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   OLG Oldenburg, 18.10.2007 - 1 Ws 557/07, 1 Ws 558/07   

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https://dejure.org/2007,40653
OLG Oldenburg, 18.10.2007 - 1 Ws 557/07, 1 Ws 558/07 (https://dejure.org/2007,40653)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.10.2007 - 1 Ws 557/07, 1 Ws 558/07 (https://dejure.org/2007,40653)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 1 Ws 557/07, 1 Ws 558/07 (https://dejure.org/2007,40653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei vorhersehbar umfangreichen Verfahren; Vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Verhandlungsplanung bei Angeklagten in Untersuchungshaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei vorhersehbar umfangreichen Verfahren; Vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Verhandlungsplanung bei Angeklagten in Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 136 (Kurzinformation)
  • NStZ 2010, 201
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.10.2007 - 1 Ws 557/07
    Bei vorhersehbar umfangreichen Verfahren, in denen sich die Angeklagten in Untersuchungshaft befinden, fordert das Beschleunigungsgebot in Haftsachen stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Verhandlungsplanung mit mehr als 1 Verhandlungstag pro Woche (BVerfG NStZ 2006, 295 [BVerfG 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05] ; StV 2006, 318 [BVerfG 04.04.2006 - 2 BvR 554/06] ).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.10.2007 - 1 Ws 557/07
    Das Gewicht des sich aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG ergebenden Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen verstärkt sich gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 53, 152 ff [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79] ).
  • OLG Brandenburg, 23.02.2015 - 1 Ws 20/15

    Anforderungen an die Verfahrensbeschleunigung in Haftsachen

    Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen gebietet bei absehbar umfangreichen Verfahren stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2011, 2 BvR 2781/10; Beschluss vom 29. Dezember 2005, 2 BvR 2057/05, StV 2006, S. 81, 85; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2010, 2 Ws 383/10; KG Berlin, Beschluss vom 23. September 2009, 4 Ws 102/09; OLG Celle, Beschluss vom 20. Februar 2008, 2 Ws 77/08; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2007, 1 Ws 557/07; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2006, 3 Ws 100/06, jeweils zit. nach juris und m.w.N., KK-StPO, 7. A. 2013, § 121, Rz. 20).
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