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   BGH, 04.12.2018 - 1 StR 546/18   

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https://dejure.org/2018,48506
BGH, 04.12.2018 - 1 StR 546/18 (https://dejure.org/2018,48506)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2018 - 1 StR 546/18 (https://dejure.org/2018,48506)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 1 StR 546/18 (https://dejure.org/2018,48506)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 407
  • StV 2019, 537
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10

    Wahlfeststellung zwischen besonders schwerem sexuellen Missbrauch einer

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 1 StR 546/18
    Maßgeblich ist dabei, dass gerade hinsichtlich der sexuellen Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, erkennbar kein Einverständnis des Opfers besteht (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 92/10, StraFo 2010, 392; MüKo/Renzikowski, StGB, 3. Aufl., § 177 nF Rn. 47; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 177 Rn. 9) und der Täter dies zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.
  • OLG Schleswig, 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21

    Freispruch des Amtsgerichts Kiel in einem "Stealthing"-Verfahren aufgehoben

    Soll der Schutzzweck des § 177 Abs. 1 StGB ernst genommen werden, muss nämlich stets entscheidend sein, dass kein Einverständnis mit der konkreten sexuellen Handlung besteht (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 546/18 - bei juris, Rn. 7).
  • BGH, 13.12.2022 - 3 StR 372/22

    Nachschlagewerk; sexueller Übergriff (Stealthing - gegen den erkennbaren Willen

    a) Für die Frage, ob eine sexuelle Handlung dem maßgeblichen Willen zuwiderläuft, kommt es auf die konkret vorgenommene Handlung an (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 546/18, NStZ 2019, 407 Rn. 7; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. März 2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21, NStZ 2021, 619 Rn. 14 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 1. März 2022 - III-5 RVs 124/21, NStZ-RR 2022, 276).
  • BGH, 22.09.2021 - 6 StR 229/21

    Vergewaltigung (erteilte Zustimmung: erkennbare Willensänderung; Nichtverwendung

    Der vom Landgericht und von der Revision herangezogenen Entscheidung (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 546/18) liegt ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde.
  • LG Duisburg, 16.04.2020 - 33 KLs 20/19
    Es ist im hiesigen Fall auch nicht erkennbar, dass sich der entgegengesetzte Wille der Geschädigten H1 lediglich auf die Gewalthandlungen und nicht auch auf die sexuellen Handlungen bezog (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 04.12.2018 - 1 StR 546/18).
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