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   OLG Karlsruhe, 25.06.2010 - 1 Ws 325/09 L   

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https://dejure.org/2010,9871
OLG Karlsruhe, 25.06.2010 - 1 Ws 325/09 L (https://dejure.org/2010,9871)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.06.2010 - 1 Ws 325/09 L (https://dejure.org/2010,9871)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - 1 Ws 325/09 L (https://dejure.org/2010,9871)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand besteht bei Nichtverantwortlichkeit des Verurteilten für das Verschulden der Rechtsanwaltsgehilfin des Verteidigers; Widerruf des zur Bewährung ausgesetzten Strafrests bei lebenslanger Freiheitsstrafe infolge neuerlicher ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstand der Gefährlichkeitsprognose bei Reststrafenaussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    Widerruf des zur Bewährung ausgesetzten Strafrests bei lebenslanger Freiheitsstrafe infolge neuerlicher Tatbegehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf der Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 92
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2010 - 1 Ws 325/09
    Bei lebenslanger Freiheitsstrafe darf die Annahme fortbestehender Gefährlichkeit des Täters nur auf Delikte von Art und Schwere bezogen werden, wie sie in der begangenen Tat zu Tage getreten ist (Senat, Beschluss vom 10.03.2005, 1 Ws 28/05; KG ZfStrVo 2004, 111; OLG Nürnberg StV 2000, 266; vgl. auch BVerfG NStZ 1998, 373).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202 und NJW 2000, 502).

  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2010 - 1 Ws 325/09
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202 und NJW 2000, 502).
  • BGH, 25.05.1960 - 4 StR 193/60
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2010 - 1 Ws 325/09
    Dem Verurteilten war antragsgemäß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 44 StPO), da er für das Verschulden der Rechtsanwaltsgehilfin des Verteidigers, welche nach ihrer glaubhaften eidesstaatlichen Versicherung vom 19.11.2009 die Rechtsmittelfrist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 05.11.2009 versehentlich nicht notiert hat, so dass der drohende Ablauf der Frist vom Verteidiger nach dessen Rückkehr vom Urlaub am 16.11.2009 übersehen wurde, nicht verantwortlich gemacht werden kann (BGHSt 14, 306; OLG Karlsruhe Die Justiz 1992, 485; KK-Maul, StPO, 6. Aufl. 2008, § 44 Rn. 30 f.).
  • OLG Jena, 27.01.2005 - 1 Ws 28/05

    Unterbleiben der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2010 - 1 Ws 325/09
    Bei lebenslanger Freiheitsstrafe darf die Annahme fortbestehender Gefährlichkeit des Täters nur auf Delikte von Art und Schwere bezogen werden, wie sie in der begangenen Tat zu Tage getreten ist (Senat, Beschluss vom 10.03.2005, 1 Ws 28/05; KG ZfStrVo 2004, 111; OLG Nürnberg StV 2000, 266; vgl. auch BVerfG NStZ 1998, 373).
  • OLG Nürnberg, 22.12.1998 - Ws 829/98

    Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2010 - 1 Ws 325/09
    Bei lebenslanger Freiheitsstrafe darf die Annahme fortbestehender Gefährlichkeit des Täters nur auf Delikte von Art und Schwere bezogen werden, wie sie in der begangenen Tat zu Tage getreten ist (Senat, Beschluss vom 10.03.2005, 1 Ws 28/05; KG ZfStrVo 2004, 111; OLG Nürnberg StV 2000, 266; vgl. auch BVerfG NStZ 1998, 373).
  • OLG Koblenz, 22.03.1983 - 1 Ws 56/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2010 - 1 Ws 325/09
    Eine solche umfassende Sachprüfung ist hier mangels der gebotenen Einholung eines erneuten kriminalprognostischen Gutachtens nicht erfolgt, weshalb die angefochtene Entscheidung aufgrund eines schweren Verfahrensmangels aufzuheben und die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts B. zur neuen Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, zurückzuverweisen ist (OLG Koblenz MDR 1983, 1044; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 153; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.10.2008, 1 Ws 426/06, abgedruckt bei juris; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage 2009, § 453 Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.08.2009 - 2 Ws 221/09

    Bewährungswiderruf; Anhörung; schwache Deutschkenntnisse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2010 - 1 Ws 325/09
    Eine solche umfassende Sachprüfung ist hier mangels der gebotenen Einholung eines erneuten kriminalprognostischen Gutachtens nicht erfolgt, weshalb die angefochtene Entscheidung aufgrund eines schweren Verfahrensmangels aufzuheben und die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts B. zur neuen Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, zurückzuverweisen ist (OLG Koblenz MDR 1983, 1044; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 153; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.10.2008, 1 Ws 426/06, abgedruckt bei juris; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage 2009, § 453 Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2016 - 1 Ws 13/16

    Strafaussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe: "Erwägen" der Aussetzung und

    Eine eigene Entscheidung des Senats (§ 309 Abs. 2 StPO) scheidet wegen der umfassenden Aufklärungspflicht der Strafvollstreckungskammer und des im Verfahren grundsätzlich und regelmäßig mündlich anzuhörenden (§ 454 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 StPO) Sachverständigen aus (Senat StV 1999, 384; NStZ 2011, 92; OLG Dresden a.a.O.; OLG Celle StraFo 2008, 216; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 153; Meyer-Goßner a.a. O. § 454 Rn. 47 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 09.04.2013 - 1 Ws 59/13

    Widerruf der Strafaussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe: Ausschluss bei

    Daher gilt hier in verstärktem Maße die Überlegung, dass nicht jede in der Bewährungszeit begangene Straftat zum Widerruf führen kann (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 2011, 92; OLG Hamm, NStZ 2012, 350; LK-Hubrach, a.a.O., § 57 a Rn. 40; Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, a.a.O., § 57 a Rn. 17; SK-StGB/Schall, § 57 a Rn. 19).
  • OLG Hamm, 10.11.2011 - 1 Ws 573/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe

    Beim Widerruf der Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist zudem zu berücksichtigen, dass im Falle des Widerrufs vom Verurteilten kein zeitiger Strafrest zu verbüßen ist, der Verurteilte vielmehr wieder in eine zeitlich unbeschränkte, möglicherweise bis zu seinem Lebensende dauernde Verwahrung genommen wird (OLG Karlsruhe NStZ 2011, 92, zit. bei JURIS Rdnr 9; Schönke/Schröder-Stree/Kinzig § 57a Rdnr 17; Fischer, 57. Aufl. § 57a Rdnr 25).
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