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   OLG Stuttgart, 29.10.1984 - 1 Ss 672/84   

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OLG Stuttgart, 29.10.1984 - 1 Ss 672/84 (https://dejure.org/1984,1791)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.10.1984 - 1 Ss 672/84 (https://dejure.org/1984,1791)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Oktober 1984 - 1 Ss 672/84 (https://dejure.org/1984,1791)
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Jackett mit Sicherungsetikett

§ 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB, vorangegangene Wegnahme

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wegnahme einer Ware; Elektromagnetisches Sicherungssetikett; Schwerer Diebstahl; Regelbeispiele

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 503 (Ls.)
  • NStZ 1985, 76
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Stuttgart, 28.06.1984 - 38 Ns 987/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.10.1984 - 1 Ss 672/84
    Das LG Stuttgart (in NStZ 1985, 28) verurteilte den Angekl. wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall; der Senat hob den Strafausspruch auf.
  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 79/18

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Voraussetzungen einer Schutzvorrichtung)

    Sie sind nicht dazu geeignet und bestimmt, den Gewahrsamsbruch, der bei handlichen und leicht beweglichen Sachen in der Regel mit dem Verbergen des Diebesguts in der Kleidung des Täters oder in einem von diesem mitgeführten Behältnis innerhalb des Kaufhauses vollendet ist (vgl. hierzu z.B. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 373/14, Vollendung des Diebstahls durch Einstecken des Notebooks in den mitgeführten Jute-Beutel; Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 25 f.; Fischer, aaO, Rn. 16 und § 242 Rn. 18 mwN; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, 29. Aufl., § 243 Rn. 25), zu verhindern, sondern sie dienen der Wiederbeschaffung des bereits an den Täter verlorenen Gewahrsams (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 1997, 2 Ss 347/97 - 98/97 II, NJW 1998, 1002; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 1984 - 1 Ss 672/84, NStZ 1985, 76; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Januar 1993 - 3 Ss 396/92, MDR 1993, 671, 672).
  • BGH, 07.08.2001 - 1 StR 470/00

    Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl und Sachbeschädigung; Untypische Begleittat;

    a) Nach einer in der Literatur verbreiteten Auffassung soll die Sachbeschädigung von einer Verurteilung wegen Diebstahls - im besonders schweren Fall - wegen der Verwirklichung des Regelbeispiels nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB (sog. Einbruch-, Einsteige- oder Nachschlüsseldiebstahl) oder nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 (Überwindung von Schutzvorrichtungen) als typische Begleittat konsumiert werden; danach soll Gesetzeseinheit jedenfalls dann bestehen, wenn der Tatrichter die Strafe dem § 243 Abs. 1 StGB entnimmt und nicht etwa wegen Entfallens der Regelwirkung den Strafrahmen des § 242 Abs. 1 StGB anwendet (vgl. nur Ruß in LK 11. Aufl. § 243 Rdn. 43; Rissing van Saan aaO vor § 52 ff. Rdn. 118; Hoyer in SK-StGB § 243 Rdn. 58; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 243 Rdn. 59; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 243 Rdn. 24 und § 46 Rdn. 19; Dölling JuS 1986, 688, 693; nicht tragend für den Fall der Zerstörung des Behältnisses oder der Schutzvorrichtung auch noch BGH, Beschl. v. 5. Februar 1982 - 3 StR 33/82; siehe auch KG JR 1979, 249, 250 mit zustimmender Anm. Geerds aaO S. 250 ff.; referierend Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 243 Rdn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1997 - 2 Ss 347/97

    Diebstahl: Sicherheitsetiketten an Warenhauswaren als Schutzvorrichtung

    Sie sind nicht dazu geeignet und bestimmt, den Gewahrsamsbruch, der in der Regel mit dem Verbergen des Diebesguts am Körper oder in einem Behältnis des Täters innerhalb des Warenhauses und nicht erst mit dessen Verlassen vollendet ist, zu verhindern, sondern sie dienen der Wiederbeschaffung des bereits an den Täter verlorenen Gewahrsams (OLG Stuttgart, NStZ 1985, 76; OLG Frankfurt a.M., MDR 1993, 671 [672]; Tröndle, § 243 Rdnr. 23).

    Daß derartige Sicherheitsetiketten auch dazu geeignet und bestimmt sind, bei möglichen Tätern die Angst vor der Entdeckung und Ergreifung zu begründen und dadurch eine psychologische Hemmschwelle zu errichten, macht sie noch nicht zu Schutzvorrichtungen i.S. des § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StGB, bei denen es sich jedenfalls um vor dem Gewahrsamsbruch physikalisch wirksame Einrichtungen handeln muß (OLG Stuttgart, NStZ 1985, 76; OLG Frankfurt a.M., MDR 1993, 671).

  • BayObLG, 29.05.1995 - 1St RR 75/95

    Fototüte mit Sicherungsetikett - § 242 StGB, Gewahrssamssphäre, faktische

    In einem Teil des Schrifttums wird Vollendung verneint mit der Begründung, der Täter könne durch den in jedem Fall ausgelösten Alarm den Gewahrsam nicht ohne Behinderung durch den Berechtigten ausüben, der Einwirkung auf die Sache durch den Täter stünden daher der Herstellung eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses entgegenstehende Hindernisse entgegen (vgl. Schönke/Schröder/Eser StGB 24. Aufl. § 242 Rn. 40; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 242 Rn. 15; Borsdorff JR 1989, 4; wohl auch Seier JA 1985, 387; offengelassen Dölling JuS 1986, 688 ).

    Zu Recht ist daher das OLG Stuttgart in einer zu § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StGB ergangenen Entscheidung (NStZ 1985, 76) davon ausgegangen, das Sicherungsetikett diene nach Vollendung des Gewahrsamsbruchs lediglich der Wiedererlangung des bereits an den Täter verlorengegangenen Gewahrsams durch Eingreifen des Berechtigten oder seiner Hilfspersonen (für Vollendung auch Lackner aaO. Rn. 16).

  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zur

    Ob letzteres vorliegt, kann dahinstehen (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1985, 76; OLG Düsseldorf, NJW 1998, 1002; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 243 Rn. 15 mwN).
  • OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92

    Diebstahl eines Kleidungsstücks; Zeitpunkt der Vollendung; Warenhaus;

    Denn die engere Körpersphäre geht der durch einen generell beherrschten Raum gebildeten Gewahrsamsphäre vor (OLG Düsseldorf aaO.; Dölling JuS 1986, 688, 690 m.w.N.).
  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 79/1

    Sicherheitsetiketten sind keine Vorrichtungen nach § 243 I 2 Nr.2

    Sie sind nicht dazu geeignet und bestimmt, den Gewahrsamsbruch, der bei handlichen und leicht beweglichen Sachen in der Regel mit dem Verbergen des Diebesguts in der Kleidung des Täters oder in einem von diesem mitgeführten Behältnis innerhalb des Kaufhauses vollendet ist (vgl. hierzu z.B. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 373/14, Vollendung des Diebstahls durch Einstecken des Notebooks in den mitgeführten Jute-Beutel; Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 25 f.; Fischer, aaO, Rn. 16 und § 242 Rn. 18 mwN; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, 29. Aufl., § 243 Rn. 25), zu verhindern, sondern sie dienen der Wiederbeschaffung des bereits an den Täter verlorenen Gewahrsams (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 1997, 2 Ss 347/97 - 98/97 II, NJW 1998, 1002; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 1984 - 1 Ss 672/84, NStZ 1985, 76; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Januar 1993 - 3 Ss 396/92, MDR 1993, 671, 672).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1995 - 5 Ss 267/95
    Indem diese nach den einwandfrei getroffenen Feststellungen am Nachmittag des 7. Juni 1994 in der im zweiten Obergeschoß gelegenen Herrenabteilung des Kaufhofes in Krefeld ein Herrenoberhemd zum Verkaufspreis von 89, 85 DM an sich genommen, in eine mitgeführte Tüte gesteckt und, ohne zuvor den Kaufpreis zu begleichen, beim Verlassen dieser Etage über die Rolltreppe wegen des angebrachten Sicherungsetiketts Alarm ausgelöst und daraufhin das Hemd samt Tüte an einem Verkaufsständer abgelegt hat und dem Ausgang zugestrebt ist, hat sie rechtsbedenkenfrei den äußeren Tatbestand eines Diebstahls verwirklicht (vgl. OLG Stuttgart in NStZ 1985, 76).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.12.1984 - 1 Ss 671 - 672/84, 1 Ss 671/84, 1 Ss 672/84   

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https://dejure.org/1984,22942
OLG Köln, 11.12.1984 - 1 Ss 671 - 672/84, 1 Ss 671/84, 1 Ss 672/84 (https://dejure.org/1984,22942)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.1984 - 1 Ss 671 - 672/84, 1 Ss 671/84, 1 Ss 672/84 (https://dejure.org/1984,22942)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 1984 - 1 Ss 671 - 672/84, 1 Ss 671/84, 1 Ss 672/84 (https://dejure.org/1984,22942)
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