Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.11.2020 - 1 S 3396/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36656
VGH Baden-Württemberg, 12.11.2020 - 1 S 3396/20 (https://dejure.org/2020,36656)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.11.2020 - 1 S 3396/20 (https://dejure.org/2020,36656)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. November 2020 - 1 S 3396/20 (https://dejure.org/2020,36656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,36656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    CoronaVO - befristete Untersagung des Betriebs von Prostitutionsstätten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1a Abs 6 S 1 Nr 2 CoronaVV BW 3, § 2 Abs 1 IfSG, § 32 IfSG, Art 12 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Befristete Untersagung von Prostitutionsbetrieben wegen Coronavirus in Baden-Württemberg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit der befristeten Untersagung des Betriebs von Prostitutionsstätten durch § 1a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 CoronaVO mit höherrangigem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Befristete Untersagung von Prostitutionsbetrieben wegen Coronavirus in Baden-Württemberg ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (32)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2020 - 1 S 3396/20
    Dabei ermächtigt § 28 Abs. 1 IfSG nach seinem Wortlaut, seinem Sinn und Zweck und dem Willen des Gesetzgebers zu Maßnahmen auch gegenüber Nichtstörern (vgl. ausf. zum Ganzen Senat, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 - juris; Beschl. v. 23.04.2020 - 1 S 1003/20 - je m.w.N.).

    Es ist fraglich, ob Maßnahmen der Exekutive zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts vereinbar sind, wenn die Maßnahmen bereits über einen längeren Zeitraum in Bezug auf dieselben Personen Grundrechtseingriffe bewirkt haben und weiter bewirken (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 - juris, und zuletzt BayVGH, Beschl. v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - jeweils m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1, 2 IfSG im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes in seiner Ausprägung als Parlamentsvorbehalt eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage etwa für die landesweite Schließung bestimmter Arten von privat betriebenen Dienstleistungsbetrieben und Verkaufsstellen durch eine Rechtsverordnung begründen (vgl. Senat, Beschl. v. 09.04.2020, a.a.O.) und zu langandauernden Eingriffen in grundrechtliche Freiheitsrechte durch die Exekutive ermächtigen (vgl. dazu BayVGH, Beschl. v. 29.10.2020, a.a.O.).

    Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit steht dem Gesetzgeber ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. dazu ausf. Senat, Beschl. v. 09.04.2020, a.a.O., und v. 30.04.2020 - 1 S 1101/20 -, je m.w.N.).

    Ein Gesetz ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. nur Senat, Beschl. v. 09.04.2020, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2020 - 1 S 3396/20
    Der Antragsgegner hat den ihm bei der Beurteilung der Eignung einer Maßnahme zustehenden Beurteilungsspielraum (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145, 172 f., und Senat, Beschl. v. 009.04.2020, a.a.O., jeweils m.w.N.) angesichts des oben skizzierten Stands des Infektionsgeschehens sowie der wissenschaftlichen Fachdiskussion aller Voraussicht nach nicht überschritten.

    Ein Gesetz ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können, wobei dem Gesetzgeber auch insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.1984, a.a.O., und v. 09.03.1994, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen Sperrstundenregelungen und Beschränkung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2020 - 1 S 3396/20
    Es ist fraglich, ob Maßnahmen der Exekutive zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts vereinbar sind, wenn die Maßnahmen bereits über einen längeren Zeitraum in Bezug auf dieselben Personen Grundrechtseingriffe bewirkt haben und weiter bewirken (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 - juris, und zuletzt BayVGH, Beschl. v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - jeweils m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1, 2 IfSG im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes in seiner Ausprägung als Parlamentsvorbehalt eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage etwa für die landesweite Schließung bestimmter Arten von privat betriebenen Dienstleistungsbetrieben und Verkaufsstellen durch eine Rechtsverordnung begründen (vgl. Senat, Beschl. v. 09.04.2020, a.a.O.) und zu langandauernden Eingriffen in grundrechtliche Freiheitsrechte durch die Exekutive ermächtigen (vgl. dazu BayVGH, Beschl. v. 29.10.2020, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Allgemeinverfügung: Erweiterung der Maskenpflicht

    Im Parlamentsvorbehalt wurzelnde Bedenken, die sich in Bezug auf einige der seit März 2020 zur Pandemiebekämpfung durch Rechtsverordnung normierten Maßnahmen wie beispielsweise umfassende Betriebsschließungen ergeben haben (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.11.2020 - 1 S 3396/20 -, juris Rn. 20 f. und grundlegend Beschluss vom 09.04.2020 - 1 S 925/20 -, juris Ls. 3 und Rn. 37 ff.; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 -, juris Ls. und Rn. 28 ff.), bestehen in Bezug auf die von den Antragstellern im vorliegenden Verfahren beanstandeten Regelungen in der Allgemeinverfügung WWW aller Voraussicht nach nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - 9 S 4070/20

    Corona-Krise; Schließung von Schulen; Verletzung des landesrechtlichen

    Der aus Art. 3 Abs. 1 GG für den parlamentarischen Gesetzgeber folgende Maßstab gilt für die normsetzende Exekutive entsprechend (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.11.2020 - 1 S 3396/20 -, juris).
  • VG Hamburg, 08.12.2020 - 15 E 4706/20

    Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin einer Prostitutionsstätte gegen die aus der

    Dies Ergebnis entspricht im Übrigen den veröffentlichten Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit der anderen Bundesländer zu Prostitutionsstätten (vgl. insbesondere OVG Saarland, Beschluss vom 18.11.2020, 2 B 339/20, juris Rn. 9 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.11.2020, 13 B 1655/20.NE, juris Rn. 23 ff.; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 12.11.2020, 1 S 3396/20, juris Rn. 22 ff.; Nieds.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht