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   OLG Celle, 11.12.2015 - 1 Ws 518/15   

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https://dejure.org/2015,46569
OLG Celle, 11.12.2015 - 1 Ws 518/15 (https://dejure.org/2015,46569)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.12.2015 - 1 Ws 518/15 (https://dejure.org/2015,46569)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - 1 Ws 518/15 (https://dejure.org/2015,46569)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    Nr. 7000 VV RVG
    Dokumentenpauschale

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für die Herstellung von Ausdrucken auf Datenträger überlassener Gerichtsakten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Leitsätze Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteidigervergütung: Notwendigkeit von Ausdrucken auf Datenträger überlassener Akten

  • rechtsportal.de

    Erstattung der Kosten für die Herstellung von Ausdrucken auf Datenträger überlassener Gerichtsakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 160
  • Rpfleger 2016, 374
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 28.11.2011 - 1 Ws 415/11

    Gebotenheit der Anfertigung von Ausdrucken durch den Verteidiger von i.R.d.

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2015 - 1 Ws 518/15
    Bei der Beantragung von Aufwendungen nach Nr. 7000 Ziff. 1 Buchst. a VV RVG liegt die Darlegungs- und Beweislast für die Notwendigkeit der Ausdrucke auf Datenträger überlassener Gerichtsakten bei dem Rechtsanwalt (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; Beschluss vom 28. November 2011 - 1 Ws 415-418/11 - NJW 2012, 1671).

    Dabei besteht zwar ein gewisser Ermessenspielraum; andererseits ist der allgemeine Grundsatz der kostenschonenden Prozessführung zu beachten (vgl. Senatsbeschluss vom 28. November 2011 - 1 Ws 415-418/11 - NJW 2012, 1671, mwN).

  • OLG Celle, 26.05.2016 - 1 Ws 245/16

    Erstattungsfähigkeit der durch das Ausdrucken der kompletten

    Der Senat hat zwischenzeitlich seine von dem Beschwerdeführer zitierte vorherige Rechtsprechung (OLG Celle, NJW 2012, 1671 [OLG Celle 28.11.2011 - 1 Ws 415/11] ) nach der aus der allgemein anerkannten Beweislastverteilung nach § 46 Abs. 1 RVG gefolgert wurde, dass auch bei der Anwendung von Nr. 7000 Ziff. 1 Buchst. a W RVG die Staatskasse darlegen und beweisen müsse, dass die Aufwendungen nicht notwendig waren, aufgegeben ( OLG Celle, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - 1 Ws 518/15 ).
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