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   BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05   

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BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05 (https://dejure.org/2005,1602)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.2005 - 1 BvR 961/05 (https://dejure.org/2005,1602)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 2005 - 1 BvR 961/05 (https://dejure.org/2005,1602)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zulässige Auflage bezüglich eines von einer NPD-Jugendorganisation für den 08.05.2005 in Berlin geplanten Demonstrationszugs, nicht am Mahnmal für die ermordeten Juden Europas vorbeizuziehen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit einer Versammlung der "Jungen Nationaldemokraten"; Erfolgsaussichten als maßgebliche Entscheidungsgrundlage bei derartigen Rechtsmitteln; ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 32 Abs. 5 Satz 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; VersG § 15 Abs. 1; ; VersG § 15 Abs. 2; ; VersG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; VersG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; VersG § 15 Abs. 2 Satz 2; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Auflage hinsichtlich des Weges einer Demonstration einer NPD-Jugendorganisation aus Anlass des 60. Jahrestages des Kriegsendes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen - Begründung der Ablehnung der einstweiligen Anordnung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    NPD-Demonstration nur unter Auflagen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbot einer Versammlung am Holocaust-Mahnmal

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 104
  • NJW 2005, 3060 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1055
  • DVBl 2005, 969
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05
    Wird den gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kann die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsbehördliche Auflagen hergestellt werden (vgl. BVerfGE 104, 92 ).

    Bei der Veranstaltung handelt es sich um die örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung, also um eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG (vgl. BVerfGE 104, 92 ).

  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr).
  • OVG Berlin, 04.05.2005 - 1 S 38.05

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde; Verbot eines rechtsradikalen

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05
    gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 4. Mai 2005 - OVG 1 S 38.05 -,.
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05
    An derartige Tatsachenfestellungen ist das Bundesverfassungsgericht gebunden (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • VG Berlin, 29.04.2005 - 1 A 66.05

    Keine Demo der NPD-Jugendorganisation am Holocaust-Mahnmal

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05
    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. April 2005 - VG 1 A 66.05 -,.
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05
    Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde können ferner maßgeblich werden, wenn verwaltungsgerichtliche Beschlüsse betroffen sind, die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen sind und die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen, insbesondere wenn die behauptete Rechtsverletzung bei Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, die Entscheidung in der Hauptsache also zu spät käme (vgl. BVerfGE 46, 160 ; Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 -, NJW 2004, S. 2814).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05
    Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde können ferner maßgeblich werden, wenn verwaltungsgerichtliche Beschlüsse betroffen sind, die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen sind und die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen, insbesondere wenn die behauptete Rechtsverletzung bei Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, die Entscheidung in der Hauptsache also zu spät käme (vgl. BVerfGE 46, 160 ; Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 -, NJW 2004, S. 2814).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05
    An derartige Tatsachenfestellungen ist das Bundesverfassungsgericht gebunden (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15

    "Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig

    vgl. zu dem diesbezüglichen grundrechtlichen Kontext auch BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvR 961/05 -, juris Rn. 16 ff.
  • OVG Sachsen, 19.04.2018 - 3 B 126/18

    Alkoholverbot; Versammlungsauflage; gemischte Veranstaltung

    Wird den gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kann die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsbehördliche Auflagen hergestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 6. Mai 2005 - 1 BvR 961/05 - juris Rn. 24; SächsOVG, a. a. O.).
  • VerfGH Thüringen, 03.12.2014 - VerfGH 2/14

    Organstreitverfahren der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

    Versammlungen sowie der Aufruf hierzu stellen Formen der Kommunikation dar, derer sich auch staatliche Stellen bedienen dürfen, auch wenn ihre Vertreter selbst nicht Grundrechtsträger sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvR 961/05 -, juris Rn. 24).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.07.2005 - 1 BvR 961/05   

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BVerfG, 11.07.2005 - 1 BvR 961/05 (https://dejure.org/2005,33119)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.2005 - 1 BvR 961/05 (https://dejure.org/2005,33119)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - 1 BvR 961/05 (https://dejure.org/2005,33119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage bezüglich eines von einer NPD-Jugendorganisation für den 08.05.2005 in Berlin geplanten Demonstrationszuges, nicht am Denkmal für die ermordeten Juden Europas vorbeizuziehen

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin, 04.05.2005 - 1 S 38.05

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde; Verbot eines rechtsradikalen

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2005 - 1 BvR 961/05
    gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 4. Mai 2005 - OVG 1 S 38.05 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. April 2005 - 1 A 66.05 -, c) die Auflage Nr. 1 der Verfügung des Polizeipräsidenten in Berlin vom 26. April 2005 - LKA 5721-07702/010505 -.
  • VG Berlin, 29.04.2005 - 1 A 66.05

    Keine Demo der NPD-Jugendorganisation am Holocaust-Mahnmal

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2005 - 1 BvR 961/05
    gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 4. Mai 2005 - OVG 1 S 38.05 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. April 2005 - 1 A 66.05 -, c) die Auflage Nr. 1 der Verfügung des Polizeipräsidenten in Berlin vom 26. April 2005 - LKA 5721-07702/010505 -.
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   BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 961/05   

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BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 961/05 (https://dejure.org/2005,35235)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.2005 - 1 BvR 961/05 (https://dejure.org/2005,35235)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 2005 - 1 BvR 961/05 (https://dejure.org/2005,35235)
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Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung abgelehnt - NPD-Demo am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen

Verfahrensgang

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