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   OLG Saarbrücken, 16.06.2008 - 1 Ws 46/08   

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https://dejure.org/2008,28593
OLG Saarbrücken, 16.06.2008 - 1 Ws 46/08 (https://dejure.org/2008,28593)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.06.2008 - 1 Ws 46/08 (https://dejure.org/2008,28593)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08 (https://dejure.org/2008,28593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Exequaturverfahren: Voraussetzungen der Umwandlung eines auf Freiheitsstrafe lautenden französischen Strafurteils; Anwendbarkeit einer Strafmaßreduzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 22.12.2004 - 1 Ws 180/04

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf bei Begehung einer neuen Straftat mit zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2008 - 1 Ws 46/08
    Im Umfang des Ersuchens ist das Urteil auch weiterhin vollstreckbar, da bisher - insbesondere auch nicht im Wege der annuelle réduction de peine gemäß Art. 721 des französischen Code de procédure pénale (CPP) (vgl. den die Fortsetzung einer bereits im Urteilsstaat begonnenen Vollstreckung betreffenden Beschluss des Senats vom 17. Januar 2005 - 1 Ws 180/04 -) - weder eine (Teil-) Verbüßung eingetreten noch eine Gnaden- oder Amnestieentscheidung ergangen ist, infolge deren die Vollstreckbarkeit der Freiheitsstrafe von 15 Monaten modifiziert worden wäre.

    Bei der réduction de peine gemäß Art. 721 CPP handelt es sich nach Auffassung des Senats (vgl. Beschluss vom 17. Januar 2005 - 1 Ws 180/04 -) um ein strafvollstreckungsrechtliches Instrument, das, dem Bewährungsgedanken folgend, einwandfreies Verhalten im Vollzug und Mitarbeit an der Erreichung der Vollzugsziele mit der Abkürzung von Freiheitsentzug honoriert, vergleichbar am ehesten der Reststrafenaussetzung zur Bewährung nach deutschem Recht (§ 57 StGB), allerdings mit dem Unterschied, dass über diese Vergünstigung nicht erst nach Verbüßung der Hälfte oder von Zweidritteln der festgesetzten Sanktion entschieden wird und dass nicht eine bedingte Haftverschonung erfolgt, sondern dass über diese Haftverkürzung pro rata temporis - d.h. Jahr für Jahr - und dann unbedingt und endgültig entschieden wird.

  • OLG Stuttgart, 11.07.2005 - 3 Ws 1/05

    Strafvollstreckung: Anrechnung erlittener Auslieferungshaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2008 - 1 Ws 46/08
    Die demnach anwendbaren Vorschriften des ÜberstÜbk sind innerstaatliches Recht und haben gemäß § 1 Abs. 3 IRG vor den Bestimmungen des IRG insoweit Vorrang, als sie speziellere Regelungen enthalten (vgl. OLG Schleswig NStZ 2004, 406, 407; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383, 384).

    Nach Auffassung des Senats folgt aus Art. 11 Abs. 1 c) ÜberstÜbk nichts anderes, weil auch nach dieser Regelung nur tatsächlich verhängte und verbüßte Haft anzurechnen ist (vgl. Schomburg/Hackner, a.a.O., § 54 IRG Rn. 14; a.A. OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383).

  • OLG Schleswig, 21.02.2003 - 1 Ws 395/02
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2008 - 1 Ws 46/08
    Die demnach anwendbaren Vorschriften des ÜberstÜbk sind innerstaatliches Recht und haben gemäß § 1 Abs. 3 IRG vor den Bestimmungen des IRG insoweit Vorrang, als sie speziellere Regelungen enthalten (vgl. OLG Schleswig NStZ 2004, 406, 407; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383, 384).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2004 - 1 Ws 239/03

    Umwandlung einer in Österreich wegen Mordes verhängten lebenslangen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2008 - 1 Ws 46/08
    Eine eigene Strafzumessung findet bei der Umwandlungsentscheidung daher nicht statt (vgl. Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 54 IRG Rn. 1; Grützner/Pütz-Vogler § 54 IRG Rn. 1; KG NStZ 1995, 415; OLG München, NStZ 1995, 207; Senat NStZ-RR 2004, 216).
  • KG, 27.02.2002 - 5 Ws 80/02
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2008 - 1 Ws 46/08
    Eine Anpassung des Strafmaßes nach deutschem Strafzumessungsrecht kommt nicht in Betracht (KG Beschl. vom 27. Februar 2002 - 5 Ws 80/02 -).
  • OLG München, 22.07.1994 - 1 Ws 490/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2008 - 1 Ws 46/08
    Eine eigene Strafzumessung findet bei der Umwandlungsentscheidung daher nicht statt (vgl. Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 54 IRG Rn. 1; Grützner/Pütz-Vogler § 54 IRG Rn. 1; KG NStZ 1995, 415; OLG München, NStZ 1995, 207; Senat NStZ-RR 2004, 216).
  • KG, 01.11.1994 - 5 Ws 344/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2008 - 1 Ws 46/08
    Eine eigene Strafzumessung findet bei der Umwandlungsentscheidung daher nicht statt (vgl. Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 54 IRG Rn. 1; Grützner/Pütz-Vogler § 54 IRG Rn. 1; KG NStZ 1995, 415; OLG München, NStZ 1995, 207; Senat NStZ-RR 2004, 216).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2017 - 1 Ws 235/16

    Vollstreckungsübernahme einer in den Niederlanden verhängten Freiheitsstrafe:

    Deshalb kommt auch die Übernahme einer schon im Urteil festgesetzten Aussetzung einer Strafe dann nicht in Betracht, wenn die Aussetzung noch vom Verhalten des Verurteilten während der Haft abhängig ist (so Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ws 46/08, abgedruckt bei Juris: zu Art. 721 CCP - code de procedure penal/Frankreich; krit. Hüttemann StV 2016, 519 ff., 527).
  • OLG Hamm, 04.04.2013 - 2 Ws 65/13

    BGH-Vorlage; Anrechnung von im Ausland erlittener Untersuchungshaft im Rahmen

    Denn nach ganz herrschender Auffassung, die der Senat teilt, schließt der Regelungsumfang von Art. 11 Abs. 1 Satz 2 lit. c ÜberstÜbk auch Untersuchungshaft ein ( OLG Celle v. 07.04.2011, 1 Ausl 17/11, juris, Rn. 6; OLG Rostock v. 02.08.2010, 1 Ws 128/10, juris, Rn. 13; OLG Nürnberg v. 18.11.2009, 1 Ws 306/09, juris, Rn. 21; Schomburg/Hackner , in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., Art. 11 ÜberstÜbk, Rn. 4; a.A.: OLG Saarbrücken v. 16.06.2008, 1 Ws 46/08, juris, Rn. 48).

    Denn nach ganz herrschender Auffassung, die der Senat teilt, ist § 54 Abs. 4 Satz 1 IRG im Wege des Umkehrschlusses so zu verstehen, dass die Frage, ob und in welchem Umfang erlittene Untersuchungshaft angerechnet wird, in die alleinige Zuständigkeit des Urteilsstaates fällt ( OLG Saarbrücken v. 16.06.2008, 1 Ws 46/08, juris, Rn. 48; Schomburg/Hackner , a.a.O., § 54 IRG, Rn. 14; Grotz , in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, Loseblatt, Stand: Dezember 2012, § 54 IRG, Rn. 18; a.A.: OLG Rostock v. 02.08.2010, I Ws 128/10, juris, Rn. 13).

  • OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10

    Prüfungsmaßstäbe im Exequaturverfahren: Vollstreckung einer gegen einen deutschen

    Die in diesen völkerrechtlichen Vereinbarungen getroffenen und jeweils durch Bundesgesetze unmittelbar geltendes inländisches Recht gewordenen Regelungen gehen den Vorschriften des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) nach dessen § 1 Abs. 3 insoweit vor, als sie speziellere Regelungen enthalten (vgl. BVerfG EuGRZ 2009, 46; OLG Schleswig NStZ 2004, 406; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08).

    Lediglich eklatante Verstöße gegen den im Grundgesetz und der Menschenrechtskonvention verankerten rechtsstaatlichen Mindeststandard sollen dazu führen können, dass eine begehrte Rechtshilfe versagt wird (vgl. Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner a.a.O. § 49 IRG Rn. 6; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08).

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 2 Ws 224/11

    Überstellung zur Strafvollstreckung: Anwendbares Recht auf die Vollstreckung

    Gleichwohl gelten für die Aussetzung des Strafrestes, wenn die deutsche Vollstreckungsbehörde - wie hier - nach der Bewilligung der Rechtshilfe die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil durchführt, nach Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk und § 57 Abs. 2 IRG die Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs (OLG Hamburg StraFo 2009, 301 f.; OLG Köln a.a.O.; OLG Saarbrücken Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ws 46/08 -, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 217 f.; OLG Schleswig Beschluss vom 11.04.2003 - 1 Ws 143/03 -, zitiert nach juris).

    Da die französischen Strafmaßreduzierungen - wie sich aus der vom französischen Justizministerium zur Verfügung gestellten "Strafliste" (Fiche Pénale) ergibt - jeweils auf der Grundlage richterlicher Entscheidungen erfolgt sind, in denen die ursprünglich verhängte Freiheitsstrafe aufgrund eines richterlichen Gestaltungsaktes nachträglich unbedingt verändert wurde (vgl. für die réduction de peine gemäß Art. 721 CPP OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ws 46/08 -, zitiert nach juris), ist zum jetzigen, für die Prüfung der Voraussetzungen des § 57 StGB maßgeblichen Zeitpunkt von der modifizierten Strafe als Anknüpfungspunkt für den Zweidrittelzeitpunkt im Sinne des Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB dieser Vorschrift auszugehen (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW 1973, 2037 f. im Zusammenhang mit dem abweichenden und - wie Schall in SK-StGB, Stand Juni 2011 § 57 Rdnr. 3a m.w.N. darlegt - umstrittenen Fall eines vollstreckungsbehördlichen Teilerlasses im Gnadenwege).

  • OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12

    Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen einen Deutschen in Abwesenheit in

    Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG - der Spezialnorm gegenüber § 73 IRG - muss das Verfahren, das zu dem zu vollstreckenden Urteil geführt hat, dem unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (ordre public) ebenso entsprechen wie dem völkerrechtlichen Mindeststandard (etwa Art. 14 IPBPR und Art. 6 MRK), der über Art. 25 GG Bestandteil des deutschen Rechts ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 2 Ws 156/07 -, juris; KG NJW 2008, 673, 675; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10 - OLG Rostock, Beschluss vom 8. Juni 2010 - I Ws 128/10 - OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 Ws 541/10 - OLG Dresden, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 2 Ws 214/12 -, jew. zitiert nach juris; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08 -), wobei zu dieser Prüfung - ebenso wie im Falle der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils - insbesondere dann Anlass bestehen kann, wenn das ausländische Urteil in Abwesenheit des Verurteilten ergangen ist (vgl. OLG Köln; KG; OLG Dresden, jew. a.a.O.; hinsichtlich der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Urteils vgl. BVerfGE 63, 332, 373; BVerfG NStZ-RR 2004, 308, 309; NStZ 2006, 102, 103).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2010 - 1 Ws 19/10

    Exequaturverfahren: Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in

    Die demnach anwendbaren Vorschriften des ÜberstÜbk sind innerstaatliches Recht und haben gemäß § 1 Abs. 3 IRG vor den Bestimmungen des Gesetztes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) insoweit Vorrang, als sie speziellere Regelungen enthalten (vgl. BVerfG EuGRZ 2009, 46; OLG Schleswig NStZ 2004, 406; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383; OLG Saarbrücken Beschluss vom 16. Juni 2008 -1 Ws 46/08-).
  • LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

    Nach ganz herrschender Meinung verbietet die Souveränität des ausländischen Staates eine Modifizierung der Höhe der Strafe (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.6.2008, Az. 1 Ws 46/08, recherchiert bei [...] und nachfolgender Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts EUGRZ 2009, 46-51).
  • OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ausl 17/11

    Nach §§ 54, 58 IRG ist auch die im Urteilsstaat vollstreckte Untersuchungshaft

    Insoweit ist der Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08 (zitiert nach juris), auf die sich das Landgericht gestützt hat, zuzustimmen.
  • OLG Schleswig, 28.09.2018 - 1 Ws 267/18

    Die Umwandlung einer in Peru verhängten Freiheitsstrafe in eine deutsche

    § 51 Abs. 4 S. 2 StGB, der die Anrechnung einer ausländischen (Haft-)Strafe auf eine in Deutschland verhängte Strafe betrifft, ist nicht analog anwendbar; dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (s. zuletzt OLG Stuttgart NStZ-RR 2017, 257; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 340; OLG Nürnberg BeckRS 2010, 01752; OLG Saarbrücken BeckRS 2008, 23585; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 384, jeweils mwN) und der ganz herrschenden Lehre (Jakubetz, in: Ambos/König/Rackow, Rechtshilferecht in Strafsachen, § 54 IRG Rn. 94; Schomburg/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. § 54 IRG Rn. 14, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.02.2008 - 1 Ws 46/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23768
OLG Stuttgart, 26.02.2008 - 1 Ws 46/08 (https://dejure.org/2008,23768)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.02.2008 - 1 Ws 46/08 (https://dejure.org/2008,23768)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 1 Ws 46/08 (https://dejure.org/2008,23768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Widerruf einer Strafaussetzung wegen neuer Straffälligkeit: Positive Sozialprognose wegen Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in einem anderen Verfahren; Anforderungen an eine erneute Strafaussetzung nach erfolgreich abgeschlossener Unterbringung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei zwischenzeitlicher Unterbringung eines Verurteilten in einer Entziehungsanstalt; Anrechenbarkeit einer Maßnahme im Maßregelvollzug zum ...

  • Judicialis

    StGB § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; StGB § 64; ; StrVollstrO § 44 b Abs. 1 Satz 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 10.04.1989 - 4 VAs 5/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2008 - 1 Ws 46/08
    Verläuft der Maßregelvollzug nämlich so erfolgreich, dass er eine günstige Prognose rechtfertigt, so bleibt dies auch auf den in der anderen Strafsache bestehenden Strafrest nicht ohne Auswirkungen, da die Prognose schwerlich teilbar ist und auf entsprechenden Antrag gleichzeitig mit der Entscheidung für die Aussetzung des weiteren Maßregelvollzugs und des durch Anrechung des noch nicht verbüßten Strafrestes aus dem Urteil des Amtsgerichts S. auch über die - erneute - Aussetzung des früher widerrufenen Strafrestes einheitlich zu entscheiden sein wird (OLG Stuttgart, NStZ 1989, 344).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1996 - 1 Ws 1061/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2008 - 1 Ws 46/08
    Dies kann auch die Aufnahme einer stationären Drogenlangzeittherapie sein (OLG Hamm, StV 2001, 414; OLG Düsseldorf, StV 1998, 215), insbesondere dann, wenn die Drogenabhängigkeit noch nicht lange andauert, die Verbüßung von Freiheitsstrafe erstmalig bevorsteht und stationäre Langzeittherapien bislang nicht stattgefunden haben (OLG Düsseldorf aaO; differenzierend KG bei Kotz/Rahlf, NStZ-RR 2002, 135).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2008 - 1 Ws 46/08
    Zwar ist Voraussetzung für die Anordnung nach § 64 StGB (seit 20.07.2007 gem. § 64 S.2 StGB; zuvor aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März 1994, NJW 1995, 1077), dass die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges besteht.
  • OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 757/02

    Bewährungswiderruf und nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Nichtanrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2008 - 1 Ws 46/08
    Bereits aus diesem Grund kann allein aus der Unterbringungsanordnung des Amtsgerichts S. nicht der Schluss gezogen werden, dass jetzt - im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerrufsantrag - die Sozialprognose des Verurteilten im Sinne des § 56 StGB günstig ist (so auch OLG Nürnberg, NStZ-RR 2002, 366 im ähnlich gelagerten Fall, dass sowohl in der neuen als auch in der ursprünglichen Verurteilung Freiheitsstrafe und Unterbringung angeordnet wurden), selbst die (hier nicht offensichtliche) Therapiebereitschaft reicht hierfür nicht aus (OLG Hamburg, NStZ-RR 2005, 222).
  • OLG Celle, 01.10.2008 - 1 Ws 500/08

    Vollziehung einer Maßregel nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) gegen den

    Dies gilt jedoch nicht, wenn in anderer Sache eine Maßregel nach § 64 StGB zu vollziehen ist (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2005, 221. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. Februar 2008, 1 Ws 46/08, juris, mit krit. Anm. Groß, juris-PR-StrafR 11/2008. Fischer a. a. O.. LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 56 f Rn. 48).
  • OLG Köln, 02.01.2014 - 2 Ws 720/13

    Kein Aufschub der Widerrufsentscheidung nach Anordnung der Unterbringung in einer

    Nur aus der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kann aber noch nicht geschlossen werden, dass das erkennende Gericht hinreichende Anhaltspunkte dafür hatte, dass sich der Behandlungserfolg auch tatsächlich einstellen und der Verurteilte danach keine rauschmittelbedingten oder im Zusammenhang mit Rauschmittel stehenden Straftaten mehr begehen wird, vielmehr hat es lediglich eine entsprechende Aussicht festgestellt (zu vgl. OLG Stuttgart, Beschl. vom 26.02.2008 - 1 Ws 46/08 - zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 18.08.2011 - 2 Ws 246/11
    Liegen nach den vollständig aufgeklärten gegenwärtigen Prognoseumständen die Voraussetzungen eines Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straffälligkeit vor, ist grundsätzlich auch alsbald über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zu entscheiden (vgl.OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 14. Juli 2011, Az. III - 2 Ws 199/11; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2005, 2 Ws 24/05 in NStZ-RR 2005, 221; OLG Celle, Beschluss vom 1. Oktober 2008, 1 Ws 500/08, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Februar 2008, 1 Ws 46/08 in RUP 2008, 175).
  • LG Hildesheim, 22.07.2009 - 23 BRs 48/09

    Strafvollstreckung: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Anordnung der

    Diesem Befund steht auch nicht entgegen, daß - wie noch auszuführen sein wird - nach oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung der Vollzug einer Maßregel die Zurückstellung der Entscheidung über den Widerruf einer ausgesetzten Strafe in anderer Sache nicht rechtfertigt (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 1.10.2008, 1 Ws 500/08 juris; Thüringer OLG, StV 2007, 194; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.02.2008, 1 Ws 46/08 juris).
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