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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.02.2005 - 1 Ws 73/05   

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https://dejure.org/2005,6068
OLG Oldenburg, 21.02.2005 - 1 Ws 73/05 (https://dejure.org/2005,6068)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.02.2005 - 1 Ws 73/05 (https://dejure.org/2005,6068)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 1 Ws 73/05 (https://dejure.org/2005,6068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sicherungshaftbefehl gegen den ausgebliebenen Angeklagten: Aufhebung bei unwirksamer Ladung im Ausland

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 37 Abs. 1 StPO; § 230 Abs. 2 StPO; § 183 ZPO
    Wirksamkeitserfordernisse der Zustellung eines Haftbefehls im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein; Ersatzzustellung durch Niederlegung; Erlass eines Haftbefehls wegen des Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeitserfordernisse der Zustellung eines Haftbefehls im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein; Ersatzzustellung durch Niederlegung; Erlass eines Haftbefehls wegen des Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StPO § 37 Abs. 1; ; ZPO § 181; ; ZPO § 183

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 37 Abs. 1; ZPO § 181; ZPO § 183
    Zustellung des Haftbefehls im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 432
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 14.11.2002 - 2 Ws 347/02

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens des Angeklagten;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.02.2005 - 1 Ws 73/05
    Aus dem Umstand, dass zum Nachweis der Zustellung der Rückschein genügt ist zu schließen, dass eine wirksame Zustellung im Ausland nur vorliegt, wenn der vom Empfänger unterschriebene Rückschein zu den Gerichtsakten gelangt ist (vgl. auch OLG Brandenburg, StV 2003, 324).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07

    Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden

    Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 m. w. N.; OLG Oldenburg StV 2005, 432).

    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.

  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 m. w. N.; OLG Oldenburg StV 2005, 432).

    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.

  • OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08

    Strafverfahren: Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland

    Soweit einige Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 1999, 18ff [Beschluss vom 21. Januar 1998 - 1 Ws 189/97 - ]; ihm folgend OLG Köln NStZ-RR 2006, 22ff [Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 488/05 - ] und OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris; a.A. offenbar OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.02.2005 - 1 Ws 73/05 -, zitiert nach juris ) die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung mache die Ladung unwirksam mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe, teilt der Senat diese Auffassung nicht.
  • AG Kehl, 25.06.2023 - 2 Cs 502 Js 6206/23

    Ersatzzustellung eines Bußgeldbescheids durch Niederlegung bei Versendung als

    Die von der Bußgeldstelle angenommene und der Mitteilung zum Fahreignungsregister über den Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheids am 26.05.2022 zugrunde gelegte Ersatzzustellung durch Niederlegung kommt nicht in Betracht, weil § 183 ZPO nicht auf § 181 ZPO verweist (OLG Brandenburg StV 2003, 324; OLG Oldenburg StV 2005, 432 und LG Nürnberg-Fürth StraFo 2009, 381) und eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift jedenfalls im vorliegenden Fall schon deshalb ausscheidet, weil es zum einen an der zum Nachweis der Ersatzzustellung durch Niederlegung erforderlichen Zustellungsurkunde mit dem in § 182 ZPO näher bezeichneten Inhalt fehlt (vgl. OLG Brandenburg a.a.O. und OLG Oldenburg a.a.O.), wobei es vorliegend dahinstehen kann, ob diese Zustellungsurkunde zwingend mit dem durch § 1 Nr. 1 ZustVV eingeführten Formular erstellt werden müsste, da die Vermerke der französischen Post auf dem Umschlag des Einschreibens ohnehin weder den Urheber erkennen lassen noch unterschrieben sind, und zum anderen nicht (annähernd) die dreimonatige Bereithaltungsfrist des § 181 Abs. 2 ZPO eingehalten wurde, nachdem das Einschreiben - ausweislich des Scanvermerks in der Bußgeldakte - spätestens am 30.06.2022 wieder zur Akte gelangte.
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2009 - 12 Qs 50/09

    Bewährungswiderruf: Aufhebung bei unwirksamer Zustellung im Ausland

    Aus dem Umstand, dass zum Nachweis der Zustellung der Rückschein genügt, ist zu schließen, dass eine wirksame Zustellung im Ausland nur vorliegt, wenn der vom Empfänger unterschriebene Rückschein zu den Gerichtsakten gelangt ist (vgl. OLG Oldenburg, StV 2005, 432; OLG Brandenburg, StV 2003, 324).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 73/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6949
OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 73/05 (https://dejure.org/2005,6949)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.03.2005 - 1 Ws 73/05 (https://dejure.org/2005,6949)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. März 2005 - 1 Ws 73/05 (https://dejure.org/2005,6949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2006, 36 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 09.03.2005 - 2 Ws 15/05

    Pflichtverteidigergebühr: Entschädigung nach neuem Gebührenrecht bei

    Auszug aus OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 73/05
    VIII 267, 268 und 269/04; KG Beschluss vom 17.01.2005, (1) 2 StE 10/03 - 2 (4/03); OLG Frankfurt Beschluss vom 19.01.2005, 2 Ws 15/05; die letztgenannten Entscheidungen alle bei Burhoff-Online).
  • OLG Schleswig, 30.11.2004 - 1 Ws 423/04

    Vergütung des nach Pflichtverteidigers nach RVG

    Auszug aus OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 73/05
    Auch hinsichtlich des für den Übergang von der BRAGO zum RVG maßgeblichen § 61 RVG vertritt der Senat weiter diese, inzwischen auch zu § 61 RVG vorherrschende, Auffassung (vgl. OLG Schleswig NStZ 2005, 176 - Begründung bei Burhoff-Online; OLG Celle Beschluss vom 11.02.2005, 1 ARs 239/04 P; OLG Hamm Beschluss vom 10.01.2005, 2 (s) Sbd.
  • KG, 17.01.2005 - 2 StE 10/03

    Pflichtverteidigervergütung nach neuem Gebührenrecht: Stichtagsbestimmung bei

    Auszug aus OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 73/05
    VIII 267, 268 und 269/04; KG Beschluss vom 17.01.2005, (1) 2 StE 10/03 - 2 (4/03); OLG Frankfurt Beschluss vom 19.01.2005, 2 Ws 15/05; die letztgenannten Entscheidungen alle bei Burhoff-Online).
  • LG Berlin, 20.10.2004 - 70 Js 923/04

    Pflichtverteidigerbeiordnung nach dem 1. 7. 2004

    Auszug aus OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 73/05
    Zwar ist der mit der Beschwerde vertretenen Rechtsauffassung (so zum RVG : LG Berlin Beschluss vom 20.10.2004, (509) 70 Js 923/04 Kls (40/04); zum alten Recht u. a. OLG Bamberg JurBüro 1989, 965) zuzugeben, dass § 61 RVG ebenso wie § 134 BRAGO auch im gegenteiligen Sinne auslegungsfähig ist.
  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

    Es erscheint fraglich, ob an dieser Definition festgehalten werden kann oder ob nicht im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 Satz 1 des Rahmenbeschlusses des Rates der europäischen Union vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. EG Nr. L 164 S. 3, 4) die Anforderungen an Struktur und Willensbildung solcher Zusammenschlüsse überprüft und herabgesetzt werden müssen (dazu Miebach/Schäfer in MünchKomm § 129 a Rdn. 40 f.; vgl. zur rahmenbeschlusskonformen Auslegung Tinkl StV 2006, 36, 38).
  • OLG Hamm, 08.11.2012 - 3 Ws 139/12

    Umfang der Pflichtverteidigerbestellung; Adhäsionsverfahren

    Dass er bereits vor diesem Zeitpunkt als Wahlverteidiger tätig war, ändert hieran nichts (vgl. OLG Jena, NJOZ 2005, 3709; BeckRS 2006, 10179; BT-Drucksache 15/1971, S. 203).
  • KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05

    Gebühr des Zeugenbeistandes: Vergütung des nach dem Stichtag zum Zeugenbeistand

    Dies ist inzwischen die einhellige Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. u. a. OLG Jena und OLG Frankfurt, beide in RVGreport 2005, 221; OLG Schleswig NJW 2005, 234).
  • OLG Koblenz, 26.03.2007 - 1 Ws 153/07

    Verteidigervergütung: Nichtberücksichtigung einer Rechtsanwaltsgebühr für das

    War ein nach dem 1. Juli 2004 zum Pflichtverteidiger bestellter Rechtsanwalt zuvor als Wahlverteidiger tätig, so bestimmt sich sein Vergütungsanspruch als Wahlverteidiger - anders als seine Pflichtverteidigervergütung - nach der BRAGO (so auch KG, Beschluss vom 18. April 2005, 4 Ws 159/04, juris; zu den Pflichtverteidigergebühren nach neuem Recht OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 2005, 1 Ws 431/05; OLG Schleswig, 30. November 2004, 1 Ws 423/04, NJW 2005, 234; OLG Hamm, 10. Januar 2005, 2 (s) Sbd VIII 267/04; OLG Düsseldorf, 19. Juli 2005, III-2 Ws 231/05; OLG Jena, 17. März 2005, 1 Ws 73/05 und KG, 7. März 2005, 4 Ws 145/04, StV 06, 34-36).
  • OLG Jena, 09.01.2006 - AR (S) 149/05

    Vergütung eines vor Rechtsänderung bestellten Zeugenbeistands

    Da die Antragstellerin am 11.04.2005 als Beistand gem. § 397a Abs. 1 Satz 1 StPO bestellt worden ist, richtet sich der Gebührenanspruch nach dem neuen Recht (vgl. für den entsprechenden Fall der Pflichtverteidigerbestellung: Senat JurBüro 2005, 538 ).
  • OLG Jena, 21.07.2006 - 1 Ws 202/06

    Nebenklage; anwendbares Recht; Zeitpunkt der Beauftragung

    Für den Sachverhalt, dass ein vor dem 01.07.2004 als Wahlverteidiger tätig gewesener Rechtsanwalt danach zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, stellt der Senat in Einklang mit dem in den Materialien zum Gesetzentwurf (BT-Drucks. 15/1971 S. 203) geäußerten Willen des Gesetzgebers für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts allein auf den Zeitpunkt der Bestellung ab (Beschluss vom 17.03.2005, Az.: 1 Ws 73/05; JurBüro 2005, 538).
  • AG Pirmasens, 10.03.2014 - 2 Ds 4372 Js 7830/13

    Übergangsregelung, Inkrafttreten, Pflichtverteidigergebührne, Höhe

    (vgl. statt vieler: Mayer/Kroiß, RVG § 60 Rn. 15, 2013; OLG Frankfurt, 09.03.2005, Az. 2 Ws 15/05; OLG Jena17.03.2005, Az. 1 Ws 73/05).
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