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   OLG Düsseldorf, 27.01.1995 - 1 Ws 70/95   

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https://dejure.org/1995,7295
OLG Düsseldorf, 27.01.1995 - 1 Ws 70/95 (https://dejure.org/1995,7295)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.1995 - 1 Ws 70/95 (https://dejure.org/1995,7295)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - 1 Ws 70/95 (https://dejure.org/1995,7295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf der Strafaussetzung; Ablauf der Bewährungszeit; Nachträgliche Widerrufsentscheidung; Höchstfrist; Hinauszögerung der Entscheidung; Widerrufsverfahren; Rechtskraft des Urteils

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 16.10.1990 - 2 Ws 487/90

    Unzulässige Erwägungen einer Strafkammer zur strafrechtlichen Bewährung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.1995 - 1 Ws 70/95
    Notwendig ist jedoch, daß Täterschaft und Schuld bereits nach Aktenlage in einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise festgestellt werden können (vgl. Senatsbeschluß vom 12. August 1994 in StV 1995, 31 und vom 19. Februar 1991 in MDR 1991, 982 = wistra 1991, 186; OLG Köln in NJW 1991, 505 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.08.1994 - 1 Ws 431/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.1995 - 1 Ws 70/95
    Notwendig ist jedoch, daß Täterschaft und Schuld bereits nach Aktenlage in einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise festgestellt werden können (vgl. Senatsbeschluß vom 12. August 1994 in StV 1995, 31 und vom 19. Februar 1991 in MDR 1991, 982 = wistra 1991, 186; OLG Köln in NJW 1991, 505 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Geständnis einer Straftat in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.1995 - 1 Ws 70/95
    Zwar ist für den Widerruf einer Strafaussetzung wegen einer während der Bewährungszeit begangenen neuen Straftat nicht stets erforderlich, daß wegen dieser neuen Tat bereits eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. BVerfG in NStZ 1991, 30 und 1988, 21).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.1993 - 1 Ws 269/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.1995 - 1 Ws 70/95
    Unzulässig wird ein Widerruf aus Gründen der Rechtssicherheit erst dann, wenn die Entscheidung ungebührlich lang hinausgezögert worden ist und der Verurteilte mit ihr nicht mehr zu rechnen braucht (Senatsbeschlüsse vom 30. März 1993 in VRS 85, 290 , vom 14. Mai 1984 - 1 Ws 451/84 - und vom 13. August 1982 in GA 1983, 87 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.1995 - 1 Ws 70/95
    Zwar ist für den Widerruf einer Strafaussetzung wegen einer während der Bewährungszeit begangenen neuen Straftat nicht stets erforderlich, daß wegen dieser neuen Tat bereits eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. BVerfG in NStZ 1991, 30 und 1988, 21).
  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 3 Ws 157/16

    Widerruf; Strafaussetzung; Bewährung; Auslandstat; Österreich; Vertrauensschutz

    Eine Höchstfrist, innerhalb derer ein Widerruf zu erfolgen hat, sieht das Gesetz nicht vor (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Dezember 1983 - 3 Ws 523/83, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 1995 - 1 Ws 70/95, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 11. November 2003 - I Ws 443/03, juris).
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