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   OLG Oldenburg, 21.12.2001 - 1 Ws 647/01   

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https://dejure.org/2001,5813
OLG Oldenburg, 21.12.2001 - 1 Ws 647/01 (https://dejure.org/2001,5813)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.12.2001 - 1 Ws 647/01 (https://dejure.org/2001,5813)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2001 - 1 Ws 647/01 (https://dejure.org/2001,5813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Revisionsrücknahme durch die Staatsanwaltschaft: Kostenerstattungsanspruch des Angeklagten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 473 Abs. 1 S. 1 StPO; § 464a Abs. 2 StPO; § 91 Abs. 2 ZPO
    Rücknahme der Revision durch die Staatsanwaltschaft noch vor Einreichung der vorgeschriebenen Rechtsmittelbegründung; Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bzw. Verteidigerkosten bei überflüssigen Tätigkeiten hinsichtlich der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattungsanspruch des Verteidigers im Verfahren nach Einlegung der Revision durch die Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme der Revision durch die Staatsanwaltschaft noch vor Einreichung der vorgeschriebenen Rechtsmittelbegründung; Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bzw. Verteidigerkosten bei überflüssigen Tätigkeiten hinsichtlich der Revision

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 29.03.1995 - 2 Ws 138/94
    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2001 - 1 Ws 647/01
    Nach in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung ganz überwiegend vertretener Ansicht, der auch der Senat folgt (vgl. dazu OLG Oldenburg JurBüro 1991, 540), ist in Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft eine von ihr eingelegte Revision noch vor Einreichung der vorgeschriebenen Rechtsmittelbegründung wieder zurücknimmt, für eine Erstattung von Anwaltskosten an den Angeklagten kein Raum, weil eine bis zur Rücknahme der Revision etwa entfaltete Tätigkeit des Verteidigers nicht verfahrensfördernd sein kann, sondern überflüssig ist, so dass dafür erbrachte Auslagen nicht als notwendig iSd § 464 a Abs. 2 StPO iVm § 91 Abs. 2 ZPO anzuerkennen sind (OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 199 mwN).
  • OLG Oldenburg, 28.11.1990 - 1 Ws 246/90

    Kostenerstatungsanspruch für Verteidigervergütung bei Rücknahme der durch die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2001 - 1 Ws 647/01
    Nach in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung ganz überwiegend vertretener Ansicht, der auch der Senat folgt (vgl. dazu OLG Oldenburg JurBüro 1991, 540), ist in Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft eine von ihr eingelegte Revision noch vor Einreichung der vorgeschriebenen Rechtsmittelbegründung wieder zurücknimmt, für eine Erstattung von Anwaltskosten an den Angeklagten kein Raum, weil eine bis zur Rücknahme der Revision etwa entfaltete Tätigkeit des Verteidigers nicht verfahrensfördernd sein kann, sondern überflüssig ist, so dass dafür erbrachte Auslagen nicht als notwendig iSd § 464 a Abs. 2 StPO iVm § 91 Abs. 2 ZPO anzuerkennen sind (OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 199 mwN).
  • OLG Koblenz, 03.07.2006 - 2 Ws 424/06

    Gebühren und Kosten: Notwendige Auslagen bei Revisionsrücknahme durch die

    Mit seiner Rechtsauffassung steht der Senat in Einklang mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. Beschlüsse des Senats vom 15. April 1997 - 2 Ws 193/97 - und vom 13. August 1996 - 2 Ws 563/96 - OLG Oldenburg in JurBüro 2002, 531 ; OLG Karlsruhe in JurBüro 1996, 199 ; OLG Köln in Rpfleger 2003, 685; OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 1999, 351; OLG Düsseldorf in JurBüro 1980, 1688 und in NStZ 1992, 299 ; OLG Celle in NStZ-RR 1996, 63 ; a. A. Franke in Karlsruher Kommentar, StPO , 5. Aufl., § 464 a Rdn 10).
  • LG Köln, 14.03.2014 - 111 Qs 64/14

    Revision, Staatsanwaltschaft, Rücknahme, Kostenerstattung

    Das Nichtbestehen eines Gebührenanspruches im vorliegenden Fall entspricht der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 14.06.2011 - Ws 61/11; OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - 1 Ws 192/09; KG, Beschluss vom 25.07.2008 - 1 Ws 262/08; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 Ws 424/06; KG, Beschluss vom 13.02.2006, 3 Ws 463/05; OLG Köln, Beschluss vom 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; LG Koblenz, Beschluss vom 27.08.2008 - 9 Qs 50/08; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2001 - 1 Ws 647/01; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.1999 - 2 Ws 31/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.1991 - 3 Ws 616/91; jeweils abrufbar unter juris).
  • OLG Bremen, 14.06.2011 - Ws 61/11

    Keine Erstattung von Auslagen und Gebühren im Revisionsverfahren, wenn

    Die durch eine Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Umständen entstandenen Auslagen sind dementsprechend nicht erstattungsfähig, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel zurücknimmt (OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - 1 Ws 192/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 Ws 424/06; KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2006, 3 Ws 463/05; OLG Köln, Beschluss vom 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2001 - 1 Ws 647/01; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.1999 - 2 Ws 31/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.1991 - 3 Ws 616/91).
  • LG Verden, 05.07.2012 - 1 Qs 109/12

    Erstattung von Auslagen eines Verteidigers vor Begründung der eingelegten

    Erst wenn Ziel und Gegenstand der Revision anhand der ausgeführten Rügen feststehe, sei es möglich und mache es für den Angeklagten Sinn, sich mit seinem Verteidiger über deren Erfolgsaussichten und über das mögliche weitere Vorgehen zu beraten (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 13. Juli 2009, Az. 1 Ws 192/09, Rdnrn. 4 f.; ebenso z.B. OLG Koblenz, Beschl. v. 3. Juli 2006, Az. 2 Ws 424/06, Rdnr. 3; OLG Oldenburg, Beschl. v. 21. Dezember 2001, Az. 1 Ws 647/01, Rdnr. 1; OLG Celle, NdsRpfl. 1995, 167 f.).
  • AG Konstanz, 12.12.2006 - 8 Cs AK 590/05

    Pflichtverteidigerkosten: Erstattungsfähigkeit von Mittelgebühren erster Instanz

    1995, 517; Senat Die Justiz 1981, 288; OLG Frankfurt/aM NstZ-RR 1999, 351; LG Karlsruhe v. 05.04.2005 1 Qs 3/05; OLG Hamm 4 Ws 221/05; KG Berlin vom 13.02.2006 3 Ws 463/05; OLG Oldenburg JurBüro 2002, 531; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 199; OLG Köln Rpfleger 2003, 685; OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 1688 und NStZ 1992, 299; OLG Celle NStZ-RR 1996, 63;).
  • LG Kaiserslautern, 22.07.2004 - 5 Qs 66/04

    Zur Frage der Vergütungspflicht der Tätigkeit des Verteidigers nach Einlegung

    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass nach Einlegung der Revision durch die Staatsanwaltschaft, aber noch vor der Begr ü ndung vorgenommene gebührenauslösende Tätigkeiten des Verteidigers im Falle der Rücknahme der Revision grundsätzlich nicht notwendig im Sinne des § 464a II StPO, § 91 Abs. 2 ZPO und deswegen regelmäßig auch nicht erstattungsfähig sind (Beschluss des Landgerichts Kaiserslautern vom 25.06.2001 -5 Qs75/01-, Beschluss des OLG Oldenburg vom 21.12.2001 -1 Ws 647/01 in JurB-S.531/02 m.w.N.)".
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