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   BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95   

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https://dejure.org/2000,448
BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95 (https://dejure.org/2000,448)
BVerfG, Entscheidung vom 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95 (https://dejure.org/2000,448)
BVerfG, Entscheidung vom 06. September 2000 - 1 BvR 1056/95 (https://dejure.org/2000,448)
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Referentenwahl - "Kultur: Ein Jude?"

§ 130 StGB, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Anforderungen an die Wertung einer Äußerung als diffamatorisch

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verkennung der Anforderungen aus GG Art 5 Abs 1 S 1 an die Deutung von Äußerungen bei strafgerichtlicher Verurteilung wegen Volksverhetzung - Beachtung möglicher Auslegungsvarianten

  • Wolters Kluwer

    Volksverhetzung - Pressefreiheit - Meinungsfreiheit - Journalist - Berichterstattung - Gesamtzusammenhang - Schlagzeile - In dubio pro reo - Zweifelssatz

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    StGB § 130 Nr. 1 a.F.; ; StGB § 130 a.F.; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; StGB § 130
    Presseäußerung als Volksverhetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Volksverhetzung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Volksverhetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 61
  • NStZ 2001, 26
  • afp 2000, 563
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 90, 241; 93, 266).

    Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf § 185 StGB ausdrücklich ausgeführt (vgl. BVerfGE 93, 266 ), gilt aber gleichermaßen für den Straftatbestand des § 130 StGB a.F. .

    Wegen der Bedeutung der Sinnerfassung von Äußerungen für das Ergebnis unterliegen diese fachgerichtlichen Feststellungen der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Da die Menschenwürde im Verhältnis zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ), führt allerdings bereits die Bejahung der tatbestandlichen Voraussetzungen dazu, dass Belange der Meinungsfreiheit immer schon dann, wenn nur der Tatbestand des § 130 StGB a.F. verwirklicht ist, prinzipiell keine Berücksichtigung mehr finden.

    Wegen dieses die Belange der Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Schmähkritik eng definiert (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95
    Der Angriff müsse sich mithin gegen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit, nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte, richten (BGHSt 40, 97 ).

    Allerdings kann eine Verletzung angesichts der Begleitumstände des Gebrauchs des Begriffs im Einzelfall vorliegen, insbesondere wenn der sich Äußernde sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziert oder seine Äußerungen sonst damit in Zusammenhang stehen (vgl. BGHSt 40, 97 ).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 90, 241; 93, 266).

    Dazu gehört auch § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ), auf den die Strafgerichte die Verurteilung gestützt haben.

  • OLG Köln, 17.09.1985 - 15 U 96/85
    Auszug aus BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95
    So darf eine Zeitungsüberschrift nicht isoliert von dem dazugehörigen Zeitungsbericht betrachtet werden (vgl. dazu auch OLG Köln, AfP 1985, S. 295 ).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schützt die verfassungsrechtlich durch Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete Menschenwürde den sozialen Wert- und Achtungsanspruch des Menschen, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfGE 87, 209 ).
  • BayObLG, 29.11.1996 - 2St RR 177/96

    Dauer der Auslegung von Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95
    Damit werden das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 1. Juli 1996 - 4 Ns 202 Js 44133/92 a - und der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. November 1996 - 2St RR 177/96 - gegenstandslos.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95
    Diese haben dabei jedoch, wenn es sich um ein Gesetz handelt, das die Meinungsfreiheit einschränkt, die sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auch auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95
    Im vorliegenden Fall geht es ungeachtet des Verbreitungsmediums allein um die Frage, ob eine bestimmte Äußerung strafrechtlich sanktioniert werden durfte (vgl. BVerfGE 85, 1 ).
  • KG, 11.03.2020 - 10 W 13/20

    Auskunftserteilung über Bestands- und Nutzerdaten auf Online-Plattform bei

    Verletzungen der Menschenwürde sind mit der Berufung auf die Meinungsfreiheit nicht zu rechtfertigen und stellen eine der Schmähkritik entsprechende strafrechtlich relevante Handlung dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.09.2000, 1 BvR 1056/95, Juris Rn. 39 = NJW 2001, 61ff.).
  • VG Gießen, 09.08.2019 - 4 K 2279/19

    NPD-Plakate in Ranstadt zu Unrecht abgehängt

    Der Angriff muss sich mithin gegen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit, nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte, richten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.09.2000, 1 BvR 1056/95).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Die Äußerungen dienen nicht der Wissenschaft, Forschung oder Lehre (BVerfG - Kammer - Beschluß vom 30. November 1988 - 1 BvR 900/88 -. BVerwG NVwZ 1988, 933); sie sind auch nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt (BVerfGE 90, 241; BVerfG - Kammer - Beschluß vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -).

    Die Ehrverletzung (zu den Grenzen der Meinungsfreiheit vgl. BVerfG - Kammer Beschluß vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -) trat jedenfalls mit der Kenntniserlangung des ermittelnden Polizeibeamten ein (vgl. BGHSt 9, 17; Tröndle/Fischer aaO § 185 Rdn. 15; Lenckner aaO § 185 Rdn. 5, 16).

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