Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 17.03.2005

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 05.04.2005 - 1 Ws 64/05   

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https://dejure.org/2005,47351
OLG Dresden, 05.04.2005 - 1 Ws 64/05 (https://dejure.org/2005,47351)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.04.2005 - 1 Ws 64/05 (https://dejure.org/2005,47351)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. April 2005 - 1 Ws 64/05 (https://dejure.org/2005,47351)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 30.05.2005 - 2 ARs 182/05

    Unanfechtbarer Beschluss eines OLG als Rechtsmittelgericht

    Die Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 5. April 2005 - Az.: 1 Ws 64/05 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil dieser Beschluß nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 64/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,54982
OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 64/05 (https://dejure.org/2005,54982)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.03.2005 - 1 Ws 64/05 (https://dejure.org/2005,54982)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. März 2005 - 1 Ws 64/05 (https://dejure.org/2005,54982)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 26.05.2004 - 1 Ws 164/04

    Reststrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 64/05
    Auch nach der Entscheidung des EGMR zur Verletzung der Unschuldsvermutung bei Bewährungswiderruf (StV 2003, 82 ff.) hält der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung daran fest (siehe etwa Senatsbeschluss vom 26.05.2004, 1 Ws 164/04), dass im Rahmen der Prognoseentscheidung nach § 57 StGB andere Maßstäbe anzulegen sind als beim Bewährungswiderruf.
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 64/05
    Auch nach der Entscheidung des EGMR zur Verletzung der Unschuldsvermutung bei Bewährungswiderruf (StV 2003, 82 ff.) hält der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung daran fest (siehe etwa Senatsbeschluss vom 26.05.2004, 1 Ws 164/04), dass im Rahmen der Prognoseentscheidung nach § 57 StGB andere Maßstäbe anzulegen sind als beim Bewährungswiderruf.
  • KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18

    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer und nicht rechtskräftig

    Dabei kann die Strafkammer ihre Überzeugung bezüglich der hohen Wahrscheinlichkeit einer neuen Straftat etwa aus einem beigezogenen, nicht rechtskräftigen Urteil, einem Haftbefehl in Verbindung mit einer belastenden Zeugenaussage (vgl. Thüringen OLG, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 Ws 64/05 - juris Rdn. 14), einem glaubhaften Geständnis des Verurteilten oder einer Anklageschrift herleiten, in der in einem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen die Beweislage nachvollziehbar dargestellt wird (OLG Bamberg, a.a.O.).
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