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   OLG Celle, 20.04.2007 - 1 Ws 91/07 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2007,8658
OLG Celle, 20.04.2007 - 1 Ws 91/07 (StrVollz) (https://dejure.org/2007,8658)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.04.2007 - 1 Ws 91/07 (StrVollz) (https://dejure.org/2007,8658)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. April 2007 - 1 Ws 91/07 (StrVollz) (https://dejure.org/2007,8658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Strafvollzug: Entscheidung über die Verlegung des Verurteilten in eine sozialtherapeutische Anstalt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Verlegung in eine sozialtherapeutische Abteilung nach § 9 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG); Rechtsnatur der justizbehördlichen Entscheidung über die Verlegung in eine sozialtherapeutische Abteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Verlegung in eine sozialtherapeutische Abteilung nach § 9 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG); Rechtsnatur der justizbehördlichen Entscheidung über die Verlegung in eine sozialtherapeutische Abteilung

  • Judicialis

    StVollzG § 9 Abs. 1

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Verlegung in die Sozialtherapie keine Ermessensentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 9 Abs. 1
    Beurteilungsspielraum und Ermessen bei Verlegung in eine sozialtherapeutische Abteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 679
  • NStZ-RR 2007, 284
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 30.09.1999 - 1 VAs 11/99

    Verlegung; Jugendstrafvollzug; Strafgefangener; Jugendlicher;

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2007 - 1 Ws 91/07
    Der Senat, der diese Frage bislang ausdrücklich offen gelassen hatte (Senatsbeschluss vom 30. September 1999, 1 VAs 11/99), schließt sich dieser Auffassung an.
  • KG, 28.04.2000 - 5 Ws 754/99

    Verlegung eines Gefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt zur

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2007 - 1 Ws 91/07
    Die Strafvollstreckungskammer weist schließlich zutreffend darauf hin, dass bei einer Entscheidung über eine Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt [in der nach dem 1. Januar 2003 geltenden Fassung des Gesetzes: "ist ... zu verlegen"] für eine Ermessensentscheidung der Anstalt kein Raum ist (vgl. auch KG vom 28. April 2000, 5 Ws 754/99).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2004 - 3 Ws 845/04

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt:

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2007 - 1 Ws 91/07
    Die Strafvollstreckungskammer geht ferner zutreffend davon aus, dass eine Verlegung in diesem Sinne angezeigt ist, sofern keine allein in der Person des Antragstellers liegenden Versagungsgründe der Annahme einer Eignung entgegenstehen (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 27. August 2004, 3 Ws 845/04), namentlich fehlende Behandlungsbereitschaft, fehlende Behandlungsbedürftigkeit, Behandlungsunwilligkeit oder Behandlungsunfähigkeit (vgl. auch Callies/MüllerDietz, Strafvollzugsgesetz, 10. Aufl., § 9 Rn. 12).
  • OLG Celle, 07.06.2006 - 1 Ws 224/06
    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2007 - 1 Ws 91/07
    Allein mit der Erwägung, aufgrund fehlender Therapieplätze müsse das Wecken der notwendigen Therapiebereitschaft von den normalen Vollzugsanstalten geleistet werden, auch um vorrangig stärker therapiewilligen Antragstellern eine Sozialtherapie zu ermöglichen, kann dieser gesetzgeberische Anspruch indessen nicht unterlaufen werden (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschluss vom 7. Juni 2006, 1 Ws 224/06).
  • OLG Hamm, 26.07.2005 - 1 Ws 302/05

    Beiordnun; Pflichtverteidiger; Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2007 - 1 Ws 91/07
    a) Zwar hat die Strafvollstreckungskammer zutreffend darauf abgestellt, dass nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 StVollzG ein Rechtsanspruch auf eine Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt besteht, wenn diese angezeigt ist (Senatsbeschluss vom 12. September 2005, 1 Ws 302/05).
  • OLG Celle, 27.08.2015 - 1 Ws 352/15

    Begründung der Entscheidung über die Ablösung des Verurteilten aus der

    Bei diesen Begriffen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die durch eine prognostische Einschätzung ausgefüllt werden, wobei für die sachgerechte Ermittlung der Grundlage der Prognoseentscheidung die Sachnähe und das Erfahrungswissen der Vollzugsbehörde unentbehrlich sind (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2007 - 1 Ws 91/07 (StrVollz) -, NStZ-RR 2007, 284).
  • KG, 09.10.2013 - 2 Ws 428/13

    Rückverlegung aus der Sozialtherapeutischen Anstalt nach § 9 Abs. 1 Satz 2

    Bei diesen Begriffen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die durch eine prognostische Einschätzung ausgefüllt werden, wobei für die sachgerechte Ermittlung der Grundlage der Prognoseentscheidung die Sachnähe und das Erfahrungswissen der Vollzugsbehörde unentbehrlich sind (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2007, 284).

    Die fehlende Eignung des Verurteilten für den Vollzug in der Sozialtherapeutischen Anstalt kann auf eine auf Dauer angelegte und nicht korrigierbare Verweigerung der Mitarbeit an der Behandlung, also auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit, aber auch auf die in der Person des Gefangenen begründete Behandlungsunfähigkeit, also namentlich auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht erreichbare Persönlichkeitsstörung gestützt werden (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2008, 44 und NStZ-RR 2007, 284; OLG Schleswig, StV 2006, 147; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 349; Senat, NJW 2001, 1806 f.).

  • OLG Celle, 04.12.2023 - 1 Ws 296/23

    Sozialtherapie; Gefährlichkeit; Angezeigtheit; Therapiebedürftigkeit;

    Die Prüfungskompetenz des Gerichts ist hiernach darauf beschränkt, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung die richtigen rechtlichen Voraussetzungen zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten oder allgemeine Wertmaßstäbe missachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20. April 2007 - 1 Ws 91/07 (StrVollz) -, juris; KG, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 2 Ws 428/13 Vollz -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 27. August 2015 - 1 Ws 352/15 (StrVollz) -, juris; BeckOK Strafvollzug Nds/Reershemius-Schulz, 21. Ed. 1.7.2023, NJVollzG § 104 Rn. 9).
  • OLG Celle, 19.10.2020 - 3 Ws 222/20

    Unmittelbarer Zwang zwecks Verlegung eines Gefangenen in sozialtherapeutische

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass es Aufgabe der sozialtherapeutischen Anstalten ist, die Motivation und Mitarbeitsbereitschaft des Gefangenen zu stärken bzw. zu wecken und Verurteilte aus dem Kreis des § 9 Abs. 1 StVollzG (woran sich die Formulierung der landesrechtlichen Regelung des § 104 NJVollzG orientiert) möglichst früh in eine sozialtherapeutische Anstalt verlegt werden sollen (vgl. zu § 9 StVollzG: OLG Celle, Beschluss vom 20.4. 2007 - 1 Ws 91/07; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 349 m. w. N.; demgegenüber kritisch Arloth/Lückemann, StVollzG, § 9 Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 3 VAs 22/12

    Direkteinweisung (Ladung) in den offenen Vollzug einer hessischen JVA

    Die gebotene Berücksichtigung des Resozialisierungsinteresses verlangt indes nicht zwingend, dass die landesrechtliche Regelung unter bestimmten Voraussetzungen ("regelhaft" i.S. der genannten Entscheidung des BVerfG) eine unmittelbare Einweisung in den offenen Vollzug vorsieht (BVerfG aaO Rn. 59; Roth, NStZ 2008, 679; Arloth, § 10 StVollzG Rn. 2).
  • OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12

    Sicherungsverwahrung: Verlegung in eine Sozialtherapeutische Anstalt

    Die dem zugrunde liegende Frage nach der Behandlungs(un)willigkeit des Antragstellers ist als unbestimmter Rechtsbegriff durch eine prognostische Einschätzung der Vollzugsbehörde auszufüllen (vgl. OLG Celle NStZ 2000, 167; NStZ-RR 2007, 284; OLG Hamm NStZ 2008, 344, 345; Arloth a.a.O. § 9 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 03.07.2007 - 1 Vollz (Ws) 387/07

    legung; Entscheidung; Überprüfbarkeit

    Sowohl hinsichtlich des "Angezeigtseins" i.S.d. § 9 Abs. 1 StVollzG, als auch bei der dieser zugrunde liegenden Frage der Behandlungsfähigkeit, handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die durch eine prognostische Einschätzung ausgefüllt werden, wobei für die sachgerechte Ermittlung der Grundlage der Prognoseentscheidung die Sachnähe und das Erfahrungswissen der Vollzugsbehörden unentbehrlich sind (OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2007, 1 Ws 91/07).
  • OLG Celle, 03.08.2007 - 1 Ws 294/07
    Zutreffend ist zunächst der Ausgangspunkt der Strafvollstreckungskammer, dass nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 StVollzG ein Rechtsanspruch auf eine Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt besteht, wenn diese angezeigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 2005, 1 Ws 302/05 ), und dass der Vollzugsanstalt bei der Frage, ob die Verlegung angezeigt ist, ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2007, 1 Ws 91/07 , Nds.Rpfl. 2007, 221).
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