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   OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14   

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https://dejure.org/2014,42899
OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14 (https://dejure.org/2014,42899)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.2014 - 1 Ws 521/14 (https://dejure.org/2014,42899)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 1 Ws 521/14 (https://dejure.org/2014,42899)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Klageerzwingungsverfahren, Form, Kopien in Antragsschrift, Personalienfeststellung, körperliche Durchsuchung, Belehrung, unmittelbarer Zwang

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Klageerzwingungsverfahren, Form, Kopien in Antragsschrift, Personalienfeststellung, körperliche Durchsuchung, Belehrung, unmittelbarer Zwang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung von unmittelbarem Zwang zu Identitätsfeststellung des einer Ordnungswidrigkeit verdächtigen Fahrzeugführers

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172; StPO § 163a; StPO § 163b; OWiG § 46
    Klageerzwingungsverfahren; Form; Kopien in Antragsschrift; Personalienfeststellung; körperliche Durchsuchung; Belehrung; unmittelbarer Zwang

  • rechtsportal.de

    StPO § 172 ; StPO § 163a; StPO § 163b; OWiG § 46
    Anwendung von unmittelbarem Zwang zu Identitätsfeststellung des einer Ordnungswidrigkeit verdächtigen Fahrzeugführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann wegen hineinkopierter Aktenbestandteile formunwirksam sein

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 81
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14
    Dies wird vom Bundesverfassungsgericht bei einem Zeitraum jedenfalls von 5 Postbeförderungstagen angenommen (BVerfG NStZ-RR 2005, 176).
  • OLG Bamberg, 25.10.1990 - Ws 223/84
    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14
    b) Geht man aber - unter mittelbarer Anwendung des Zweifelssatzes, weil sich bei dieser Sachlage aufdrängt, dass ein späterer Tatrichter die belastenden Umstände nicht feststellen würde (vgl. OLG Bamberg NStZ 1991, 252) - von der Schilderung der Beschuldigten aus, so liegt ein hinreichender Tatverdacht für Straftaten nach den §§ 239, 240, 340 StGB nicht vor.
  • OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Maßgeblichkeit der Angabe von Tatsachen und

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14
    Zwar kann nach obergerichtlicherer Rechtsprechung eine unzulässige Bezugnahme auf Aktenbestandteile auch dann vorliegen, wenn die in Bezug genommenen Bestandteile nicht lediglich der Antragsschrift als Anlage beigefügt, sondern in die Antragsschrift selbst hineinkopiert wurden, weil es nicht Aufgabe des Oberlandesgerichts ist, sich im Rahmen des Klageerzwingungsverfahrens relevante kopierte Unterlagen, die der Begründung des Antrags dienen könnten, selbst zusammenzustellen (OLG Celle NStZ 1997, 406; BerlinVerfGH NJW 2004, 2728).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2010 - 3 RBs 8/10

    Verwertbarkeit von verdachtslos gefertigten Videoabstandsmessungen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14
    Selbst wenn man das (nicht ganz kurzfristige) Festhalten des Verdächtigen auf der Grundlage des § 163b StPO aus Verhältnismäßigkeitsgründen im Ordnungswidrigkeitenrecht nur bei erheblichen Ordnungswidrigkeiten für anwendbar erachtet (Erb in: Löwe/Rosenberg, § 163b Rdn. 8; Patzak in: Graf, StPO, § 163b Rdn. 3, vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 2010, 1216) und die Gurtverstöße nicht zu diesen rechnet, so war das Ergreifen des Armes des Betroffenen und das Führen aus dem Fahrzeug noch von dieser Vorschrift gedeckt, denn es war - wenn überhaupt - zunächst nur ein ganz kurzfristiges Festhalten.
  • OLG Hamm, 10.05.2012 - 3 RVs 33/12

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Rechtsmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14
    Ist aber der Grund der Identitätsfeststellung offensichtlich, so macht eine fehlende Belehrung die Maßnahme nicht rechtswidrig (OLG Hamm NStZ 2013, 62).
  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03

    Kammergerichtliche Auslegung von StPO § 172 Abs 3 S 1, wonach zur Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14
    Zwar kann nach obergerichtlicherer Rechtsprechung eine unzulässige Bezugnahme auf Aktenbestandteile auch dann vorliegen, wenn die in Bezug genommenen Bestandteile nicht lediglich der Antragsschrift als Anlage beigefügt, sondern in die Antragsschrift selbst hineinkopiert wurden, weil es nicht Aufgabe des Oberlandesgerichts ist, sich im Rahmen des Klageerzwingungsverfahrens relevante kopierte Unterlagen, die der Begründung des Antrags dienen könnten, selbst zusammenzustellen (OLG Celle NStZ 1997, 406; BerlinVerfGH NJW 2004, 2728).
  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    3 St 127/83">StV 1983, 498; OLG Celle, NStZ 1997, 406; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - III-1 Ws 521/14, 1 Ws 521/14 -, juris, Rn. 11; Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, Strafprozessordnung, 26. Aufl. 2007, § 172, Rn. 156; Kölbel, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2016, § 172 Rn. 70; Moldenhauer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013; § 172 Rn. 37).
  • BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen

    3 St 127/83">StV 1983, S. 498; OLG Celle, NStZ 1997, S. 406; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 Ws 521/14 -, Rn. 15).
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