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   BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 33/00   

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https://dejure.org/2001,2975
BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 33/00 (https://dejure.org/2001,2975)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2001 - 1 ABR 33/00 (https://dejure.org/2001,2975)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2001 - 1 ABR 33/00 (https://dejure.org/2001,2975)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei der zeitlichen Lage von Mitarbeiterversammlungen des Arbeitgebers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitarbeiterversammlung - Betriebsübliche Arbeitszeit - Arbeitgeber - Direktionsrecht - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Teilnahmepflicht

  • Judicialis

    BetrVG § 45; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 45 § 87 Abs 1 Nr. 3
    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Anberaumung von Mitarbeiterversammlung außerhalb der Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 45, § 78 Abs. 1 Nr. 3
    Mitarbeiterversammlung des Arbeitgebers außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 976
  • BB 2001, 1640
  • DB 2001, 2055
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamm, 11.01.2000 - 13 TaBV 94/99

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Anberaumung von Mitarbeiterversammlung

    Auszug aus BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 33/00
    1 ABR 33/00 13 TaBV 94/99.

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Januar 2000 - 13 TaBV 94/99 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

    Auszug aus BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 33/00
    Ob dem Antrag mit diesem globalen Inhalt stattgegeben werden kann, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379, 381; 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 298).

    Ihm kann hinsichtlich der mitbestimmungspflichtigen Fälle auch nicht teilweise stattgegeben werden, da er sich insoweit nicht auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht (BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 300).

  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen

    Auszug aus BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 33/00
    Ob dem Antrag mit diesem globalen Inhalt stattgegeben werden kann, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379, 381; 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 298).
  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen

    Auszug aus BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 33/00
    Dieses Interesse bezieht sich nicht nur darauf, ob die betriebsübliche Arbeitszeit überhaupt verlängert werden soll, sondern auch auf die gerechte Verteilung der mit der Leistung von Überstunden verbundenen Belastungen und Vorteile (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 15/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 81 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 61, zu B I 2 b der Gründe; 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 15/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 33/00
    Dieses Interesse bezieht sich nicht nur darauf, ob die betriebsübliche Arbeitszeit überhaupt verlängert werden soll, sondern auch auf die gerechte Verteilung der mit der Leistung von Überstunden verbundenen Belastungen und Vorteile (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 15/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 81 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 61, zu B I 2 b der Gründe; 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55).
  • LAG Hamburg, 10.01.2007 - 4 TaBV 3/05

    Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der zeitlichen Lage von Schulungs-

    Zweck des Mitbestimmungsrechts bei der Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit der § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist es, die Interessen der Arbeitnehmer bei der Anordnung zusätzlicher Arbeitsleistungen zur Geltung zu bringen (BAG 13.03.2001 - 1 ABR 33/00 - AP Nr. 87 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Fitting, a. a. O., § 87 Rz 131; Küttner/Reinecke, a. a. O., "Arbeitszeit" Rz 35 ff).

    Zwecksetzung ist die Herbeiführung von Verteilungsgerechtigkeit und Überforderungsschutz (BAG 13.03.2001 - 1 ABR 33/00 - AP Nr. 87 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; 23.07.1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes m. w. H. auf die Rspr.; Fitting, a. a. O. § 87 Rz 95 ff; ErfK/Kania a. a. O. § 87 Rz 25 ff; Küttner/Reinecke, a. a. O., "Arbeitszeit" Rz 36).

    Die Durchführung einer Mitarbeiterversammlung außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit wurde als mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG angesehen, wenn der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts die Teilnahme anordnen kann oder eine anderweitige Verpflichtung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur Teilnahme besteht (BAG 13.03.2001 - 1 ABR 33/00 - AP Nr. 87 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; zur Anordnung einer außerplanmäßigen Dienstreise, die Reisezeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit des Arbeitnehmers ohne gleichzeitige Arbeitsverpflichtung erforderlich macht und nicht als betriebsverfassungsrechtlich relevante Arbeitszeit bewertet wurde, vgl. allerdings, oben bereits zitiert, BAG 23.07.1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).

    Auch in einer angeordneten Mitarbeiterversammlung außerhalb der Arbeitszeit ist der Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung im eigentlichen Sinne verpflichtet, unterliegt aber gleichwohl dem Direktionsrecht des Arbeitgebers mit der Folge, dass er in seiner privaten Lebensgestaltung eingeschränkt wird (BAG 13.03.2001 - 1 ABR 33/00 - AP Nr. 87 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2002 - 1 Sa 514/01

    Betriebsvereinbarung, Rahmenvereinbarung, Tiefdrucker, Einführung,

    Dabei geht es um den Schutz der Interessen an einer sinnvollen Arbeitszeit- und Freizeiteinteilung und der gerechten Verteilung der Belastungen und Verdienstchancen unter den Arbeitnehmern (BAG, 13.3.2001 - 1 ABR 33/00 - FKHES, § 87 Rz. 131 mit Nachw.), aber auch um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer.
  • ArbG Oldenburg, 17.03.2004 - 2 BV 12/03

    Rechtswidrigkeit der Durchführung einer Mitarbeiterversammlung außerhalb der

    Im Gegensatz zu der zitierten Entscheidung des BAG vom 13.03.2001 (Az. 1 ABR 33/00 , EzA Nr. 62 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) stand dem Antragsteller für die hier gegebene Fallkonstellation ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zu.
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