafbar?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit einer Datenvernichtung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Löschen von Daten auf dem Dienst Laptop ist nicht strafbar

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Löschen von Daten auf dem Dienst-Laptop nicht strafbar

Besprechungen u.ä. (2)

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Strafbarkeit von Arbeitnehmern bei Löschung der auf ihrem Dienst-Laptop gespeicherten Daten

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Datenlöschung auf dienstlichen Laptops strafbar?

Papierfundstellen

  • StV 2014, 296
  • DB 2013, 16
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 24.06.1993 - 5St RR 5/93
    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.01.2013 - 1 Ws 445/12
    Diese Ansicht folgt der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Urteil vom 24.06.1993, 5 St RR 5/93, BayOblGSt 1993, 86, 89), das zutreffend ausführt, dass verfügungsbefugt über die Daten in aller Regel der "Skribent" als Urheber der Speicherung ist, wenn diese in seinem Interesse erfolgt.
  • OLG Hamm, 07.04.2020 - 4 RVs 12/20

    EC-Karte; kontaktlose Zahlung; Point-of-sale-Verfahren; POS-Verfahren; PIN;

    Dabei kann dahinstehen, ob der Begriff der Daten im Sinne des § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB lediglich erfordert, dass die Daten beweiserheblich sind ( Heine/Schuster in Schönke/Schröder-StGB, 30. Aufl. 2019, § 274 Rn. 22c; Hoyer in SK-StGB, 7. Aufl. 2004, § 274 Rn. 18), oder ob die Daten darüber hinaus wie auch im Rahmen des § 269 StGB urkundengleich sein müssen (OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.01.2013  1 Ws 445/12 Rn. 7; Freund in MK-StGB, 3. Aufl. 2019, § 274 Rn. 32; Heger in Lackner/Kühl-StGB, 29. Aufl. 2018, § 274 Rn. 5; Puppe/Kay in NK-StGB, 5. Aufl. 2017, § 274 Rn. 8; vgl. auch BT-Drucks. 10/5058, S. 34).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Dabei kommt es nicht maßgeblich darauf an, ob sich der Arbeitnehmer durch das Löschen von Daten nach § 303a StGB oder § 303b StGB strafbar gemacht hat (vgl. dazu: OLG Nürnberg 23. Januar 2013 - 1 Ws 445/12 - ZD 2013, 282; aA Floeth EWiR 2013, 529; kritisch: Popp jurisPR-ITR 7/2013 Anm. 3) auch nicht darauf, ob und mit welchem Aufwand ein Teil dieser gelöschten Daten wieder hergestellt werden konnte oder darauf, ob und in welchem Umfang die Arbeitgeberin für den weiteren Geschäftsablauf diese Daten tatsächlich benötigte.
  • LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15

    Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses eines

    Denn mit der von dem Kläger angezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (1 Ws 445/12) ist davon auszugehen, dass der objektive Tatbestand des § 303 a StGB nun fremde Daten erfasst, nämlich solche, an denen ein unmittelbares Recht einer anderen Person auf Verarbeitung, Löschung oder Nutzung besteht.
  • LAG Köln, 02.12.2015 - 11 Sa 405/15

    Verdachtskündigung

    Das gilt in der Regel auch im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses (vgl.: OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.01.2013 - 1 Ws 445/12 - m. w. N.).
  • ArbG Suhl, 20.12.2023 - 6 Ca 54/23

    Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung - Schadensersatz - Verstoß

    Dabei kommt es nicht maßgeblich darauf an, ob sich der Arbeitnehmer durch das Löschen von Daten nach § 303a StGB oder § 303b StGB strafbar gemacht hat (vgl. dazu: OLG Nürnberg 23. Januar 2013 - 1 Ws 445/12 - ZD 2013, 282; aA Floeth EWiR 2013, 529; kritisch: Popp jurisPR-ITR 7/2013 Anm. 3) auch nicht darauf, ob und mit welchem Aufwand ein Teil dieser gelöschten Daten wieder hergestellt werden konnte oder darauf, ob und in welchem Umfang die Arbeitgeberin für den weiteren Geschäftsablauf diese Daten tatsächlich benötigte.
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