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   OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 561/13   

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https://dejure.org/2013,40066
OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 561/13 (https://dejure.org/2013,40066)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.12.2013 - 1 Ws 561/13 (https://dejure.org/2013,40066)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 1 Ws 561/13 (https://dejure.org/2013,40066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 243 StGB; § 244 StGB; § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 72 Abs. 1 JGG
    Straftaten des Wohnungseinbruchdiebstahls als eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat unabhängig vom Wert des erlangten Diebesguts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Straftaten des Wohnungseinbruchdiebstahls als eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat unabhängig vom Wert des erlangten Diebesguts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112a Abs. 1 Nr. 2; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3
    Wohnungseinbruchdiebstahl stellt eine erhebliche Straftat im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO darAnordnung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr bei Wohnungseinbruchdiebstählen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiederholungsgefahr - wann? Bei 1.000 oder mehr oder immer?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wohnungseinbruchdiebstahl kann unabhängig vom erbeuteten Diebesgut für Fortdauer der Untersuchungshaft sprechen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Braunschweig, 29.05.2008 - Ws 188/08

    Einheitsjugendstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 561/13
    Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr des - im Jugendrecht zumindest sinngemäß geltenden § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO (vgl. OLG Braunschweig, StV 2009, 84) - setzt neben einer Straferwartung von mehr als einem Jahr das Vorliegen einer wiederholten, die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigenden Straftat voraus.

    Das Landgericht ist überdies zutreffend davon ausgegangen, dass selbst im Falle des Absehens vom Bilden einer Einheitsjugendstrafe oder einer Einbeziehung weiterer Strafen (vgl. hierzu auch OLG Braunschweig, StV 2009, 84; Radtke/Hohmann-Tsabikakis, Strafprozessordnung, § 112a Rn. 22) eine Strafe von mehr als einem Jahr zu erwarten steht.

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 561/13
    Demnach sind Amts- und Landgericht auch vor dem Hintergrund, dass die Vorschrift des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als vorbeugende Schutzmaßnahme eher restriktiv auszulegen ist (BVerfGE 19, 342), völlig zutreffend von der Erheblichkeit im Sinne von § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO ausgegangen.
  • OLG Jena, 14.10.2008 - 1 Ws 448/08

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 561/13
    Zwar wird von der Rechtsprechung zu weiten Teilen angenommen, die Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO fehle bei einer Schadenssumme von weniger als 2.000 Euro (so etwa OLG Sachsen-Anhalt, StV 2012, 353; OLG Hamm, StV 2011, 291; ThürOLG StV 2009, 251; OLG Oldenburg, StV 2005, 618; a.A.: KG OLGSt StPO § 112a Nr. 4).
  • OLG Hamm, 01.04.2010 - 3 Ws 161/10

    Schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung bei Annahme von

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 561/13
    Zwar wird von der Rechtsprechung zu weiten Teilen angenommen, die Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO fehle bei einer Schadenssumme von weniger als 2.000 Euro (so etwa OLG Sachsen-Anhalt, StV 2012, 353; OLG Hamm, StV 2011, 291; ThürOLG StV 2009, 251; OLG Oldenburg, StV 2005, 618; a.A.: KG OLGSt StPO § 112a Nr. 4).
  • OLG Oldenburg, 10.06.2005 - 1 Ws 297/05

    Voraussetzung für den Haftgrund der Wiederholungsgefahr; Wiederholungsgefahr bei

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 561/13
    Zwar wird von der Rechtsprechung zu weiten Teilen angenommen, die Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO fehle bei einer Schadenssumme von weniger als 2.000 Euro (so etwa OLG Sachsen-Anhalt, StV 2012, 353; OLG Hamm, StV 2011, 291; ThürOLG StV 2009, 251; OLG Oldenburg, StV 2005, 618; a.A.: KG OLGSt StPO § 112a Nr. 4).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2016 - 2 Ws 193/16

    Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl durch Wachestehen: Voraussetzungen für den Erlass

    Eine Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO liegt insoweit (auch) bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum, dessen immaterielle Auswirkungen auf einen Geschädigten mit einem Wohnungseinbruchsdiebstahl (zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr insoweit OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2013, 1 Ws 561/13) typischerweise nicht zu vergleichen sind, eher fern, wenn die Schadenssumme im Einzelfall jedenfalls 1.000 Euro nicht übersteigt (vgl. OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 143 f.; OLG Frankfurt, StV 2010, 583; OLG Braunschweig, StV 2012, 352; siehe auch OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 210, sowie - für Betrugstaten - OLG Hamm, StV 2010, 291, 292; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 49; KG, NStZ-RR 2015, 115; weniger streng OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.05.2008, 1 Ws 107/08).
  • OLG Celle, 14.02.2020 - 2 Ws 49/20

    Höhe des Vermögensschadens nur Teilaspekt neben Motiv oder Vor- und Nachtatleben

    Derartige Einbruchsserientaten seien besonders geeignet, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung besonders zu beeinträchtigen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2013 - 1 Ws 561/13 -).
  • OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 612/13

    Untersuchungshaft, Wiederholungsgefahr, erhebliche Straftat

    1 Ws 561/13.

    1 Ws 561/13.

  • OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 1 Ws 186/18

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr im Jugendstrafrecht

    Die Vorschrift des § 112a Abs. 2 S.1 Nr. 2 StPO gilt auch bei der Anwendung von materiellem Jugendstrafrecht sinngemäß (OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2013, Az. 1 Ws 561/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Mai 2008, Az. Ws 188/08; Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 112a Rn. 21; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 112a Rn. 10).
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