Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - III-1 Ws 81/15   

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https://dejure.org/2015,37237
OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - III-1 Ws 81/15 (https://dejure.org/2015,37237)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.07.2015 - III-1 Ws 81/15 (https://dejure.org/2015,37237)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - III-1 Ws 81/15 (https://dejure.org/2015,37237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111g Abs. 2
    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in arretierte Vermögenswerte eines Unternehmens, gegen das kein Titel vorliegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 175
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 05.07.2013 - 3 Ws 248/13

    Zulassung der Zwangsvollstreckung für den Verletzten im Strafverfahren: Fehlende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - 1 Ws 81/15
    Sein Titel muss sich daher gegen den von der staatlichen Beschlagnahme betroffenen Arrestschuldner richten, denn Parteien der Zwangsvollstreckung sind grundsätzlich nur die in dem Titel namentlich bezeichneten Personen, § 750 Abs. 1 ZPO (ebenso OLG Hamm 3 Ws 560/07 vom 8. Oktober 2007 ; OLG Karlsruhe 3 Ws 248/13 ; vgl. ferner Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage 2015, § 111g Rdnr. 2).
  • BGH, 05.11.1953 - IV ZR 95/53

    Forderungspfändung gegen Treuhänder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - 1 Ws 81/15
    Der Grundsatz, dass Gegenstand der Zwangsvollstreckung nur das Vermögen des sich aus dem Titel ergebenden Vollstreckungsschuldners ist, erfordert vielmehr auch im Fall der uneigennützigen Treuhand, bei der der Treugeber wirtschaftlich berechtigt bleibt, für die Vollstreckung seiner Gläubiger in das Treugut einen Titel gegen den Treuhänder (BGHZ 11, 37 = Urteil IV ZR 95/53 vom 5. November 1953 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 - 9 SaGa 1123/16

    Rechtliches Interesse bei der Nebenintervention

    Eine Zulassung der Zwangsvollstreckung gemäß § 111g Abs. 2 Satz 1 StPO kommt nur hinsichtlich derjenigen staatlich beschlagnahmten Vermögenswerte in Betracht, auf die der Verletzte mit dem von ihm erwirkten Titel auch Zugriff hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. August 2015 - III-1 Ws 133/15, 1 Ws 133/15 -, Rn. 6, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juli 2015 - III-1 Ws 81/15, 1 Ws 81/15 -, juris) .
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15   

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https://dejure.org/2015,18567
OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15 (https://dejure.org/2015,18567)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.05.2015 - 1 Ws 81/15 (https://dejure.org/2015,18567)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Mai 2015 - 1 Ws 81/15 (https://dejure.org/2015,18567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung bei Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Heranziehung eines externen Sachverständigen bereits vor Erreichen der ...

  • rechtsportal.de

    Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 32
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • KG, 03.04.2014 - 1 Ws 65/13

    Dolmetschervergütung: Stundensatz bei Tätigkeit als Sprachsachverständiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15
    Darauf, dass die Kammer vor Erlass der angefochtenen Entscheidung den externen Sachverständigen Diplom-Psychologe D.-S. entgegen §§ 463 Abs. 4 Satz 4, 454 Abs. 2 Satz 3 StPO nicht mündlich angehört hat (zur Notwendigkeit der mündlichen Anhörung eines externen, auf der Grundlage des § 8 Abs. 4 SMRVG von der Maßregelvollzugseinrichtung beauftragten Sachverständigen vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 -, 19. Februar 2013 - 1 Ws 14/13 -, 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 -, 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 -, juris, und 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 - s.a. OLG Düsseldorf NStZ 2011, 716 f.; Brandenburgisches OLG NStZ-RR 2011, 125 f.), obwohl die Staatsanwaltschaft den - nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 Satz 4 StPO für ein Absehen von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen vorausgesetzten - Verzicht auf die mündliche Anhörung nicht erklärt hat, kommt es daher im Ergebnis nicht mehr an.

    c) Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des weiteren Umstands, dass sich sowohl aus der ärztlichen Stellungnahme der SKFP als auch - ungeachtet des Mangels in personeller Hinsicht - aus dem Prognosegutachten des Diplom-Psychologen D.-S. Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Gefährlichkeit des Untergebrachten nicht mehr in gleichem Maße wie zum Zeitpunkt der Anordnung der Unterbringung zu bewerten sein könnte, insbesondere von dem Untergebrachten eventuell zu erwartende Straftaten möglicherweise nicht mehr den Schweregrad der Anlasstaten erreichen, hätte die Strafvollstreckungskammer Anlass sehen müssen, zur besseren Sachaufklärung ein Prognosegutachten eines externen psychiatrischen Sachverständigen einzuholen, zumal der Ablauf der gemäß § 463 Abs. 4 Satz 1 StPO geltenden Fünf-Jahres-Frist, die zuletzt mit der auf das forensisch-psychiatrische Gutachten der Sachverständigen V. K. vom 10. Juni 2010 gestützten Fortdauerentscheidung der Strafvollstreckungskammer vom 26. Juli 2010 (Bl. 188 d.A.) zu laufen begonnen hat (zur Fristberechnung vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2012 - 1 Ws 85/12 - und 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 - Meyer-Goßner/ Schmit t, a.a.O., § 463 Rn. 10 m.w.N.), kurz bevorsteht.

    Die Einholung eines externen psychiatrischen Sachverständigengutachtens ist vorliegend auch nicht im Hinblick auf eine in Kürze bevorstehende Entlassung des Untergebrachten aus dem Maßregelvollzug, die durch die Einholung eines Gutachtens verzögert werden könnte, entbehrlich (vgl. hierzu BVerfG NStZ-RR 2010, 125 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 292; Senatsbeschluss vom 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 - KK-StPO/Appl, a.a.O., § 463 Rn. 4a).

    Die unterbliebene Einholung des erforderlichen externen Sachverständigengutachtens führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und - auch unter Berücksichtigung der in § 309 Abs. 2 StPO getroffenen Regelung ausnahmsweise - zur Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 - und 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 -, jew. m.w.N.; OLG Zweibrücken, OLG Frankfurt, jew. a.a.O.; ), die auch über die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten und Auslagen zu entscheiden haben wird.

  • OLG Celle, 19.06.2007 - 1 Ws 251/07

    Berücksichtigungsfähigkeit von Strafen aus früheren Verurteilungen für die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15
    Darauf, dass die Kammer vor Erlass der angefochtenen Entscheidung den externen Sachverständigen Diplom-Psychologe D.-S. entgegen §§ 463 Abs. 4 Satz 4, 454 Abs. 2 Satz 3 StPO nicht mündlich angehört hat (zur Notwendigkeit der mündlichen Anhörung eines externen, auf der Grundlage des § 8 Abs. 4 SMRVG von der Maßregelvollzugseinrichtung beauftragten Sachverständigen vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 -, 19. Februar 2013 - 1 Ws 14/13 -, 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 -, 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 -, juris, und 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 - s.a. OLG Düsseldorf NStZ 2011, 716 f.; Brandenburgisches OLG NStZ-RR 2011, 125 f.), obwohl die Staatsanwaltschaft den - nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 Satz 4 StPO für ein Absehen von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen vorausgesetzten - Verzicht auf die mündliche Anhörung nicht erklärt hat, kommt es daher im Ergebnis nicht mehr an.

    Dabei hat die Kammer jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass ein solches Gutachten inhaltlich und personell den Anforderungen des § 463 Abs. 4 StPO genügen muss (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. November 2007 - 1 Ws 226/07 -, 20. November 2007 - 1 Ws 228/07 - und 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 -).

    Die unterbliebene Einholung des erforderlichen externen Sachverständigengutachtens führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und - auch unter Berücksichtigung der in § 309 Abs. 2 StPO getroffenen Regelung ausnahmsweise - zur Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 - und 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 -, jew. m.w.N.; OLG Zweibrücken, OLG Frankfurt, jew. a.a.O.; ), die auch über die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten und Auslagen zu entscheiden haben wird.

  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15
    Auch für das Verfahren der Überprüfung einer Unterbringung nach § 67e StGB gilt das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 70, 297, 309; BVerfG NStZ-RR 2010, 122 ff., NStZ 2013, 116 ff., NStZ-RR 2014, 222 ff.; Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 -).

    Diese Regelung schließt es allerdings nicht aus, dass das Gericht verpflichtet sein kann, im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht bei der Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bereits vor Erreichen der Fünf-Jahres-Frist einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen (vgl. BVerfG NStZ-RR 2010, 122 ff., NStZ 2013, 116 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 1 Ws 154/08 -, juris).

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15
    Auch für das Verfahren der Überprüfung einer Unterbringung nach § 67e StGB gilt das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 70, 297, 309; BVerfG NStZ-RR 2010, 122 ff., NStZ 2013, 116 ff., NStZ-RR 2014, 222 ff.; Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 -).

    Diese Regelung schließt es allerdings nicht aus, dass das Gericht verpflichtet sein kann, im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht bei der Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bereits vor Erreichen der Fünf-Jahres-Frist einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen (vgl. BVerfG NStZ-RR 2010, 122 ff., NStZ 2013, 116 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 1 Ws 154/08 -, juris).

  • BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvR 1020/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15
    Auch für das Verfahren der Überprüfung einer Unterbringung nach § 67e StGB gilt das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 70, 297, 309; BVerfG NStZ-RR 2010, 122 ff., NStZ 2013, 116 ff., NStZ-RR 2014, 222 ff.; Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 -).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 4 Ws 274/09

    Verwertbarkeit eines externen Gutachtens bei der Entscheidung über die Fortdauer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15
    Darauf, dass die Kammer vor Erlass der angefochtenen Entscheidung den externen Sachverständigen Diplom-Psychologe D.-S. entgegen §§ 463 Abs. 4 Satz 4, 454 Abs. 2 Satz 3 StPO nicht mündlich angehört hat (zur Notwendigkeit der mündlichen Anhörung eines externen, auf der Grundlage des § 8 Abs. 4 SMRVG von der Maßregelvollzugseinrichtung beauftragten Sachverständigen vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 -, 19. Februar 2013 - 1 Ws 14/13 -, 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 -, 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 -, juris, und 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 - s.a. OLG Düsseldorf NStZ 2011, 716 f.; Brandenburgisches OLG NStZ-RR 2011, 125 f.), obwohl die Staatsanwaltschaft den - nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 Satz 4 StPO für ein Absehen von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen vorausgesetzten - Verzicht auf die mündliche Anhörung nicht erklärt hat, kommt es daher im Ergebnis nicht mehr an.
  • OLG Brandenburg, 27.08.2010 - 1 Ws 134/10

    Jährliche Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15
    Darauf, dass die Kammer vor Erlass der angefochtenen Entscheidung den externen Sachverständigen Diplom-Psychologe D.-S. entgegen §§ 463 Abs. 4 Satz 4, 454 Abs. 2 Satz 3 StPO nicht mündlich angehört hat (zur Notwendigkeit der mündlichen Anhörung eines externen, auf der Grundlage des § 8 Abs. 4 SMRVG von der Maßregelvollzugseinrichtung beauftragten Sachverständigen vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 -, 19. Februar 2013 - 1 Ws 14/13 -, 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 -, 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 -, juris, und 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 - s.a. OLG Düsseldorf NStZ 2011, 716 f.; Brandenburgisches OLG NStZ-RR 2011, 125 f.), obwohl die Staatsanwaltschaft den - nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 Satz 4 StPO für ein Absehen von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen vorausgesetzten - Verzicht auf die mündliche Anhörung nicht erklärt hat, kommt es daher im Ergebnis nicht mehr an.
  • OLG Saarbrücken, 12.09.2013 - 1 Ws 155/13

    Erforderlichkeit der Anhörung eines Sachverständigen im Verfahren über die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15
    Darauf, dass die Kammer vor Erlass der angefochtenen Entscheidung den externen Sachverständigen Diplom-Psychologe D.-S. entgegen §§ 463 Abs. 4 Satz 4, 454 Abs. 2 Satz 3 StPO nicht mündlich angehört hat (zur Notwendigkeit der mündlichen Anhörung eines externen, auf der Grundlage des § 8 Abs. 4 SMRVG von der Maßregelvollzugseinrichtung beauftragten Sachverständigen vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 -, 19. Februar 2013 - 1 Ws 14/13 -, 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 -, 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 -, juris, und 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 - s.a. OLG Düsseldorf NStZ 2011, 716 f.; Brandenburgisches OLG NStZ-RR 2011, 125 f.), obwohl die Staatsanwaltschaft den - nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 Satz 4 StPO für ein Absehen von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen vorausgesetzten - Verzicht auf die mündliche Anhörung nicht erklärt hat, kommt es daher im Ergebnis nicht mehr an.
  • OLG Brandenburg, 12.11.2007 - 1 Ws 228/07

    Klageerzwingungsverfahren: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Ablehnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15
    Dabei hat die Kammer jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass ein solches Gutachten inhaltlich und personell den Anforderungen des § 463 Abs. 4 StPO genügen muss (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. November 2007 - 1 Ws 226/07 -, 20. November 2007 - 1 Ws 228/07 - und 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 -).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15
    Nach zutreffender, vom Senat geteilter Auffassung ist für die Erstattung eines derartigen Prognosegutachtens die Beauftragung eines Psychiaters allerdings dann erforderlich, wenn aufgrund konkreter Anknüpfungstatsachen die alleinige Sachkunde eines Psychologen zweifelhaft erscheint (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.), was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn bei dem Untergebrachten eine geistige Erkrankung vorliegt, die allein in das Fachgebiet der Psychiatrie fällt (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; s.a. BGHSt 23, 8, 12 hinsichtlich der Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines jugendlichen Zeugen, der an einer Geisteskrankheit leidet, sowie Müller-Dietz, NStZ 1983, 203, 204 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 4 Ws 124/05

    Prognosegutachten in Unterbringungssachen durch Psychologen - Berücksichtigung

  • OLG Karlsruhe, 11.06.1999 - 3 Ws 123/99
  • OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 3 Ws 401/08

    Prüfung der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 1 Ws 14/13

    Strafaussetzung zu Bewährung: Mindestanforderungen an ein Prognosegutachten

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im

  • BGH, 08.10.2012 - StB 9/12

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Verbrechen gegen die Menschlichkeit;

  • OLG Zweibrücken, 10.06.2008 - 1 Ws 154/08

    Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2019 - 1 Ws 36/19

    Führungsaufsicht: Einholung eines Prognosegutachtens zur Gefährlichkeit nach

    Jedoch kann sich mit Blick auf das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. nur BVerfGE 70, 297, 309; BVerfG NStZ-RR 2010, 122 ff., NStZ 2013, 116 ff., NStZ-RR 2014, 222 ff.; Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 -, 29. Mai 2015 - 1 Ws 81/15 - und vom 26. März 2018 - 1 Ws 39/18 -) für das Vollstreckungsgericht im Einzelfall die Verpflichtung ergeben, zur Beurteilung der ihm gemäß § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 StGB obliegenden Gefährlichkeitsprognose ein solches Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BT-Drucks., a. a. O.; OLG Nürnberg, a. a. O.).

    c) Der in der unterbliebenen Einholung des erforderlichen Sachverständigengutachtens liegende Verstoß gegen das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung führt wegen des dadurch begründeten Verfahrensmangels zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und, da der Senat den Verfahrensmangel nicht selbst beheben kann und daher an einer grundsätzlich gebotenen eigenen Sachentscheidung gehindert ist - unter Berücksichtigung der in § 309 Abs. 2 StPO getroffenen Regelung ausnahmsweise - zur Zurückverweisung der Sache zur erneuten Entscheidung durch die Strafvollstreckungskammer (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 -, 29. Mai 2015 - 1 Ws 81/15 - und vom 26. März 2018 - 1 Ws 39/18 - Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 309 Rn. 8 m.w.N.), die auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten darin entstandenen notwendigen Auslagen zu entscheiden haben wird.

  • OLG Celle, 09.07.2021 - 2 Ws 194/21

    Recht auf Vertrauen in übliche Postlaufzeiten; Stempel des Briefzentrums als

    Bei der Auswahl des Sachverständigen ist aber besonders zu berücksichtigen, inwieweit die zu beurteilende Störung in sein Fachgebiet fällt und die Sachkunde eines nicht-ärztlichen Sachverständigen zur Erstattung des Gutachtens genügt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Mai 2015, 1 Ws 81/15, juris).
  • KG, 21.05.2021 - 5 Ws 67/21

    Verhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung einer langjährig vollzogenen

    c) Die Regelung des § 463 Abs. 4 StPO schließt es zwar nicht aus, dass das Gericht nach dem Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80 -, juris Rn. 34) verpflichtet sein kann, bereits vor Fristablauf erneut einen externen Sachverständigen hinzuziehen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 1 Ws 154/08 -, juris Rn. 4; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 1 Ws 81/15 -, juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.05.2015 - 1 Ws 81/15 (46/15)   

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https://dejure.org/2015,110555
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Kurzfassungen/Presse

  • schleswig-holstein.de PDF, S. 8 (Leitsatz und Auszüge)

    Art. 17 GG
    Zur Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen Entscheidungen, die aufgrund einer sofortigen Beschwerde ergangen sind

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