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   OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01   

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OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01 (https://dejure.org/2002,2872)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01 (https://dejure.org/2002,2872)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 1 Ss (S) 68/01 (https://dejure.org/2002,2872)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorlage zum Bundesgerichtshof zum Diebstahl mit Waffen: Behandlung eines mitgeführten Taschenmessers als "anderes gefährliches Werkzeug"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Diebstahl mit Waffen; Gefährliches Werkzeug; Diebstahl; Waffe; Gegenstand; Objektiv gefährlich; Subjektiv gefährlich

  • Judicialis

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 a; ; StGB § 244; ; StGB a.F. § 223 a; ; StGB § 250; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 243 Abs. 2; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 b; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2; ; GVG § 121 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Diebstahl mit Waffen; Gefährliches Werkzeug; Diebstahl; Waffe; Gegenstand; Objektiv gefährlich; Subjektiv gefährlich

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nichtvermögensdelikte, Zusammengeklapptes Taschenmesser als gefährliches Werkzeug?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1735
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.02.1999 - 3 ARs 1/99

    Begriff der "Waffe" und des "gefährlichen Werkzeuges" beim Schweren Raub

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01
    Denn das "gefährliche Werkzeug" muss in der hier anzuwendenden Vorschrift nur "mitgeführt" werden, sodass es zu einer konkreten Benutzung, an deren Art die Gefährlichkeit zu messen wäre, gar nicht kommt und der Täter an eine solche Benutzung noch nicht einmal gedacht haben muss (so nunmehr der 3. Senat des BGH in NStZ 1999, 301, 302; Eser in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 244 Rdnr.5; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 244 Rdnr.7; Kindhäuser/Wallau StV 2001, 18; Schlothauer/Sättele, StV 1998, 505; Lesch, GA 1999, 365).

    Da allerdings die Fälle bereits von der Alternative unter Nr. 1 b erfasst sind, in denen sich die Art der konkreten Verwendungsabsicht für den infrage stehenden Einzelfall nachweisen lässt, bleibt als Anwendungsbereich nur noch eine vom Täter vorgenommene generelle, von der konkreten Tat losgelöste Bestimmung des Gegenstandes zur gefährlichen Verwendung Übrig, wie sie vom 3. Senat des Bundesgerichtshofs in dem bereits zitierten Beschluss vom 26.02.1999 - 3 ARs 1/99 - (NStZ 1999, 301) zum Ausdruck gebracht worden ist.

  • OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00

    Diebstahl mit Waffen, gefährliches Werkzeug, Beisichführen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01
    Da sich der Senat bereits durch die genannte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts an seiner beabsichtigten Entscheidung gehindert sieht, kann dahinstehen, ob der Senat auch aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.09.2000 - 2 Ss 638/00 - (StV 2001, 352) zur Vorlage verpflichtet ist.

    Im Übrigen bleibt nach den Feststellungen, die der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zugrundelag, offen, ob es sich bei dem mitgeführten Butterfly-Messer nicht bereits um eine "Waffe" i.S.d. § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB (als Stichwaffe i.S.d. § 1 Abs. 7 WaffG; Steindorf in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, W 12 Rdnr.38; Kindhäuser/Wallau StV 2001, 352, 353) handelte, sodass jenes Messer bereits diesem spezielleren Tatbestandsmerkmal der Vorschrift unterfiel.

  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97

    "sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01
    Der 3. Senat hat in seinem Beschluss selbst zum Vergleich auf seinen Beschluß vom 09.10.1997 - 3 StR 465/97 -(BGHSt 43, 266) hingewiesen, wo er die Sache an den Tatrichter zurückverwiesen hat, weil (in Anwendung von § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG) eine entsprechende Fallgestaltung nicht auszuschließen war.
  • OLG Köln, 20.09.1977 - Ss 514/77
    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01
    Selbst bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen würde die genannte hohe Mindeststrafe zu verhängen sein, da § 243 Abs. 2 StGB auf § 244 StGB keine analoge Anwendung finden kann (OLG Köln NJW 1978, 652; Lenckner JR 1982, 424, 425).
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93

    Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den Großen Senat des BGH -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01
    Dabei ist nicht nur an den vorliegenden Fall zu denken, dass jemand ein Taschenmesser bei sich hat, sondern beispielsweise auch an eine Dame, deren Beauty-Koffer ein Nageletui enthält, oder an einen Raucher mit einer brennenden Zigarette (die nach BGH NStZ 2002, 86 ebenfalls ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB n.F. darstellt), Dies würde gegen den mit Verfassungsrang ausgestatteten Schuldgrundsatz verstoßen, wonach Tatbestand und Rechtsfolge im strafrechtlichen Bereich - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - sachgerecht aufeinander abgestimmt sein müssen und jede Strafe daher in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und zum Verschulden des Täters stehen muss (BVerfG NStZ 1995, 76; Tröndle/Fischer, a.a.O., vor § 13 Rdnr.28; jew. m.w.N. z.Rspr, d. BVerfG).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01
    Gerade in dem hier gebildeten Fall wirkt sich dies deshalb besonders krass aus, da der vorliegende Tatbestand des Diebstahls mit Waffen gemäß § 244 StGB n.F. keinen minderschweren Fall vorsieht und mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten bewehrt ist Dies hätte zur Folge, dass der Richter nicht die Möglichkeit der Anpassung der Strafe an die verschiedenen Grade des Verschuldens und der Schwere eines Tatbestands anpassen könnte, was aber verfassungsrechtlich geboten ist (BVerfG, a.a.O.; BVerfGE 54, 100, 108 f. m.w.R).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99

    Diebstahl mit Waffen bei Mitführen eines Taschenmessers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01
    Hierfür beruft er sich auf die Anmerkung von Kindhäuser/Wallau in StV 2001, 18 (sowie auf die dort zitierte Literatur) zum Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.04.2000 - 5 St RR 206/99 - (StV 2001, 17).
  • BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98

    Schreckschusspistole keine Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01
    Hierfür hat es aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Fälle NStZ-RR 2000, 43; NJW 1999, 2198; 1998, 3130; 1998, 3131; 1998, 2915; 1998, 2916 zitiert, die jeweils zu § 250 StGB ergangen sind und auf welche diese Definition deshalb problemlos angewandt werden konnte, weil dort die Gegenstände i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auch tatsächlich von den Tätern verwandt worden waren, sodass die definitionsgemäße Eignung "nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall", erhebliche Verletzungen zuzufügen, auch geprüft werden konnte.
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01
    Hierfür hat es aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Fälle NStZ-RR 2000, 43; NJW 1999, 2198; 1998, 3130; 1998, 3131; 1998, 2915; 1998, 2916 zitiert, die jeweils zu § 250 StGB ergangen sind und auf welche diese Definition deshalb problemlos angewandt werden konnte, weil dort die Gegenstände i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auch tatsächlich von den Tätern verwandt worden waren, sodass die definitionsgemäße Eignung "nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall", erhebliche Verletzungen zuzufügen, auch geprüft werden konnte.
  • BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01

    Gefährliche Körperverletzung; Gefährliches Werkzeug (Gefahr einer gravierenden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01
    Dabei ist nicht nur an den vorliegenden Fall zu denken, dass jemand ein Taschenmesser bei sich hat, sondern beispielsweise auch an eine Dame, deren Beauty-Koffer ein Nageletui enthält, oder an einen Raucher mit einer brennenden Zigarette (die nach BGH NStZ 2002, 86 ebenfalls ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB n.F. darstellt), Dies würde gegen den mit Verfassungsrang ausgestatteten Schuldgrundsatz verstoßen, wonach Tatbestand und Rechtsfolge im strafrechtlichen Bereich - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - sachgerecht aufeinander abgestimmt sein müssen und jede Strafe daher in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und zum Verschulden des Täters stehen muss (BVerfG NStZ 1995, 76; Tröndle/Fischer, a.a.O., vor § 13 Rdnr.28; jew. m.w.N. z.Rspr, d. BVerfG).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    a) Unter Bezugnahme auf einen - die Entscheidung allerdings nicht tragenden - Hinweis des Senats (NStZ 1999, 301, 302) ist ein Teil der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt StV 2002, 145; StraFo 2006, 467; OLG Braunschweig NJW 2002, 1735, 1736) ebenso wie das vorlegende Oberlandesgericht Celle der Meinung, bei Werkzeugen, die als Gebrauchsgegenstand nicht allgemein zur Verletzung von Personen bestimmt seien, sondern jederzeit sozialadäquat von jedermann bei sich geführt werden könnten, sei erforderlich, dass als subjektives Element eine generelle, vom konkreten Lebenssachverhalt losgelöste Bestimmung des Werkzeuges zur Verwendung gegen Menschen seitens des Täters hinzutrete, ohne dass indes die in § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB vorausgesetzte konkrete Verwendungsabsicht gegeben sein müsse.
  • BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05

    Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende

    Ob dies grundsätzlich ungeachtet der Größe und der eigentlichen Bestimmung als Gebrauchsgegenstand eines solchen Messers auch für Taschenmesser in der Art von Schweizer Offiziersmessern gilt (vgl. BGHSt 43, 266, 268 zu § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; vgl. auch BayObLGSt 2000, 38, 39; OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214) oder ob es im Hinblick darauf, dass sich das Mitsichführen eines solchen Taschenmessers als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens als sozialadäquates Verhalten darstellt, einer einschränkenden Auslegung des Begriffs des gefährlichen Werkzeuges im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB bedarf (vgl. OLG Braunschweig NJW 2002, 1735; OLG Frankfurt StV 2002, 145; für (kleinere) Taschenmesser ausdrücklich offen gelassen in BGH StV 2002, 191, NStZ-RR 2003, 12; zu den hierzu vertretenen Lösungsansätzen vgl. Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 244 Rdn. 8 ff.), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.
  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09

    Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum

    (4) In der Vergangenheit wurde von einem Teil der Rechtsprechung für Werkzeuge, die als Gebrauchsgegenstand nicht allgemein zur Verletzung von Personen bestimmt sind, sondern jederzeit sozialadäquat von jedermann mit sich geführt werden können, ein subjektives Element gefordert, nach dem der Täter generell und unabhängig vom Einzelfall den Gegenstand zur Verwendung gegen Menschen bestimmt haben muss, ohne dass es der in § 244 Abs. 1 Nr. 1 b StGB vorausgesetzten konkreten Verwendungsabsicht bedarf (OLG Braunschweig NJW 2002, 1735, OLG Celle, B.v.17. April 2007, 32 Ss 34/07 zitiert nach juris, OLG Frankfurt StV 2002, 145; StraFo 2006, 467).
  • OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03

    Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB

    Einer vorherigen "Widmung" dahingehend, dass der Täter den Gegenstand generell - von der konkreten Tat losgelöst - zur Bedrohung oder Verletzung von Personen bestimmt hat (so der 3. Senat des BGH in BGH NStZ 1999, 301, 302; OLG Braunschweig NJW 2002, 1735) bedarf es deshalb auch bei solchen Gegenständen nicht, die konstruktionsbedingt nicht zur Verletzung von Personen bestimmt sind, sondern jederzeit in sozialadäquater Weise von jedermann bei sich geführt werden können (wie z. B. ein Taschenmesser); auch in diesen Fällen besteht - sofern das Werkzeug objektiv gefährlich ist - die jederzeitige abstrakte Möglichkeit und Gefahr, dass der Täter sich situationsbedingt spontan, und ohne dies vorher ausdrücklich ins Kalkül gezogen zu haben, des Werkzeugs bedient.

    Es besteht auch kein Erfordernis, etwa um eine Ausuferung der Anwendbarkeit des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB zu vermeiden (so OLG Braunschweig NJW 2002, 1735), das Merkmal des "gefährlichen Werkzeugs" auf der objektiven Tatbestandsebene einschränkend dahingehend auszulegen, dass Täter, die ein objektiv gefährliches Werkzeug mit sich führen, ohne es von vornherein als Gewalt- oder Drohmittel vorzusehen, gegenüber den Tätern zu privilegieren sind, die ein solches Werkzeug gezielt als Nötigungsinstrument mit führen, es nur nicht verwenden; dies gilt für Alltagsgegenstände (Taschenmesser) ebenso wie für denkbares Berufswerkzeug (Teppichmesser, Schraubendreher) oder Diebstahlswerkzeug (Kuhfuß).

  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als

    So soll nach einer Auffassung die Einordnung des Gegenstandes als gefährliches Werkzeug neben seiner Eignung, erhebliche Verletzungen beifügen zu können, als zusätzliches subjektives Merkmal die Feststellung einer generellen, von der konkreten Tat losgelösten Bestimmung des Gegenstandes zur gefährlichen Verwendung seitens des Täters, welche noch nicht die konkrete Verwendungsabsicht erreicht, erfordern (vgl. OLG Frankfurt am Main StraFo 2006, 467; StV 2002, 145; OLG Braunschweig NJW 2002, 1735; Schlothauer/ Sättele aaO; Kindhäuser/ Wallau StV 2001, 18, 19).

    c) Nach dem Vorlegungsbeschluß des OLG Braunschweig (NJW 2002, 1735) trug der Angeklagte den Feststellungen des Amtsgerichts zufolge bei einem Diebstahl von Herrenhosen in der linken Hosentasche ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von ungefähr 8, 5 Zentimeter bei sich.

  • BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08

    Garantie des gesetzlichen Richters im strafprozessualen Revisionsrecht

    Der Meinung des Senats, dass die in dem Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 21. Februar 2002 (1 Ss 68/01, NJW 2002, S. 1735 ff.) enthaltenen Ausführungen zur einschränkenden Auslegung des Tatbestandsmerkmals des gefährlichen Werkzeugs in § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB seinerzeit nicht entscheidungserheblich gewesen seien, lässt sich schon deshalb wenig entgegensetzen, weil eine Beantwortung der Vorlagefrage des Oberlandesgerichts Braunschweig mit eben dieser Begründung vom Bundesgerichtshof abgelehnt worden ist (Beschluss vom 27. September 2002 - 5 StR 117/02 -, NStZ-RR 2003, S. 12 f.).
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