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   OLG Dresden, 04.07.2013 - 1 Ws 53/13   

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https://dejure.org/2013,36077
OLG Dresden, 04.07.2013 - 1 Ws 53/13 (https://dejure.org/2013,36077)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.07.2013 - 1 Ws 53/13 (https://dejure.org/2013,36077)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 1 Ws 53/13 (https://dejure.org/2013,36077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsichtsrecht eines nach § 5 Abs. 2 S. 1 InsO gerichtlich bestellten Gutachters im Insolvenzverfahren in die Strafakten i.R.d. Prüfung der Beurteilung der Vermögenslage des Insolvenzschuldners

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Akteneinsichtsrecht des Insolvenzgutachters in Strafakten möglicher Anspruchsgegner

  • zvi-online.de

    InsO § 5 Abs. 2; StPO § 475 Abs. 1
    Akteneinsichtsrecht des Insolvenz-Sachverständigen in Strafakten möglicher Anspruchsgegner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtlich bestellter Insolvenzgutachter hat Akteneinsichtsrecht in die Strafakten möglicher regresspflichtiger Subventionsbetrüger

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 436
  • NZI 2014, 17
  • NZI 2014, 358
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Braunschweig, 07.11.2018 - 16 KLs 5/17

    Akteneinsicht, Sachverständiger, Insolvenzverwalter

    Nach der h.M. ist der im Insolvenzverfahren bestellte Sachverständige zu einer umfassenden Einsicht in die Strafakten berechtigt, wenn sich daraus Hinweise dazu ergeben können, ob Ansprüche mit Bezug zum Insolvenzschuldner bestehen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.03.2016, Az.: 1 Ws 56/16 = NJW 2016, 1834; OLG Dresden, ZVI 2014, 145).

    In diesem Falle ist die Gewährung uneingeschränkter Akteneinsicht rechtmäßig, weil sie der Erfüllung des gerichtlichen Gutachtenauftrages dient (OLG Dresden, ZVI 2014, 145).

    Das erforderliche Interesse an der Akteneinsicht ist durch Vorlage des Beschlusses über die Bestellung zum Sachverständigen (hier: Bd. IV, BI 277 der Akte) hinreichend dargelegt (OLG Dresden, ZVI 2014, 145).

  • OVG Hamburg, 08.02.2018 - 3 Bf 107/17

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Kenntnis der den Insolvenzschuldner

    a) Soweit sich der Kläger auf den zu § 475 Abs. 1 StPO ergangenen Beschluss des OLG Dresden vom 4. Juli 2013 (1 Ws 53/13, ZInsO 2014, 242, juris) beruft und meint, seinem Interesse an dem begehrten Informationszugang sei ein vergleichbares Gewicht beizumessen wie der Justizbehörde, führt dies hier nicht weiter.
  • VG Stade, 28.03.2018 - 1 A 2323/15

    Auskunft; Finanzamt; Insolvenzverwalter

    a) Soweit sich der Kläger auf den zu § 475 Abs. 1 StPO ergangenen Beschluss des OLG Dresden vom 4. Juli 2013 (1 Ws 53/13, ZInsO 2014, 242, juris) beruft und meint, seinem Interesse an dem begehrten Informationszugang sei ein vergleichbares Gewicht beizumessen wie der Justizbehörde, führt dies hier nicht weiter.
  • OLG Braunschweig, 29.04.2019 - 1 Ws 9/19

    Akteneinsicht, Gutachter, Insolvenzsstrafverfahren

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der durch das Gericht bestellte Sachverständige im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht nur im Interesse einer Privatperson, sondern auch für die Rechtspflege tätig wird und seinem Interesse daher ein vergleichbares Gewicht beizumessen ist wie dem Interesse einer Justizbehörde, die nach § 474 Abs. 1 StPO Akteneinsicht verlangen kann (OLG Braunschweig, Beschl. v. 10.03.2016, 1 Ws 56/16, juris, Rn. 12; OLG Dresden, Beschl. v. 04.07.2013, 1 Ws 53/13, juris, Rn. 8).
  • AG Kiel, 06.10.2017 - 43 Gs 4159/17

    Insolvenz

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft der Insolvenzverwalter, ebenso wie der Insolvenzgutachter, nicht nur im Interesse einer Privatperson, sondern gerade auch für die Rechtspflege tätig wird und seinem Interesse daher ein vergleichbares Gewicht beizumessen ist, wie dem Interesse einer Justizbehörde, die nach § 474 Abs. 1 StPO Akteneinsicht verlangen kann (OLG Dresden ZIP 2014, 436).
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