Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 ZB 05.2572   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,80183
VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 ZB 05.2572 (https://dejure.org/2007,80183)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.01.2007 - 1 ZB 05.2572 (https://dejure.org/2007,80183)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 1 ZB 05.2572 (https://dejure.org/2007,80183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,80183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Bayern, 27.02.2015 - 15 ZB 13.2384

    Berufungszulassung (abgelehnt)

    Zwar lösen bauliche Änderungen eines Gebäudes, selbst wenn sie für die Berechnung der Abstandfläche maßgebliche Bauteile nicht unmittelbar berühren, grundsätzlich eine abstandflächenrechtliche Neubeurteilung für das gesamte Gebäude aus, wenn sich im Vergleich zum bisherigen Zustand spürbare nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Belüftung und Besonnung oder des nachbarlichen "Wohnfriedens" (vgl. dazu BayVGH, U.v. 3.12.2014 - 1 B 14.819 - juris Rn. 17) haben können (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2007 - 1 ZB 05.2572 - juris Rn. 12; U.v. 26.4.2007 - 26 B 06.1460 - juris Rn. 22; U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2672 - juris Rn. 35).
  • VG Regensburg, 24.11.2016 - RO 2 K 14.832

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen und

    Eine Nutzungsänderung löst allgemein dann eine abstandsflächenrechtliche Neubeurteilung aus, wenn sich im Vergleich zum bisherigen Zustand spürbare nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Belüftung und Besonnung oder des nachbarlichen "Wohnfriedens" ergeben können (BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 15 ZB 13.2384 - juris; BayVGH U.v. 12.1.2007 - 1 ZB 05.2572 - juris; VG München, U.v. 22.3.2016 - M 1 K 15.3239 - juris).
  • VGH Bayern, 20.04.2020 - 15 ZB 19.1846

    Wiedererrichtung einer Terrasse auf einem grenzständigen Garagengebäude

    In den Entscheidungsgründen wird im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des Art. 6 BayBO (nach Bejahung der Genehmigungspflichtigkeit des Vorhabens und vor Prüfung der Voraussetzungen einer Abweichungszulassung gem. Art. 63 BayBO) nicht ausdrücklich thematisiert, ob es sich vorliegend um eine bloße bauliche Änderung handelt, bei der eine sog. abstandsflächenrechtliche Neubeurteilung gem. Art. 6 BayBO nur dann geboten wäre, wenn diese im Vergleich zum bisherigen (bestandsgeschützten) Zustand spürbare nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange haben kann (zusammenfassend hierzu BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 15 ZB 13.2384 - juris Rn. 11 m.w.N.; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 6 Rn. 13) oder ob die aktuellen abstandsflächenrechtlichen Vorgaben des Art. 6 BayBO uneingeschränkt gelten, weil die Rechtsprechung zur sog. abstandsflächenrechtlichen Neu- bzw. Gesamtbeurteilung auf den Fall einer genehmigungspflichtigen Neuerrichtung nach Abbruch des Altbestands - hier in Bezug auf eine von der Beklagten als eigenständige bauliche Anlage bewertete (aufgelagerte) Terrasse (vgl. zuletzt Seite 3 des Schriftsatzes vom 27. November 2019) - gerade keine Anwendung findet (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2007 - 1 ZB 05.2572 - juris Rn. 12; vgl. auch im Nachgang BayVGH, U.v. 26.9.2007 - 1 B 05.2572 - juris Rn. 19, 25).
  • VG München, 23.09.2020 - M 9 K 19.2984

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung

    Bauliche Änderungen eines Gebäudes lösen, selbst wenn sie für die Berechnung der Abstandfläche maßgebliche Bauteile nicht unmittelbar berühren, grundsätzlich eine abstandflächenrechtliche Neubeurteilung für das gesamte Gebäude aus, wenn sie im Vergleich zum bisherigen Zustand spürbare nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Belüftung und Besonnung oder des nachbarlichen "Wohnfriedens" (vgl. dazu BayVGH, U.v. 3.12.2014 - 1 B 14.819 - juris Rn. 17) haben können (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2007 - 1 ZB 05.2572 - juris Rn. 12; U.v. 26.4.2007 - 26 B 06.1460 - juris Rn. 22; U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2672 - juris Rn. 35).
  • VG München, 13.01.2014 - M 8 K 13.403

    Studentenwohnheim; Art der Nutzung; Abgrenzung der maßgeblichen Umgebung;

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U. v. 26.11.1979, BayVBl 80, 405; U. v. 20.2.1990 - 14 B 88.02464 und B. v. 12.1.2007 - 1 ZB 05.2572 - aus juris) lösen bauliche Änderungen, die die für die Berechnung der Abstandsfläche maßgeblichen Bauteile nicht unmittelbar berühren und auch Nutzungsänderungen grundsätzlich nur dann eine abstandsflächenrechtliche Neubetrachtung des Gebäudes aus, wenn sie im Vergleich zum bisherigen Bestand ungünstigere Auswirkungen auf die nachbarlichen Interessen als möglich erscheinen lassen.
  • VG München, 22.03.2016 - M 1 K 15.3239

    Baugenehmigung für Nutzungsänderung von Lagerräumen in eine Wohnung im

    Entsprechendes gilt auch für Nutzungsänderungen (BayVGH, B. v. 27.2.2015 - 15 ZB 13.2384 - juris Rn. 11; B. v. 12.1.2007 - 1 ZB 05.2572 - juris Rn. 12).
  • VG München, 23.09.2020 - M 9 K 18.1525

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Nutzungsänderung eines Wohnhauses

    Bauliche Änderungen eines Gebäudes lösen, selbst wenn sie für die Berechnung der Abstandfläche maßgebliche Bauteile nicht unmittelbar berühren, grundsätzlich eine abstandflächenrechtliche Neubeurteilung für das gesamte Gebäude aus, wenn sie im Vergleich zum bisherigen Zustand spürbare nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Belüftung und Besonnung oder des nachbarlichen "Wohnfriedens" (vgl. dazu BayVGH, U.v. 3.12.2014 - 1 B 14.819 - juris Rn. 17) haben können (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2007 - 1 ZB 05.2572 - juris Rn. 12; U.v. 26.4.2007 - 26 B 06.1460 - juris Rn. 22; U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2672 - juris Rn. 35).
  • VG München, 15.09.2011 - M 11 K 11.198

    Nutzungsänderung Gaststätte zu Spielhalle; Abstandsflächenrelevanz; Brandschutz

    Jedenfalls ist bei Nutzungsänderungen grundsätzlich dann eine abstandsflächenrechtliche Neubeurteilung erforderlich, wenn die Nutzungsänderung im Vergleich zum bisherigen Bestand ungünstigere Auswirkungen auf die nachbarlichen Interessen als möglich erscheinen lassen (BayVGH vom 12.1.2007, 1 ZB 05.2572; vom 20.2.1990, BayVBl. 1990, 500; vom 15.4.1981, BayVBl. 1981, 537; Dhom in: Simon/Busse, BayBO, Art. 6, RdNrn. 14 ff.).
  • VG München, 05.05.2008 - M 8 K 07.4404

    Nachbarklage gegen Nutzungsänderung; Kindergarten mit 3 Gruppen à 15 Kindern im

    Gleiches gilt im Ergebnis für die Regelungen der Abstandsflächen, Art. 6 ff. BayBO 1998: Unabhängig von der Frage einer notwendigen "abstandsflächenrechtlichen Neubetrachtung" bei Nutzungsänderungen (vgl. dazu etwa BayVGH, Beschluss vom 12.1.2007, Az. 1 ZB 05.2572 - aus juris) ist eine Abstandsflächenverletzung bzgl. der Klägerin schon aufgrund der Situierung des Hauptbaukörpers ausgeschlossen.
  • VG München, 05.05.2008 - M 8 K 07.5297

    Nachbarklage gegen Nutzungsänderung; Kindergarten mit 3 Gruppen à 15 Kindern im

    Gleiches gilt im Ergebnis für die Regelungen der Abstandsflächen, Art. 6 ff. BayBO 1998: Unabhängig von der Frage einer notwendigen "abstandsflächenrechtlichen Neubetrachtung" bei Nutzungsänderungen (vgl. dazu etwa BayVGH, Beschluss vom 12.1.2007, Az. 1 ZB 05.2572 - aus juris) ist eine Abstandsflächenverletzung bzgl. der Kläger schon aufgrund der Situierung des Hauptbaukörpers ausgeschlossen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht