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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48 - 52/14, 1 Ws 48/14, 1 Ws 49/14, 1 Ws 50/14, 1 Ws 51/14   

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https://dejure.org/2014,12926
OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48 - 52/14, 1 Ws 48/14, 1 Ws 49/14, 1 Ws 50/14, 1 Ws 51/14 (https://dejure.org/2014,12926)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.05.2014 - 1 Ws 48 - 52/14, 1 Ws 48/14, 1 Ws 49/14, 1 Ws 50/14, 1 Ws 51/14 (https://dejure.org/2014,12926)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 1 Ws 48 - 52/14, 1 Ws 48/14, 1 Ws 49/14, 1 Ws 50/14, 1 Ws 51/14 (https://dejure.org/2014,12926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 57 StGB, § 64 StGB, § 67 Abs 4 StGB, § 453 StPO, § 454 StPO
    Strafrestaussetzung bei Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug: Einzelfallbezogene Prüfung eines unverhältnismäßigen Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht des Verurteilten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Weitergeltungsanordnung i.R.d. Reststrafenaussetzung mehrerer Freiheitsstrafen bei Anrechnung verfahrensfremder Unterbringungszeiten im Maßregelvollzug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454 Abs. 2; StPO § 454b Abs. 3
    Anwendung der Weitergeltungsanordnung im Rahmen der Reststrafenaussetzung mehrerer Freiheitsstrafen bei Anrechnung verfahrensfremder Unterbringungszeiten im Maßregelvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kumulation von Strafvollzug und Maßregelvollzug - und der vollstreckungsrechtliche Härtefall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    Die Maßgaben der verfassungsgerichtlichen Weitergeltungsanordnung zur Bestimmung eines vollstreckungsrechtlichen Härtefalls vom 27. März 2012 (BGBl. I, S. 1021) entziehen sich einer schematischen Anwendung.

    Diese gesetzliche Vorgabe wird hier auch nicht durch die - von der Strafvollstreckungskammer nach Anhörung der Vollstreckungsbehörde im Rahmen des Verfahrens über die Reststrafaussetzung mit Recht erwogene (a.A. wohl OLG Braunschweig, Beschl. v. 31. März 2014 - 1 Ws 47/14, wobei die hierfür in Bezug genommene verfassungsgerichtliche Vorgabe ersichtlich nur den Fall der Vollverbüßung erfassen dürfte) - Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 getroffenen Weitergeltungsanordnung überwunden (BGBl. 2012 I S. 1021).

    a) Mit seiner vorgenannten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass § 67 Abs. 4 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 2007 mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG insoweit unvereinbar ist, als er es ausnahmslos ausschließt, die Zeit eines erlittenen Maßregelvollzugs mit Freiheitsstrafen zu verrechnen, die nicht mit dem die Maßregelanordnung treffenden nämlichen Urteil verhängt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09, BVerfGE 130, 372 = NJW 2012, 1784, 1786; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 6. November 2013 - 2 BvR 1066/13, BeckRS 2013, 59944).

  • OLG München, 31.03.1987 - 1 Ws 735/86
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    b) Liegen die Voraussetzungen einer nachträglich aus den verfahrensfremden Strafen und der zugleich mit der Maßregel im Urteil verhängten Freiheitsstrafe zu bildenden Gesamtfreiheitsstrafe nicht vor (vgl. hierzu BVerfG, a.a.O., S. 1786 Tz. 66; OLG München, Beschl. v. 31. März 1987 - 1 Ws 735/86, NStZ 1988, 93, 94), ist zur Bestimmung eines vollstreckungsrechtlichen Härtefalls eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen.
  • OLG Braunschweig, 31.03.2014 - 1 Ws 47/14

    Entscheidungsbefugnis über die Anrechnung einer Unterbringung auf eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    Diese gesetzliche Vorgabe wird hier auch nicht durch die - von der Strafvollstreckungskammer nach Anhörung der Vollstreckungsbehörde im Rahmen des Verfahrens über die Reststrafaussetzung mit Recht erwogene (a.A. wohl OLG Braunschweig, Beschl. v. 31. März 2014 - 1 Ws 47/14, wobei die hierfür in Bezug genommene verfassungsgerichtliche Vorgabe ersichtlich nur den Fall der Vollverbüßung erfassen dürfte) - Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 getroffenen Weitergeltungsanordnung überwunden (BGBl. 2012 I S. 1021).
  • BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11

    Strafvollstreckung: Vorwegvollzug von Strafresten nach Bewährungswiderruf

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    Hiernach sind die derzeit - auf Grund eines Widerrufs vollstreckten - Strafreste namentlich aus spezialpräventiven Gründen vorab zu vollstrecken (§ 454b Abs. 2 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschl. v. 9. Februar 2012 - 5 AR (VS) 40/11, BGHSt 57, 155 = NJW 2012, 1016, 1017).
  • OLG Celle, 12.03.2013 - 1 Ws 91/13

    Voraussetzungen für die Anrechnung von Maßregelzeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    Die verfassungsgerichtlich beanstandete Fassung des § 67 Abs. 4 StGB eröffnet für die Vollstreckungsbehörden auch insofern keine andere Handhabe und kann im Einzelfall ebenfalls eine nicht unerhebliche Eingriffstiefe in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG erreichen (vgl. auch HansOLG Hamburg, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - 2 Ws 215/13 sowie ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. Februar 2014 - III-2 Ws 69-71/14, BeckRS 2014, 04186; OLG Celle, Beschl. v. 12. März 2013 - 1 Ws 91/13, BeckRS 2013, 05519; OLG Nürnberg, Beschl., 22. November 2012 - 2 Ws 461/12, BeckRS 2012, 24771).
  • OLG Nürnberg, 22.11.2012 - 2 Ws 460/12

    Strafvollstreckung: Anrechnung der Dauer der Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    Die verfassungsgerichtlich beanstandete Fassung des § 67 Abs. 4 StGB eröffnet für die Vollstreckungsbehörden auch insofern keine andere Handhabe und kann im Einzelfall ebenfalls eine nicht unerhebliche Eingriffstiefe in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG erreichen (vgl. auch HansOLG Hamburg, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - 2 Ws 215/13 sowie ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. Februar 2014 - III-2 Ws 69-71/14, BeckRS 2014, 04186; OLG Celle, Beschl. v. 12. März 2013 - 1 Ws 91/13, BeckRS 2013, 05519; OLG Nürnberg, Beschl., 22. November 2012 - 2 Ws 461/12, BeckRS 2012, 24771).
  • BVerfG, 06.11.2013 - 2 BvR 1066/13

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    a) Mit seiner vorgenannten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass § 67 Abs. 4 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 2007 mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG insoweit unvereinbar ist, als er es ausnahmslos ausschließt, die Zeit eines erlittenen Maßregelvollzugs mit Freiheitsstrafen zu verrechnen, die nicht mit dem die Maßregelanordnung treffenden nämlichen Urteil verhängt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09, BVerfGE 130, 372 = NJW 2012, 1784, 1786; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 6. November 2013 - 2 BvR 1066/13, BeckRS 2013, 59944).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14

    Verfahrensübergreifende Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten bei Härtefällen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    Die verfassungsgerichtlich beanstandete Fassung des § 67 Abs. 4 StGB eröffnet für die Vollstreckungsbehörden auch insofern keine andere Handhabe und kann im Einzelfall ebenfalls eine nicht unerhebliche Eingriffstiefe in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG erreichen (vgl. auch HansOLG Hamburg, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - 2 Ws 215/13 sowie ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. Februar 2014 - III-2 Ws 69-71/14, BeckRS 2014, 04186; OLG Celle, Beschl. v. 12. März 2013 - 1 Ws 91/13, BeckRS 2013, 05519; OLG Nürnberg, Beschl., 22. November 2012 - 2 Ws 461/12, BeckRS 2012, 24771).
  • OLG Hamm, 24.03.2015 - 3 Ws 114/15

    Anrechnung des im Maßregelvollzugs erlittenen Freiheitsentzugs auf

    Dementsprechend haben auch die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 48-52/14; juris) sowie Düsseldorf (Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris) und Nürnberg (Beschluss vom 22.03.2012 - 2 Ws 460-461/12; juris) jeweils im Rahmen der dort angefochtenen Entscheidung über die bedingte Entlassung des jeweiligen Beschwerdeführers aus der Strafhaft inzidenter die Vorfrage der Strafzeitberechnung infolge der Anrechnung von Maßregel-vollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen geprüft und zum Teil sogar im Tenor der dort getroffenen Entscheidung ausgesprochen (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris).
  • OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss über die die

    Jedoch reicht alleine der Umstand, dass durch die Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde Strafen eine (fiktive) Verbüßung von zwei Dritteln sämtlicher noch zu vollstreckender Freiheitsstrafen erreicht wird, für sich genommen für die Annahme eines Härtefalles noch nicht aus (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2018, Az.: 2 Ws 5/18; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 11. September 2017, Az.: 6 Ws 32/17; vom 8. Mai 2014, Az.: 1 Ws 48-52/14).
  • KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14

    Dringender Tatverdacht hinsichtlich eines noch nicht bezifferten

    Fluchtgefahr ist gegeben, wenn bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich zumindest für eine gewisse Zeit dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich dem Verfahren zur Verfügung halten (vgl. hierzu und zum Nachfolgenden mit jeweiligen Nachweisen Senat, Beschluss vom 27. Juni 2014 - 1 Ws 48/14 - KG StV 2012, 350 ).
  • OLG Schleswig, 12.02.2020 - 2 Ws 128/19

    Anrechnung von Zeiten des Maßregelvollzugs auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen

    Es wird daher entgegen teilweise in der Rechtsprechung vertretener Auffassungen in der Regel nicht nur dann von einem Härtefall auszugehen sein, wenn die in § 67 Abs. 6 Satz 2 StGB genannten Kriterien geradezu eine Anrechnung gebieten und insbesondere die bisherige Dauer der Freiheitsentziehung zwei Drittel der insgesamt verhängten Freiheitsstrafen erreicht hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. August 2018, 5 Ws 264-267/18- juris; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 2014, 1 Ws 48-52/14, juris Rn. 28), sondern auch schon dann, wenn unter Berücksichtigung der Kriterien insgesamt keine Gründe ersichtlich sind, die gegen eine Anrechnung auf verfahrensfremde Strafen sprechen.
  • OLG Braunschweig, 08.12.2017 - 1 Ws 241/17

    Anrechnungsentscheidung; überschießende Unterbringungszeit; Härtefall;

    Der Gesetzgeber schließt sich in derartigen Fällen in seiner Begründung (BT-Drucksache a.a.O., S. 28) der Rechtsprechung zum Übergangsrecht (OLG Hamburg, Beschl. v. 8.05 2017, Az. 1 Ws 48-52/14, Rn. 15 - zit. nach juris) dahingehend an, dass bei einem - wie hier vorliegenden - besonders deutlichen Therapieerfolg schon bei Überschreitung des 2/3-Zeitpunktes aller anrechenbaren Strafen eine weitere Dauer der Vollstreckung nicht hinnehmbar sei, so dass eine Anrechnung auf die verfahrensfremden Strafe bis zur Erreichung des 2/3-Zeitpunktes unter Abwägung aller genannten Gesichtspunkte ausnahmsweise erfolgen müsse, um eine unbillige Härte zu vermeiden.
  • OLG Hamm, 13.08.2018 - 5 Ws 264/18

    Anrechnung von Unterbringungszeiten auf verfahrensfremde Strafen

    Je geringer die Dauer des bisherigen Freiheitsentzuges im Verhältnis zur Dauer einer verhängten Freiheitsstrafe ist, umso höhere Anforderungen sind an die weiteren Kriterien des § 67 Abs. 6 S. 2 StGB zu stellen, namentlich der erzielte Therapieerfolg und seine konkrete Gefährdung sowie das Verhalten des Verurteilten im Vollstreckungsverfahren (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 23. April 2018, Az. III-2 Ws 38-40/18; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 08. Mai 2014, Az. 1 Ws 48-42/14 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 17.12.2014 - 1 Ws 51/14 (H)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43305
OLG Saarbrücken, 17.12.2014 - 1 Ws 51/14 (H) (https://dejure.org/2014,43305)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.12.2014 - 1 Ws 51/14 (H) (https://dejure.org/2014,43305)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 1 Ws 51/14 (H) (https://dejure.org/2014,43305)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der einstweiligen Unterbringung unter Austausch der Anstalt (hier statt in einem psychiatrischen Krankenhaus nunmehr in einer Entziehungsanstalt)

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Fortdauer der einstweiligen Unterbringung unter Austausch der Anstalt (hier statt in einem psychiatrischen Krankenhaus nunmehr in einer Entziehungsanstalt)

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Fortdauer der einstweiligen Unterbringung unter Austausch der Anstalt (hier statt in einem psychiatrischen Krankenhaus nunmehr in einer Entziehungsanstalt)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 660
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 1 Ws 38/12

    Verwirklichung des Untreuetatbestandes durch einen Landrat, der einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2014 - 1 Ws 51/14
    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Celle, StraFo 2007, 372 ff.; OLG Hamm NJW 2007, 3220 ff.; OLG Köln NJW 2007, 3590; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 57. Aufl., § 126 a Rn. 10 a mwN.; KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 126 a Rn. 6 a) in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 14. August 2012 - 1 Ws 38/12 (H) -) die Auffassung, dass die in § 126 a Abs. 2 Satz 2 StPO durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 eingefügte Neuregelung die Fortdauer der Unterbringung nicht an die zusätzlichen Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO bindet.
  • OLG Celle, 01.06.2005 - 22 HEs 3/05

    Anklageschrift; Annäherung; Aufhebung; Begründungserfordernis; Beschreibung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2014 - 1 Ws 51/14
    Zwar ist es dem Oberlandesgericht im Haftprüfungsverfahren nach den §§ 120, 121 StPO - auch in Verbindung mit § 126a Abs. 2 S. 2 StPO - grundsätzlich versagt, die Haft- bzw. Unterbringungsfortdauer auf veränderter tatsächlicher Basis in dem Sinne anzuordnen, dass ihr weitere, bisher im Haft- oder Unterbringungsbefehl nicht enthaltene Tatvorwürfe zugrunde gelegt werden (OLG Celle, StV 2005, 513 f. m.w.N.; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 122 Rdnr. 13a und § 125 Rdnr. 2; KK-Schultheis, a.a.O., § 121 Rdnr. 24a, 25 und § 125 Rdnr. 2.; LR-Hilger, StPO, 26. Aufl., § 122 Rdnr. 25).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2014 - 1 Ws 51/14
    Auch übersteigt der zwischen dem Eröffnungsbeschluss vom 21.10.2014 (Bl. 207 d.A.) und dem ersten Hauptverhandlungstermin am 22.01.2014 liegende Zeitraum - geringfügig - die in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2012, 513 [515]) insofern verankerte, dort regelmäßig einzuhaltende 3-Monats-Frist.
  • OLG Jena, 18.02.2013 - 1 Ws 55/13

    Untersuchungshaft: Umwandlung des einstweiligen Unterbringungsbefehls in einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2014 - 1 Ws 51/14
    Ob die Auffassung des Thüringer OLG (Beschluss vom 18.02.2013, 1 Ws 55/13, Rdnr. 17 - juris -, mit unzutreffender Berufung auf KMR-Wankel, § 122 Rdnr. 6, vgl. ders., § 122 Rdnr. 7) zutrifft, wonach das OLG im Haftprüfungsverfahren einen Unterbringungs- in einen Haftbefehl umwandeln können soll - was im Sinne eines Erst-recht-Schlusses dafür spräche, auch den Austausch der Unterbringungsart zuzulassen -, kann letztlich dahinstehen.
  • OLG Celle, 23.08.2007 - 31 HEs 14/07

    Voraussetzungen einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2014 - 1 Ws 51/14
    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Celle, StraFo 2007, 372 ff.; OLG Hamm NJW 2007, 3220 ff.; OLG Köln NJW 2007, 3590; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 57. Aufl., § 126 a Rn. 10 a mwN.; KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 126 a Rn. 6 a) in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 14. August 2012 - 1 Ws 38/12 (H) -) die Auffassung, dass die in § 126 a Abs. 2 Satz 2 StPO durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 eingefügte Neuregelung die Fortdauer der Unterbringung nicht an die zusätzlichen Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO bindet.
  • OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 OBL 86/07

    Strafsenat ordnet Fortdauer der einstweiligen Unterbringung nach neuem Recht an

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2014 - 1 Ws 51/14
    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Celle, StraFo 2007, 372 ff.; OLG Hamm NJW 2007, 3220 ff.; OLG Köln NJW 2007, 3590; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 57. Aufl., § 126 a Rn. 10 a mwN.; KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 126 a Rn. 6 a) in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 14. August 2012 - 1 Ws 38/12 (H) -) die Auffassung, dass die in § 126 a Abs. 2 Satz 2 StPO durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 eingefügte Neuregelung die Fortdauer der Unterbringung nicht an die zusätzlichen Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO bindet.
  • OLG Köln, 21.08.2007 - 42 HEs 18/07

    Überprüfung einstweiliger Unterbringung in Strafsachen - zweckgerichtete Prüfung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2014 - 1 Ws 51/14
    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Celle, StraFo 2007, 372 ff.; OLG Hamm NJW 2007, 3220 ff.; OLG Köln NJW 2007, 3590; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 57. Aufl., § 126 a Rn. 10 a mwN.; KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 126 a Rn. 6 a) in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 14. August 2012 - 1 Ws 38/12 (H) -) die Auffassung, dass die in § 126 a Abs. 2 Satz 2 StPO durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 eingefügte Neuregelung die Fortdauer der Unterbringung nicht an die zusätzlichen Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO bindet.
  • OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17

    Zu den Voraussetzungen eines Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird diesen Vorgaben dem Grundsatz nach einheitlich gefolgt und es ist anerkannt, dass auch ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB im Hinblick auf eine erneute Straffälligkeit erfolgen kann, wenn ein nicht widerrufenes glaubhaftes richterliches Geständnis vorliegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18.08.2015 - 5 Ws 103/15, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003 - 3 Ws 469/03, juris Rn. 12, NJW 2004, 790; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012 - 3 Ws 101/12, 102/12, juris Rn. 14; OLG Jena, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Ws 414/09, juris Rn. 13 f., OLGSt StGB § 56f Nr. 52; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2004 - 2 Ws 209/04, juris Rn. 3 f., NStZ 2004, 685; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2004 - Ws 558/04, Ws 559/04, juris Ls., NJW 2004, 2032; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 1 Ws 548/09, juris Rn. 7, NdsRpfl 2010, 92; Beschluss vom 20.01.2014 - 1 Ws 29/14, juris Rn. 7, StV 2014, 759 (Ls.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 Ws 180/04, juris Rn. 9, NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2004 - 1 Ws 343/04, juris Rn. 10 f., NStZ-RR 2005, 8; LK- Hubrach, 12. Auflage, § 56f StGB Rn. 10; Fischer, 64. Auflage, § 56f StGB Rn. 7; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 18.12.2013 - Ws 197/13; Beschluss vom 16.05.2014 - 1 Ws 51/14).
  • OLG München, 16.04.2021 - 2 Ws 267/21

    Haftbefehl, Untersuchungshaft, Fluchtgefahr, Beschwerde, Haftgrund, Verteidiger,

    So wurde es etwa für zulässig erachtet, einen Unterbringungsbefehl in einen Haftbefehl umzuwandeln (OLG Jena in BeckRS 2013, 14413), die bislang unterbliebene Prüfung der besonderen Voraussetzungen des § 72 Abs. 1 JGG erst durch das Oberlandesgericht vorzunehmen (OLG Zweibrücken in NStZ-RR 2001/55) oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch eine solche in einer Entziehungsanstalt zu ersetzen (OLG Saarbrücken in NStZ 2015/660).
  • OLG München, 09.06.2021 - 2 Ws 417/21

    Fluchtgefahr, Untersuchungshaft, Haftgrund, Haftbefehl, Tateinheit, Angeklagte,

    So wurde es etwa für zulässig erachtet, einen Unterbringungsbefehl in einen Haftbefehl umzuwandeln (OLG Jena in BeckRS 2013, 14413), die bislang unterbliebene Prüfung der besonderen Voraussetzungen des § 72 Abs. 1 JGG erst durch das Oberlandesgericht vorzunehmen (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 55) oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch eine solche in einer Entziehungsanstalt zu ersetzen (OLG Saarbrücken NStZ 2015, 660).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 16.05.2014 - 1 Ws 51/14 (2 Ws 43/14)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,81258
OLG Bremen, 16.05.2014 - 1 Ws 51/14 (2 Ws 43/14) (https://dejure.org/2014,81258)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.05.2014 - 1 Ws 51/14 (2 Ws 43/14) (https://dejure.org/2014,81258)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - 1 Ws 51/14 (2 Ws 43/14) (https://dejure.org/2014,81258)
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Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Aurich, 04.12.2019 - 13 Qs 39/19
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird diesen Vorgaben dem Grundsatz nach einheitlich gefolgt und es ist anerkannt, dass auch ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung im Hinblick auf eine erneute Straffälligkeit erfolgen kann, wenn ein nicht widerrufenes glaubhaftes richterliches Geständnis vorliegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18.08.2015 - 5 Ws 103/15, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003 - 3 Ws 469/03, juris Rn. 12, NJW 2004, 790; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012 - 3 Ws 101/12, 102/12, juris Rn. 14; OLG Jena, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Ws 414/09, juris Rn. 13 f., OLGSt StGB § 56f Nr. 52; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2004 - 2 Ws 209/04, juris Rn. 3 f., NStZ 2004, 685; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2004 - Ws 558/04, Ws 559/04, juris Ls., NJW 2004, 2032; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 1 Ws 548/09, juris Rn. 7, NdsRpfl 2010, 92; Beschluss vom 20.01.2014 - 1 Ws 29/14, juris Rn. 7, StV 2014, 759 (Ls.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 Ws 180/04, juris Rn. 9, NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2004 - 1 Ws 343/04, juris Rn. 10 f., NStZ-RR 2005, 8; LK-Hubrach, 12. Auflage, § 56f StGB Rn. 10; Fischer, 64. Auflage, § 56f StGB Rn. 7; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 18.12.2013 - Ws 197/13; Beschluss vom 16.05.2014 - 1 Ws 51/14).
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