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   OLG Zweibrücken, 09.02.2023 - 1 OLG 2 Ss 40/22   

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https://dejure.org/2023,3265
OLG Zweibrücken, 09.02.2023 - 1 OLG 2 Ss 40/22 (https://dejure.org/2023,3265)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.02.2023 - 1 OLG 2 Ss 40/22 (https://dejure.org/2023,3265)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - 1 OLG 2 Ss 40/22 (https://dejure.org/2023,3265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Strafbarkeit wegen Verwendung eines allgemeinkundigen Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86a ; StPO § 349 Abs. 2
    Allgemeinkundige Tatsache des Symbols der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt; Keine Notwendigkeit der Beweiserhebung bei allgemeinkundiger Tatsache; Verwendung des Symbols NSV in öffentlichem Facebook-Post

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 379
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.02.2023 - 1 OLG 2 Ss 40/22
    Dabei genügt, dass sich der Verein ein bestimmtes Symbol - etwa durch formale Widmung oder durch schlichte Übung - derart zu eigen gemacht hat, dass dieses zumindest auch als sein Kennzeichen erscheint, ohne dass es auf die Unverwechselbarkeit des Kennzeichens ankommt (BGH, Urteile vom 09.07.2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 13 mwN; vom 13.08.2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20 ff.).

    Durch eine solche Modifikation wird dem Namen der Vereinigung regelmäßig auch der Charakter eines Sinnbildes verliehen (s. BGH, Urteile vom 09.07.2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 14; vom 13.08.2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 22 f.; Anstötz in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 86a Rn. 7).

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.02.2023 - 1 OLG 2 Ss 40/22
    Dabei genügt, dass sich der Verein ein bestimmtes Symbol - etwa durch formale Widmung oder durch schlichte Übung - derart zu eigen gemacht hat, dass dieses zumindest auch als sein Kennzeichen erscheint, ohne dass es auf die Unverwechselbarkeit des Kennzeichens ankommt (BGH, Urteile vom 09.07.2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 13 mwN; vom 13.08.2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20 ff.).

    Durch eine solche Modifikation wird dem Namen der Vereinigung regelmäßig auch der Charakter eines Sinnbildes verliehen (s. BGH, Urteile vom 09.07.2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 14; vom 13.08.2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 22 f.; Anstötz in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 86a Rn. 7).

  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.02.2023 - 1 OLG 2 Ss 40/22
    b) Das Verwenden des Kennzeichens in einem öffentlichen Post auf Facebook (s. hierzu BGH, Beschluss vom 19.08.2014 - 3 StR 88/14, juris Rn. 17) unterfällt dem Schutzzweck der Norm.

    Es genügt nicht, dass die von ihr bereitgestellten Inhalte von Deutschland aus abgerufen wurden (s. BGH, Beschluss vom 19.08.2014 - 3 StR 88/14, BGHR StGB § 9 Abs. 1 Tatort 6 Rn. 9 f.; zur neuen Rechtslage s. Anstötz in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 86a Rn. 4).

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.02.2023 - 1 OLG 2 Ss 40/22
    § 86a StGB will verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungswidriger Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (BGH, Urteil vom 15.03.2007 - 3 StR 486/06, BGHSt 51, 244 Rn. 5 mwN; Steinsiek in LK-StGB, 13. Aufl., § 86a Rn. 1; s. auch BVerfG, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 BvR 150/03, NJW 2006, 3050 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06

    Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.02.2023 - 1 OLG 2 Ss 40/22
    § 86a StGB will verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungswidriger Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (BGH, Urteil vom 15.03.2007 - 3 StR 486/06, BGHSt 51, 244 Rn. 5 mwN; Steinsiek in LK-StGB, 13. Aufl., § 86a Rn. 1; s. auch BVerfG, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 BvR 150/03, NJW 2006, 3050 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.02.2023 - 1 OLG 2 Ss 40/22
    Allgemeinkundig sind Tatsachen, von denen verständige Menschen aufgrund ihrer Lebenserfahrung regelmäßig Kenntnis haben oder über die sie sich aus allgemein zugänglichen zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde so sicher unterrichten können, dass sie von ihrer Wahrheit überzeugt sein können (BVerfG, Beschluss vom 03.11.1959 - 1 BvR 13/59, BVerfGE 10, 177, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 14.07.1954 - 6 StR 180/54, BGHSt 6, 292 f.; Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 204; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 244 Rn. 51).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.02.2023 - 1 OLG 2 Ss 40/22
    Allgemeinkundig sind Tatsachen, von denen verständige Menschen aufgrund ihrer Lebenserfahrung regelmäßig Kenntnis haben oder über die sie sich aus allgemein zugänglichen zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde so sicher unterrichten können, dass sie von ihrer Wahrheit überzeugt sein können (BVerfG, Beschluss vom 03.11.1959 - 1 BvR 13/59, BVerfGE 10, 177, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 14.07.1954 - 6 StR 180/54, BGHSt 6, 292 f.; Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 204; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 244 Rn. 51).
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