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   BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvQ 25/06   

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BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvQ 25/06 (https://dejure.org/2006,4808)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.2006 - 1 BvQ 25/06 (https://dejure.org/2006,4808)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 2006 - 1 BvQ 25/06 (https://dejure.org/2006,4808)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht; Sofortige Vollziehbarkeit des Verbots einer Kundgebung

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; StGB § 130 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; GG Art. 8
    Ablehnung eines Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Versagung einer angemeldeten Versammlung unter dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß"

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; GG Art. 8
    Ablehnung eines Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Versagung einer angemeldeten Versammlung unter dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt erneut verboten

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.8.2006)

    Verbot von Neonazi-Demo in Wunsiedel bestätigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvQ 25/06
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).

    Bei einem - wie hier - offenen Ausgang eines möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweiligen Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvQ 25/06
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).
  • VGH Bayern, 10.08.2006 - 24 CS 06.1965

    Verbot der Heß-Kundgebung in Wunsiedel bestätigt

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvQ 25/06
    unter Aufhebung der Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. August 2006 - 24 CS 06.1965 - und des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 18. Juli 2006 - B 1 S 06.634 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen das Verbot des Landratsamtes Wunsiedel vom 6. Juli 2006 - 3/30 - 1341 - wiederherzustellen,.
  • BVerfG, 16.08.2005 - 1 BvQ 25/05

    Versammlungsfreiheit; einstweilige Anordnung des BVerfG (Folgenabwägung; doppelte

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvQ 25/06
    Die 1. Kammer des Ersten Senats hat in ihrem Beschluss vom 16. August 2005 - 1 BvQ 25/05 - zu der im Jahr 2005 geplanten Demonstration einige der insoweit klärungsbedürftigen Fragen zu einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Auslegung und Anwendung des § 130 Abs. 4 StGB auf eine Versammlung des vorliegend zu beurteilenden Zuschnitts aufgeführt.
  • VG Bayreuth, 18.07.2006 - B 1 S 06.634

    Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der Heß-Kundgebung am 19. August 2006 in

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvQ 25/06
    unter Aufhebung der Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. August 2006 - 24 CS 06.1965 - und des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 18. Juli 2006 - B 1 S 06.634 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen das Verbot des Landratsamtes Wunsiedel vom 6. Juli 2006 - 3/30 - 1341 - wiederherzustellen,.
  • VG Bayreuth, 09.05.2006 - B 1 K 05.768
    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvQ 25/06
    Zwischenzeitlich hat das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth in einem Beschluss vom 9. Mai 2006 - B 1 K 05.768 - im Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit des für das Jahr 2005 ausgesprochenen Versammlungsverbots entschieden und die Klage des hiesigen Antragstellers mit eingehender Begründung abgewiesen.
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvQ 25/06
    Bei einem - wie hier - offenen Ausgang eines möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweiligen Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).
  • VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894

    Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"

    Ich betrachte ihn deshalb in der Tat auch als Helden" (vgl. BayVGH vom 10.8.2006 BayVBl. 2006, 760/761).
  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 10 CS 09.1604

    Heß-Gedenkveranstaltung in Wunsiedel bleibt verboten

    Diese (damals noch auf § 15 VersG gestützten) Verbote hielten im Eilverfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof der gerichtlichen Nachprüfung stand (vgl. BayVGH vom 5.8.2008 Az. 10 CS 08.2005 - juris, vom 2.8.2007 Az. 24 CS 07.1784 - juris, vom 10.8.2006 BayVBl. 2006, 760 und vom 10.8.2005 BayVBl. 2005, 755).

    Die beim Bundesverfassungsgericht gestellten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatten ebenfalls keinen Erfolg (vgl. BVerfG vom 13.8.2008 Az. 1 BvR 2102/08, vom 13.8.2007 NVwZ 2008, 73, vom 14.8.2006 BayVBl. 2006, 760 und vom 16.8.2005 BayVBl. 2005, 755).

  • BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09

    Verbot der Versammlung in Wunsiedel am 22. August 2009 bleibt aufrechterhalten

    In den vergangenen Jahren hat die Kammer den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung insbesondere unter Verweis auf die in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gebrachte Einschätzung des Gesetzgebers zur Gewichtung des Schutzguts von § 130 Abs. 4 StGB abgelehnt (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 16. August 2005 - 1 BvQ 25/05 - Beschluss vom 14. August 2006 - 1 BvQ 25/06 - Beschluss vom 13. August 2007 - 1 BvR 2075/07 - Beschluss vom 13. August 2008 - 1 BvR 2102/08 -).
  • VG Bayreuth, 24.06.2009 - B 1 S 09.410

    1. Das Verbot der mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" angemeldeten Kundgebung

    Dieses hat in mehreren Sofortverfahren hinsichtlich Heß-Gedenkkundgebungen in Wunsiedel keine abschließende Entscheidung getroffen, sondern die Frage, ob der Tatbestand des § 130 Abs. 4 StGB verwirklicht ist, einer Klärung in einem Hauptsacheverfahren vorbehalten (z.B. BVerfG vom 15.8.2008 Az. 1 BvQ 33/08, vom 13.8.2008 Az. 1 BvR 2102/08, vom 13.8.2007 Az. 1 BvR 2075/07, vom 13.8.2008 Az. 1 BvR 2102/08, vom 14.8.2006 Az. 1 BvQ 25/06 und vom 16.8.2005 Az. 1 BvQ 25/05).
  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 24 CS 07.1784

    Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten

    Seit der Änderung des § 130 Abs. 4 StGB hat der Senat in mehreren Entscheidungen (zuletzt Beschluss vom 10.8.2006 Az. 24 CS 06.1965 BayVBl 2006, 760; vorher Beschluss vom 10.8.2005 Az. 24 CS 05.2053 BayVBl 2005, 755) Beschwerden des Antragstellers gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen, mit denen auf § 130 Abs. 4 StGB gestützte Verbotsverfügungen des Landratsamts bestätigt wurden.
  • VGH Bayern, 17.08.2007 - 24 CS 07.2063

    Verbot der Heß-Demo in München bestätigt

    Der angefochtene Bescheid und das Verwaltungsgericht gehen mit Recht davon aus, dass die Person von Rudolf Heß als "Aufhänger" dient, um über seine Person die NS-Gewalt- und Willkürherrschaft in ein positives Licht zu rücken, die Kundgebung als Plattform zur Verherrlichung des Nationalsozialismus zu nutzen und damit letztlich Straftaten nach § 130 Abs. 4 StGB zu begehen (vgl. dazu bereits BayVGH vom 10.8.2005 BayVBl 2005, 755; BayVGH vom 10.8.2006 BayVBl 2006, 760; BayVGH vom 2.8.2007 Az. 24 CS 07.1784).
  • VG Kassel, 16.08.2006 - 2 G 1268/06

    Verbot einer Versammlung während einer Gedenkveranstaltungen der Neonazi-Szene;

    Auch dieses Verbot ist bestandskräftig (Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.08.2006 zum Beschluss vom 14.08.2006 im Verfahren 1 BvQ 25/06 im Internet).
  • VG Gera, 15.08.2006 - 1 E 736/06
    Eilanträge des Anmelders vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth (Az. B 1 S 06.634), vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az. 24 CS 06.1965) sowie vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvQ 25/06) blieben ohne Erfolg.
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