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   KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10   

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https://dejure.org/2010,58480
KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10 (https://dejure.org/2010,58480)
KG, Entscheidung vom 16.07.2010 - 1 Ws 95/10 (https://dejure.org/2010,58480)
KG, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - 1 Ws 95/10 (https://dejure.org/2010,58480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Ausländischer Verteidiger, Kostenerstattung, notwendige Auslagen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 464a Abs 2 Nr 2 StPO, § 91 Abs 2 ZPO
    Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen eines im Ausland wohnenden Angeklagten für einen dort ansässigen Verteidiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines im Ausland wohnenden Angeklagten für einen dort ansässigen Verteidiger zusätzlich zu den Aufwendungen für einen Verteidiger im Inland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 91 Abs. 2
    Erstattung notwendiger Auslagen eines im Ausland wohnenden Angeklagten; Anwaltskosten eines Verteidigers am Wohnort; Maßgeblichkeit deutschen Vergütungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04

    Erstattung der Kosten für mehrere Wahlverteidiger

    Auszug aus KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10
    Zwar bestimmt die gemäß § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO anwendbare Vorschrift des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO, daß die Kosten mehrerer Verteidiger - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NJW 2004, 3319) - auch in schwierigen und umfangreichen Verfahren nur insoweit zu erstatten sind, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen.

    Denn die Erstattungspflicht der Staatskasse bedeutet nicht, daß sie unter allen Umständen für sämtliche Auslagen des Angeklagten aufkommen muß, die er zu seiner Rechtsverteidigung aufgewendet hat (vgl. BVerfG NJW 2004, 3319; 1985, 726).

  • OLG Dresden, 19.10.2006 - 1 Ws 206/06

    Gebühren und Kosten: Erstattung der notwendigen Auslagen bei mehreren

    Auszug aus KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10
    Ein von der Rechtsprechung anerkannter Ausnahmefall, in dem zur Verfahrenssicherung oder aus Fürsorgegründen ein Pflichtverteidiger (neben dem Wahlanwalt) oder zwei Verteidiger bestellt worden sind (vgl. OLG Dresden StraFo 2007, 126; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 370; KG NStZ 1994, 451), liegt ebenfalls nicht vor.
  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 55/04

    Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts

    Auszug aus KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10
    Denn für die Erstattung der Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts durch den Prozeßgegner oder - wie hier - durch die Landeskasse ist allein das deutsche Gebührenrecht maßgebend (vgl. BGH NJW 2005, 1373).
  • BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04

    Assoziationsrecht; ordnungsgemäße Beschäftigung; Bestandskraft; eheliche

    Auszug aus KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10
    Sie darf sich dann im Ausland eines Korrespondenzanwalts bedienen, wenn das zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist (vgl. BGH FamRZ 2005, 1671; KG Rpfl.
  • KG, 02.05.1994 - 4 Ws 1/94
    Auszug aus KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10
    Ein von der Rechtsprechung anerkannter Ausnahmefall, in dem zur Verfahrenssicherung oder aus Fürsorgegründen ein Pflichtverteidiger (neben dem Wahlanwalt) oder zwei Verteidiger bestellt worden sind (vgl. OLG Dresden StraFo 2007, 126; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 370; KG NStZ 1994, 451), liegt ebenfalls nicht vor.
  • KG, 19.12.2005 - 5 Ws 432/05

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren in Rehabilitierungssachen; Kosten eines polnischen

    Auszug aus KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10
    2008, 598; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1581 mwN; Zöller/Herget, ZPO 28. Aufl., § 91 Rdn. 13 Stichwort: Ausländer; ebenso für das strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren: KG, Beschluß vom 19. Dezember 2005 - 5 Ws 432/05 REHA -).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02

    Umfang der Auslagenerstattung bei Freispruch

    Auszug aus KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10
    Ein von der Rechtsprechung anerkannter Ausnahmefall, in dem zur Verfahrenssicherung oder aus Fürsorgegründen ein Pflichtverteidiger (neben dem Wahlanwalt) oder zwei Verteidiger bestellt worden sind (vgl. OLG Dresden StraFo 2007, 126; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 370; KG NStZ 1994, 451), liegt ebenfalls nicht vor.
  • OLG Köln, 28.01.2003 - 2 Ws 17/03

    Notwendige Auslagen des Beschuldigten durch Inanspruchnahme eines ausländischen

    Auszug aus KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10
    Das innerstaatliche Verfahrensrecht ist somit nicht anwendbar (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2003, 319 und OLG Zweibrücken Rpfl. 1989, 125 für Rechtsanwaltsgebühren im Auslieferungsverfahren).
  • OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03

    Kostenerstattung: Erstattungsanspruch einer ausländischen Partei hinsichtlich der

    Auszug aus KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10
    2008, 598; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1581 mwN; Zöller/Herget, ZPO 28. Aufl., § 91 Rdn. 13 Stichwort: Ausländer; ebenso für das strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren: KG, Beschluß vom 19. Dezember 2005 - 5 Ws 432/05 REHA -).
  • OLG Zweibrücken, 17.10.1988 - 1 Ws 417/88

    Entschädigungsanspruch; Kostenrecht; Auslieferungsverfahren; Angeklagter;

    Auszug aus KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10
    Das innerstaatliche Verfahrensrecht ist somit nicht anwendbar (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2003, 319 und OLG Zweibrücken Rpfl. 1989, 125 für Rechtsanwaltsgebühren im Auslieferungsverfahren).
  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Dadurch können selbst einem Freigesprochenen Kosten entstehen, die nicht erstattungsfähig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 1 Ws 95/10 -).

    Denn die Erstattungspflicht der Staatskasse hat nicht zur Folge, dass sie unter allen Umständen für sämtliche Auslagen des Angeklagten aufkommen muss, die er zu seiner Verteidigung erbracht hat (vgl. BVerfG NJW 2004, 3319; Senat, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 1 Ws 95/10 -).

  • OLG Celle, 11.08.2010 - 1 Ws 366/10

    Zulässigkeit der Beobachtung eines Besuchsraums durch eine Kamera; Zulässigkeit

    Diese Entscheidung hat der Senat mit Beschluss vom 9. März 2010 - 1 Ws 95/10 (StrVollz) - aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Strafvollstreckungskammer zurückverwiesen.
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