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   OLG Oldenburg, 16.11.2006 - 1 Ws 551/06   

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https://dejure.org/2006,11562
OLG Oldenburg, 16.11.2006 - 1 Ws 551/06 (https://dejure.org/2006,11562)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.11.2006 - 1 Ws 551/06 (https://dejure.org/2006,11562)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. November 2006 - 1 Ws 551/06 (https://dejure.org/2006,11562)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachträgliche Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die auf eigenen Antrag erfolgte Verlängerung der Bewährungszeit mit dem Ziel des Widerrufs der Strafaussetzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verlängerung der Bewährungszeit auf Antrag durch die Staatsanwaltschaft wegen neu begangener Straftat während der Bewährungszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der Bewährungszeit auf Antrag durch die Staatsanwaltschaft wegen neu begangener Straftat während der Bewährungszeit

  • Judicialis

    StPO § 304; ; StPO § 453 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 304; StPO § 453 Abs. 2 S. 1
    Beschwerde, Verwirkung, Bewährungswiderruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.11.2006 - 1 Ws 551/06
    Hinzu kommen muss vielmehr, dass der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt, sofern dadurch eine Situation geschaffen wird, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf, vgl. BVerfG NJW 72, 675.
  • OLG Köln, 15.10.2013 - 2 Ws 512/13

    Verlängerung der Bewährungszeit über die Höchstgrenze von fünf Jahren hinaus

    Dem gegenüber wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertreten, dass eine Verlängerung der Bewährungszeit über den Zeitraum von fünf Jahren hinaus zuzüglich der Hälfte der ursprünglich festgesetzten Bewährungszeit möglich sei (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.2012 - 2 Ws 412/12; OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2011 - III-2 Ws 29/11; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.11.2010 - Ws 292/10; OLG Thüringen, Beschluss vom 15.01.2010 - 2 Ws 222/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. Juli 2008 - 2 Ws 107/08; OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.11.2006 - 1 Ws 551/06; Dölling, NStZ 1989, 347 ff.; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Auflage, § 56 f Rn. 11a).
  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 10.02.2014 - 13 E 494/12

    Verletzung der Dokumentationspflicht und des Abstinenzgebots eines

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 -, BVerfGE 32, 305; OLG Oldenburg, Beschluss vom 16. November 2006 - 1 Ws 551/06 -, juris; Meyer-Goßner, StPO, a. a.O., Rn. 6 vor § 296.
  • OLG Hamm, 24.02.2009 - 3 Ws 23/09

    Sofortige Beschwerde

    Entgegen der Ansicht der Oberlandesgerichte Oldenburg und Stuttgart ist für die Ablehnung der von der Staatsanwaltschaft beantragten nachträglichen Verlängerung der Bewährungszeit nicht etwa die einfache, im Prüfungsumfang nach § 453 Abs. 2 S. 1 1. Alt. StPO eingeschränkte, Beschwerde statthaft (OLG Oldenburg Beschl. v. 16.11.2006 - 1 Ws 551/06 - juris; OLG Stuttgart NStZ 2000, 500).
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