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   OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98   

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https://dejure.org/1998,5509
OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98 (https://dejure.org/1998,5509)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.1998 - 1 Ws 810/98 (https://dejure.org/1998,5509)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 1998 - 1 Ws 810/98 (https://dejure.org/1998,5509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 3 lit. e; GVG § 185; StPO § 140

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 215
  • StV 2000, 194
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 20.06.1986 - 3 Ws 139/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98
    c) Das OLG Stuttgart (StV 1986, 491) nimmt zwar einen Anspruch des fremdsprachigen Beschuldigten auf Beiordnung eines Dolmetschers für Gespräche mit seinem Wahlverteidiger an, verweigert ihm jedoch einen Erstattungsanspruch, wenn er, ohne sich zuvor an das Gericht zu wenden, selbst einen Dolmetscher gewählt hat.

    Der Senat bleibt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Strafsenats und des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (StV 1986, 491 und MDR 1989, 668 ) bei seiner Auffassung (vgl. NJW 1989, 677/678), daß der fremdsprachige Angeklagte keinen Anspruch auf unentgeltliche Beiordnung eines Dolmetschers zur Durchführung von seiner Verteidigung dienenden Gesprächen mit seinem Wahlverteidiger hat.

  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98
    Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR ) hält in seiner Entscheidung vom 23. Oktober 1978 (NJW 1979, 1091) die Beiordnung eines Dolmetschers nicht für geboten, sondern führt aus, daß dem Angeklagten, der die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder sich nicht darin ausdrücken kann, der unentgeltliche "Beistand" eines Dolmetschers zusteht.

    Ein solcher Anspruch kann nicht aus Art. 6 Abs. 3 lit. e MRK hergeleitet werden, denn diese Regelung gilt, wie auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR ) in seiner Entscheidung vom 23. Oktober 1978 (aaO.) und die Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR) in ihrem Bericht vom.

  • OLG Hamm, 06.10.1982 - 4 REMiet 13/81

    Anforderungen an die Substantiierung des Rechts eines Vermieters zur Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98
    In seinem Beschluß vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80 (NJW 1983, 48 ff.) - führt das Bundesverfassungsgericht aus, das Recht auf ein rechtsstaatliches, faires Strafverfahren verbiete es, den der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Angeklagten zu einem unverstandenen Objekt des Verfahrens herabzuwürdigen; er müsse in die Lage versetzt werden, die ihn betreffenden wesentlichen Verfahrensvorgänge zu verstehen und sich im Verfahren verständlich zu machen.
  • OLG Hamm, 04.01.1994 - 3 Ws 660/93

    Beiordnung, Dolmetscher, Dolmetscherkosten, Kosten, Gerichtssprache, MRK,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98
    b) Auch das OLG Hamm (StV 1994, 475 ) hält die Beiordnung eines Dolmetschers bereits für verfahrensvorbereitende Gespräche des fremdsprachigen Beschuldigten mit seinem Wahlverteidiger für geboten, wenn die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigerbestellung erfüllt sind, da es unbillig erscheine, daß dem Beschuldigten, der die Kosten der Verteidigung übernehme, darüber hinaus auch noch die Kosten eines Dolmetschers überbürdet würden, die im Falle der Pflichtverteidigung über den Anspruch des Pflichtverteidigers die Staatskasse zu übernehmen habe.
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98
    In seinem Beschluß vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80 (NJW 1983, 48 ff.) - führt das Bundesverfassungsgericht aus, das Recht auf ein rechtsstaatliches, faires Strafverfahren verbiete es, den der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Angeklagten zu einem unverstandenen Objekt des Verfahrens herabzuwürdigen; er müsse in die Lage versetzt werden, die ihn betreffenden wesentlichen Verfahrensvorgänge zu verstehen und sich im Verfahren verständlich zu machen.
  • OLG Frankfurt, 06.06.1991 - 3 Ws 385/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98
    a) Das OLG Frankfurt/M. (StV 1991, 457) gewährt dem Beschuldigten, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, in entsprechender Anwendung von Art. 6 Abs. 3.lit. e MRK, § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG einen Anspruch gegen das Gericht, ihm für die notwendigen Gespräche mit seinem Verteidiger einen Dolmetscher unabhängig davon zur Verfügung zu stellen, ob es sich um einen Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger handelt.
  • OLG Düsseldorf, 06.12.1988 - 1 Ws 1142/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98
    Der Senat bleibt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Strafsenats und des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (StV 1986, 491 und MDR 1989, 668 ) bei seiner Auffassung (vgl. NJW 1989, 677/678), daß der fremdsprachige Angeklagte keinen Anspruch auf unentgeltliche Beiordnung eines Dolmetschers zur Durchführung von seiner Verteidigung dienenden Gesprächen mit seinem Wahlverteidiger hat.
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1988 - 3 Ws 721/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98
    Der Senat bleibt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Strafsenats und des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (StV 1986, 491 und MDR 1989, 668 ) bei seiner Auffassung (vgl. NJW 1989, 677/678), daß der fremdsprachige Angeklagte keinen Anspruch auf unentgeltliche Beiordnung eines Dolmetschers zur Durchführung von seiner Verteidigung dienenden Gesprächen mit seinem Wahlverteidiger hat.
  • KG, 12.01.1990 - 4 Ws 122/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98
    d) Das KG (NStZ 1990, 402 ff. m. Anm. Hilger) hat unter Aufgabe seiner früheren Meinung entschieden, die Beiordnung eines Dolmetschers für Gespräche des der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten mit seinem Wahlverteidiger sei in entsprechender Anwendung von Art. 6 Abs. 3 lit. e MRK, 185 Abs. 1 Satz 1 GVG und §§ 140 ff. StPO zulässig und geboten.
  • OLG Köln, 09.11.2007 - 2 Ws 588/07
    Die Zuziehung eines Dolmetschers für Gespräche mit einem zusätzlich beauftragten Wahlverteidiger können nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände als "notwendig" in diesem Sinne angesehen werden (Senat , Beschlüsse vom 26.06.2006 - 2 Ws 273-274/06 - und vom 09.06.2004 - 2 Ws 183/04 - ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.09.1994 - 1 Ws 176/94 - in: Die Justiz 1995, 53 f. = OLGSt Art. 6 MRK Nr. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.1998 - 1 Ws 810/98 - in: NStZ-RR 1999, 215 f. = StV 2000, 194, 195 [OLG Düsseldorf 23.12.1998 - 1 Ws 810/98] ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.1998 - 3 Ws 631/98 - in: NStZ-RR 1999, 351, 352 = OLGSt Art. 6 MRK Nr. 16; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.12.1979 - 1 Ws 377/79 - in: NJW 1980, 2143 [OLG Zweibrücken 19.12.1979 - 1 Ws 377/79] ; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer, StPO, 25. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 244).

    Die Rechte des Beschuldigten auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers können insoweit nicht weiter reichen als der Anspruch auf unentgeltliche Verteidigung selbst (so auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 99, 215; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 259 Rdn 1; LR-Walter Gollwitzer, StPO, 25.Aufl., Art. 6 MRK Rdn 244).

  • OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99

    Beiordnung eines Dolmetschers)

    Nach der auch vom Vertreter der Staatskasse befürworteten abweichenden Meinung, kann ein Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Dolmetschers zur Kommunikation zwischen Angeklagten und seinem Wahlverteidiger nicht aus Art. 6 Abs. 3 MRK hergeleitet werden (OLG Zweibrücken NJW 1980, 2143; OLG Frankfurt NJW 1981, 533; OLG Stuttgart Die Justiz 1995, 53; OLG Düsseldorf MDR 1989, 668; dass. NStZ-RR 1999, 215).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2015 - 12 KLs 31/15

    Übernahme der Dolmetscherkosten von der Staatskasse bei Bevollmächtigung und

    Demnach sollte eine Erstattung von Dolmetscherkosten für Wahlverteidigergespräche nur dann möglich sein, wenn eine zusätzliche Wahlverteidigung erforderlich und der Angeklagte nicht selbst in der Lage wäre, die notwendigen Mittel hierfür aufzubringen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.1998 - 1 Ws 810/98).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2000 - 4 Ausl (A) 160/00

    Voraussetzungen der unentgeltlichen Beiordnung eines Dolmetschers im

    Vorbereitende Gespräche zwischen dem Verfolgten und seinem gewählten Rechtsbeistand außerhalb gerichtlicher Verhandlung werden von dieser Vorschrift nicht erfasst (vgl. OLG Düsseldorf StV 2000, 194).
  • LG Düsseldorf, 13.01.2011 - 11 KLs 43/10

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Vergütung für einen Dolmetscher i.H.v. 0,00

    Vielmehr wird Art. 6 Abs. 3 lit e EMRK dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass der Pflichtverteidiger, sofern er für vorbereitende Gespräche mit dem Angeklagten die Hinzuziehung eines Dolmetschers für erforderlich hält, die hierdurch entstandenen Aufwendungen aus der Staatskasse erstattet verlangen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.12.2010, Az: III-1 Ws 271/10; OLG Düsseldorf, StV 2000, 194 ff.).
  • LG Düsseldorf, 17.01.2013 - 17 KLs 8/11 B 90 Js 4972/11

    Anspruch eines Verurteilten auf Ersatz von bei Gesprächen zwischen ihm und seinem

    Daraus folgt, dass der Anspruch auf unentgeltliche Gewährleistung der Verständigung zwischen dem Angeklagten und seinem Verteidiger durch Beiziehung eines Dolmetschers nur unter denselben Voraussetzungen besteht, die Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK für den Anspruch des Angeklagten auf unentgeltliche Bestellung des Verteidigers selbst bestimmt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.1998 - 1 Ws 810/98, zitiert nach juris).
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