Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.06.2016 - III-1 Ws 63/16, III-1 RVs 16/16, 1 Ws 63/16, 1 RVs 16/16   

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https://dejure.org/2016,27481
OLG Düsseldorf, 02.06.2016 - III-1 Ws 63/16, III-1 RVs 16/16, 1 Ws 63/16, 1 RVs 16/16 (https://dejure.org/2016,27481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.2016 - III-1 Ws 63/16, III-1 RVs 16/16, 1 Ws 63/16, 1 RVs 16/16 (https://dejure.org/2016,27481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - III-1 Ws 63/16, III-1 RVs 16/16, 1 Ws 63/16, 1 RVs 16/16 (https://dejure.org/2016,27481)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn ein "Aushilfslehrer" einen Schüler ohrfeigt: Gerechtfertigte Ohrfeige?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn ein "Aushilfslehrer" einen Schüler ohrfeigt: Gerechtfertigte Ohrfeige?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ohrfeige von der Klassenaufsicht gerechtfertigt

  • facebook.com (Auszüge)
  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die einem Erstklässler versetzte Ohrfeige kann durch Notwehr gerechtfertigt sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pädagoge ohrfeigte ein Kind auf dem Schulhof und war dabei durch Notwehr gerechtfertigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohrfeige eines Schulpädagogen aufgrund Schläge und Bespuckens durch Erstklässler begründet keine Strafbarkeit wegen Körperverletzung - Pädagoge kann sich auf Notwehrrecht berufen

Besprechungen u.ä. (4)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Rudolstadt, 23.01.2007 - 635 Js 22279/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2016 - 1 Ws 63/16
    Entschieden ist insoweit lediglich, dass in einem solchen Fall bei einem - hier nicht vorliegenden - ehrverletzenden Angriff durch Worte besonders sorgfältig zu prüfen ist, ob eine tätliche Abwehr nach Art und Maß erforderlich ist (BGHSt 3, 217), und es geboten sein kann, auf Abwehr zu verzichten oder sich ohne ernstliche Gefährdung des Angreifers zu verteidigen, sofern dies ohne substantielle Rechtseinbuße möglich ist (AG Rudolstadt NStZ-RR 2007, 265; ähnl. OLG Frankfurt/M. VRS 40, 424).
  • BGH, 14.02.1952 - 5 StR 1/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2016 - 1 Ws 63/16
    Entschieden ist insoweit lediglich, dass in einem solchen Fall bei einem - hier nicht vorliegenden - ehrverletzenden Angriff durch Worte besonders sorgfältig zu prüfen ist, ob eine tätliche Abwehr nach Art und Maß erforderlich ist (BGHSt 3, 217), und es geboten sein kann, auf Abwehr zu verzichten oder sich ohne ernstliche Gefährdung des Angreifers zu verteidigen, sofern dies ohne substantielle Rechtseinbuße möglich ist (AG Rudolstadt NStZ-RR 2007, 265; ähnl. OLG Frankfurt/M. VRS 40, 424).
  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95

    Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2016 - 1 Ws 63/16
    Der Angegriffene darf sich grundsätzlich des Abwehrmittels bedienen, das er zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt (BGH NStZ 1996, 29).
  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89

    Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2016 - 1 Ws 63/16
    Im Fall der Abwehr eines Angriffs eines Kindes durch eine Ohrfeige hat die Rechtsprechung dagegen, freilich ohne ausdrückliche Erörterung etwaiger Einschränkungen des Notwehrrechts aufgrund der mangelnden Schuldfähigkeit des Angreifers, ohne weiteres angenommen, dass eine Rechtfertigung nach den Grundsätzen des § 32 StGB in Betracht kommt, sofern die sonstigen Voraussetzungen der Notwehr vorliegen (BayObLG NJW 1991, 50).
  • VG Köln, 22.02.2021 - 20 L 1440/20
    vgl. Schönke/Schröder/ Perron/Eisele , 30. Aufl. 2019, § 32 StGB Rn. 52; Fischer, 67. Aufl. 2020, § 32 StGB Rn. 37; ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.06.2016 - 1 Ws 63/16 - BeckRS 2016, 14622.
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