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   OLG München, 06.07.2010 - 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10   

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https://dejure.org/2010,38229
OLG München, 06.07.2010 - 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10 (https://dejure.org/2010,38229)
OLG München, Entscheidung vom 06.07.2010 - 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10 (https://dejure.org/2010,38229)
OLG München, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10 (https://dejure.org/2010,38229)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Abnahme von einigen Haaren zur Durchführung einer Drogenkontrolle i.R.d. Führungsaufsicht stellt keinen körperlichen Eingriff dar; Zulässigkeit der Entnahmeanordnung einer Haarprobe zun Kontrollzwecken i.R.d. Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68f Abs. 1
    Zulässigkeit der Anordnung der Entnahme einer Haarprobe im Rahmen der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 14.12.2011 - 1 Ws 551/11

    Bewährungsüberwachung: Entnahme einer Haarprobe als einwilligungsbedürftiger

    Der Senat folgt der Rechtsauffassung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 09.06.2010 (Az.: 3 Ws 457/10), nicht derjenigen des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 06.07.2010 (Az.: 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10) und des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 09.07.2010 (Az.: 2 Ws 571/10).
  • OLG Dresden, 31.08.2022 - 2 Ws 144/22

    Die Kosten von Drogenscreenings im Rahmen von Bewährungsweisungen sind nach dem

    Wenngleich es insofern objektiv zu einem Eingriff in die körperliche Substanz der Beschwerdeführerin durch Abscheiden einer kleinen Haarprobe - regelmäßig an unauffälliger Stelle - kommt, unterliegt diese bereits im Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 05. Juli 2019 (Az.: 5 Ns 820 Js 15535/15) enthaltenen Anordnung mangels Erheblichkeit des Eingriffs keinem Einwilligungsvorbehalt der Verurteilten nach § 56c Abs. 3 Nr. 1 StGB (vgl. OLG München, Beschluss vom 08. April 2014 - 2 Ws 278/14; OLG München, Beschluss vom 06. Juli 2010 - 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10; ebenso OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2010 - 2 Ws 571/10 m.w.N; a.A. OLG München, Beschluss vom 09. Juni 2010 - Az.: 3 Ws 457/10; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 1 Ws 551-552/11; jeweils juris).
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