Rechtsprechung
OLG Celle, 11.12.2015 - 1 Ws 518/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Dokumentenpauschale, Beweislast
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
RVG § 33; RVG § 46 Abs. 1; RVG § 56 Abs. 2; VV-RVG Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. a
Erstattung der Kosten für die Herstellung von Ausdrucken auf Datenträger überlassener Gerichtsakten
- IWW
Nr. 7000 VV RVG
Dokumentenpauschale - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der Kosten für die Herstellung von Ausdrucken auf Datenträger überlassener Gerichtsakten
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Leitsätze Zwangsvollstreckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verteidigervergütung: Notwendigkeit von Ausdrucken auf Datenträger überlassener Akten
- rechtsportal.de
Erstattung der Kosten für die Herstellung von Ausdrucken auf Datenträger überlassener Gerichtsakten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 28.09.2015 - 33 KLs 6/15
- OLG Celle, 11.12.2015 - 1 Ws 518/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 160
- Rpfleger 2016, 374
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 28.11.2011 - 1 Ws 415/11
Gebotenheit der Anfertigung von Ausdrucken durch den Verteidiger von i.R.d. …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2015 - 1 Ws 518/15
Bei der Beantragung von Aufwendungen nach Nr. 7000 Ziff. 1 Buchst. a VV RVG liegt die Darlegungs- und Beweislast für die Notwendigkeit der Ausdrucke auf Datenträger überlassener Gerichtsakten bei dem Rechtsanwalt (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; Beschluss vom 28. November 2011 - 1 Ws 415-418/11 - NJW 2012, 1671).Dabei besteht zwar ein gewisser Ermessenspielraum; andererseits ist der allgemeine Grundsatz der kostenschonenden Prozessführung zu beachten (vgl. Senatsbeschluss vom 28. November 2011 - 1 Ws 415-418/11 - NJW 2012, 1671, mwN).
- OLG Celle, 26.05.2016 - 1 Ws 245/16
Erstattungsfähigkeit der durch das Ausdrucken der kompletten …
Der Senat hat zwischenzeitlich seine von dem Beschwerdeführer zitierte vorherige Rechtsprechung (OLG Celle, NJW 2012, 1671 [OLG Celle 28.11.2011 - 1 Ws 415/11] ) nach der aus der allgemein anerkannten Beweislastverteilung nach § 46 Abs. 1 RVG gefolgert wurde, dass auch bei der Anwendung von Nr. 7000 Ziff. 1 Buchst. a W RVG die Staatskasse darlegen und beweisen müsse, dass die Aufwendungen nicht notwendig waren, aufgegeben ( OLG Celle, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - 1 Ws 518/15 ).