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   BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85   

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https://dejure.org/1986,473
BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85 (https://dejure.org/1986,473)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1986 - 1 ABR 11/85 (https://dejure.org/1986,473)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 (https://dejure.org/1986,473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Aufstellung von Dienstplänen - Einführung von Schichtarbeit durch den verbindlichen Spruch der Einigungsstelle - Angemessene Berücksichtigung der Belange der betroffenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 248
  • BB 1987, 404
  • DB 1987, 692
  • JR 1987, 220
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.06.1969 - 3 AZR 180/68

    Wendezeit - Omnibus-Kraftfahrers - Beanspruchung des Fahrers - Dienstschicht -

    Auszug aus BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85
    Das hat das Bundesarbeitsgericht schon zu der entsprechenden Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. a BetrVG 1952 ausgesprochen (Urteil vom 4. Juni 1969 - 3 AZR 180/68 - AP Nr. 1 zu § 16 BMT-G II).
  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85
    Allenfalls mag ein solcher Spruch der Einigungsstelle die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. Beschluß des Senats vom 2. März 1982, BAG 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und zuletzt Beschluß des Senats vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - Paisy-Entscheidung - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79

    Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit

    Auszug aus BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85
    Allenfalls mag ein solcher Spruch der Einigungsstelle die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. Beschluß des Senats vom 2. März 1982, BAG 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und zuletzt Beschluß des Senats vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - Paisy-Entscheidung - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85
    Zur Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 1972 hat der Senat ausgesprochen, daß dieses Mitbestimmungsrecht auch die Aufstellung eines Rufbereitschaftsplanes umfasse (Beschluß vom 21. Dezember 1982, BAG 41, 200 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

    Begnügen sie sich mit der Regelung von Kriterien und Grundsätzen, ist es zulässig, die Aufstellung von Einzelschichtplänen nach diesen Vorgaben dem Arbeitgeber zu überlassen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - aaO; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20).
  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 2 bei der Umsetzung von

    Der Senat hat im Beschluß vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) entschieden, dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterfalle nicht nur die Frage, ob im Betrieb überhaupt in mehreren Schichten gearbeitet werden soll und wann die einzelnen Schichten beginnen und enden sollen.
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

    Gegenstand der betrieblichen Regelung ist dann ausschließlich das Verfahren über die Schichtplanaufstellung und die sich anschließende Beteiligung des Betriebsrats (vgl. BAG 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - zu B 2 der Gründe) .
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